
Inhaltsverzeichnis
Die Teilhabeassistenz hilft Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf. Sie ermöglicht ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme im schulischen und sozialen Bereich. Dabei passt sich die Teilhabeassistenz individuell an die Bedürfnisse des Kindes an und hilft, Barrieren im Alltag abzubauen und Chancengleichheit zu schaffen. Mehr Informationen rund um den Beruf und den Arbeitsbereich gibt es in diesem Beitrag.
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Was macht eine Teilhabeassistenz?
Teilhabeassistenten unterstützen Kinder und Jugendliche mit erhöhtem pädagogischen Betreuungsbedarf oder einer Behinderung. Häufig kommen sie dabei an Schulen zum Einsatz. Hier helfen sie den Schülern selbstständig und unabhängig zu werden und sich in der Klassengemeinschaft wohlzufühlen. Zur Tätigkeit gehören zum Beispiel die Unterstützung beim Schulweg, Hilfe beim Lernen oder auch beim Schließen von Freundschaften.
Der Beruf beruht dabei auf keinem einheitlich geregelten Bildungsweg, jedoch sind pädagogische oder soziale Ausbildungen, zum Beispiel zum Erzieher oder zum Sozialarbeiter, sowie Weiterbildungen von Vorteil. Auch Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, Empathie sowie Geduld und Kommunikationsfähigkeit sind von essenzieller Bedeutung.
Begriffsabgrenzung
Die Begriffe Teilhabeassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer werden oft synonym verwendet. Inhaltlich überschneiden sich die Tätigkeitsfelder stark, wobei regionale Unterschiede in der Begrifflichkeit bestehen können.
Wer erhält Unterstützung?
Die Teilhabeassistenz unterstützt Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen. Dazu gehören insbesondere Behinderungen, besonderer Förderbedarf, beispielsweise durch Verhaltensauffälligkeiten beim Lernen oder im sozialen Umgang sowie Entwicklungsverzögerungen und psychische Erkrankungen.
Die Beantragung einer Teilhabeassistenz erfolgt beim zuständigen Kostenträger, meist dem Jugend- oder Sozialamt. Dafür benötigt man ein ärztliches Gutachten sowie eine schulische Stellungnahme. Nach Prüfung des Antrags wir die Assistenz bewilligt oder abgelehnt, wobei im Falle einer Ablehnung ein Widerspruch möglich ist.
Teilhabeassistenz – Aufgaben und Arbeitsorte
Da die Teilhabeassistenz sich individuell an die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen anpasst, können die genauen Aufgaben variieren. Grundsätzlich lassen sich die Haupttätigkeiten jedoch in drei Kategorien unterteilen:
- Betreuung und Kommunikation: Unterstützung bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung und Begleitung bei schulischen Aktivitäten
- Unterstützung zur Pflege: Hilfestellung bei Hygiene, Essen und Bewegung im schulischen Alltag
- Allgemeinpädagogische Hilfen: Unterstützung bei Arbeitstechniken und Anweisungen, Aktivierung von Teilnahme am Unterrichtsgeschehen und Anwendung sozialer Regeln
Der primäre Arbeitsort der Teilhabeassistenz ist die Schule des unterstützten Kindes, unabhängig von der Schulform. Sie begleiten hier Schüler im Unterricht, in Pausen und bei schulischen Veranstaltungen. Auch bei außerschulischen Aktivitäten wie Praktika oder Ausflüge helfen sie, um eine umfassende Unterstützung und Integration des Schülers zu gewährleisten.
Teilhabeassistenz – Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der Teilhabeassistenz für Kinder und Jugendliche ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB). Besonders wichtig sind hier die Gesetzbücher zur Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX). Nach § 35a SGB VIII haben Kinder mit seelischen Behinderungen oder drohenden seelischen Beeinträchtigungen Anspruch auf Eingliederungshilfe. In § 112 SGB IX werden die Leistungen zur Teilhabe an Bildung für körperlich oder geistig behinderte Kinder geregelt.
Zudem kann die Teilhabeassistenz über das SGB XII (Sozialhilfe) beantragt werden, wenn keine anderen Leistungsträger zuständig sind. Die konkrete Ausgestaltung der Hilfen variiert je nach Bundesland und Kommune, wobei der individuelle Bedarf des Kindes im Mittelpunkt steht.
Anträge werden meist über das Jugendamt oder den örtlichen Sozialhilfeträger gestellt. Weitere Grundlagen finden sich im Bundesteilhabegesetz (BTHG), das die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken soll.
Teilhabeassistenz – Gehalt
In der Regel erfolgt die Bezahlung von Teilhabeassistenten nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder den eigenen Entgeltsystemen sozialer Träger. Im TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) erfolgt eine Eingruppierung hierbei meist in die Entgeltgruppen S2 bis S4. Demnach liegt das Einstiegsgehalt bei 2.829 Euro bis 3.202 Euro brutto monatlich und steigt mit Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen an. Durchschnittlich liegt das Gehalt laut Entgeltatlas bei 3.099 Euro brutto monatlich.
Die Einkommensmöglichkeiten hängen häufig auch davon ab, ob die Stelle über eine Voll- oder Teilzeitstelle, einen Dienstleistungsanbieter oder direkt über eine Schule oder Kommune finanziert wird. Daneben haben Faktoren wie Träger, Qualifikationen und Bundesland einen Einfluss auf die genaue Höhe des Einkommens.
Passende Jobs in der Teilhabeassistenz
Passende Jobs als Teilhabeassistenz findet man bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Schulbegleiter, Stellen für Schulsozialarbeiter und Jobs als Inklusionsbegleiter.
- Entgelt für den Beruf: Schulbegleiter/in, https://web.arbeitsagentur.de/... (Abrufdatum: 02.06.2025)
- Beispiele zur Eingruppierung im TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), https://www.kommunalforum.de/... (Abrufdatum: 02.06.2025)
- Teilhabeassistenz, https://igel-of.de/... (Abrufdatum: 05.06.2025)
- Rechtliche Grundlagen – Antragsstellung, https://www.lebenshilfe-mainkinzig.de/... (Abrufdatum: 05.06.2025)
- Teilhabeassistenz in Schule und Kindertagesstätte, https://www.internationaler-bund.de/... (Abrufdatum: 05.06.2025)