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Mit der Einführung des Bürgergelds wurde das Prinzip „Fördern und Fordern“ vom Gesetzgeber neu justiert. Wer in Deutschland Bürgergeld bezieht, soll nicht nur staatliche Unterstützung erhalten, sondern sich aktiv bemühen, die eigene Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich wieder zu beenden. Dazu gehören nicht nur Bemühungen zur Aufnahme einer Arbeit oder der beruflichen Weiterbildung zur Erhöhung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Vor allem zählt auch die Mitwirkung an den Maßnahmen der Arbeitsvermittlung. So zum Beispiel die regelmäßige Wahrnehmung von Terminen im Jobcenter. Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen. Doch wie streng sind die neuen Regeln wirklich und welche Ausnahmen gibt es? Der folgende Beitrag klärt darüber auf.
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Bürgergeld: Unterstützung mit klaren Pflichten
Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 das frühere Hartz-IV-System. Damit verbunden ist die Grundidee, dass der Staat das Existenzminimum sichert, wenn Bürger zwar erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen decken können. Diese Existenzsicherung fließt allerdings nicht bedingungslos. Im Gegenzug erwartet der Gesetzgeber aktive Mitwirkung von den Leistungsbeziehern. Dazu zählt insbesondere die Teilnahme an Beratungsterminen und Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt. Jobcenter versenden Einladungen zu geplanten Terminen. Wer unentschuldigt fernbleibt, riskiert eine Kürzung der Leistungen.
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Termin versäumt: Wann drohen Sanktionen beim Bürgergeld?
Wer einen Termin beim Jobcenter versäumt, riskiert als Bürgergeld-Empfänger spürbare Konsequenzen. Doch nicht jedes Fernbleiben führt automatisch zu einer Kürzung der Leistungen. Entscheidend sind die Umstände des Terminverlusts und, ob das Jobcenter zuvor korrekt über mögliche Sanktionen informiert hat.
Pflicht zur Mitwirkung bei Einladungen
Die Teilnahme an Terminen im Jobcenter gehört zu den zentralen Mitwirkungspflichten im Bürgergeld-Bezug. Wird ein Termin verpasst, kommt es zunächst darauf an, ob die Einladung eine sogenannte Rechtsfolgenbelehrung enthielt. Das ist ein Hinweis darauf, welche rechtlichen Konsequenzen (zum Beispiel Leistungskürzungen) bei Nichterscheinen drohen.
Ohne Rechtsfolgenbelehrung darf das Jobcenter keine Leistungsminderung verhängen. Die Einladung dient dann lediglich als formale Mitteilung, ein Versäumnis bleibt sanktionslos. Bei einer Termineinladung inklusive Rechtsfolgenbelehrung hingegen droht eine Kürzung des Bürgergeldes um zehn Prozent des maßgeblichen Regelsatzes für die Dauer von einem Monat. Nur beim Nachweis eines „wichtigen Grundes“ als Ursache für das Fernbleiben, kann es Ausnahmen geben.
Rechtslage und Anforderungen an die Belehrung
Eine Sanktion ist nur dann rechtmäßig, wenn die Rechtsfolgenbelehrung korrekt und vollständig war. Das betrifft auch den Hinweis auf eine Nachholmöglichkeit. Einige Sozialgerichte, darunter das Sozialgericht Berlin (Az. S 37 AS 13932/16) und das Sozialgericht Leipzig (Az. S 22 AS 2098/16 ER), haben entschieden, dass in der Belehrung der Hinweis enthalten sein muss, dass eine Leistungskürzung nicht erfolgt, wenn der Termin am selben Tag nachgeholt oder der Zweck der Meldung anderweitig erreicht wird. Andere Gerichte, wie das Sozialgericht Karlsruhe, sehen eine solche Belehrungspflicht nicht. Hier bleibt die Rechtslage also uneinheitlich, weswegen bei Streitigkeiten im Einzelfall geprüft werden muss.
Was gilt als „wichtiger Grund“?
Ein Terminversäumnis bleibt folgenlos, wenn der Betroffene nachweist, dass ein wichtiger Grund vorlag. Dazu gehören beispielsweise eine plötzliche Erkrankung, ein unvorhersehbares Ereignis oder eine unabwendbare Pflicht. Auch hier gilt: Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
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Sanktionen im Überblick
Die Sanktionen beim Bürgergeld folgen einem klar abgestuften System. Je häufiger ein Termin ohne wichtigen Grund versäumt wird, desto stärker fällt die Kürzung des Regelbedarfs aus. Die folgenden Stufen zeigen, welche Leistungsminderungen konkret möglich sind.
- Erster Pflichtverstoß: 10 Prozent Kürzung des Regelbedarfs für einen Monat
- Wiederholter Verstoß innerhalb eines Jahres: bis zu 20 Prozent Kürzung
- Dritter Verstoß: bis zu 30 Prozent Kürzung
Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben bei Erwachsenen allerdings in der Regel unangetastet. Für Unter-25-Jährige gelten hingegen strengere Sanktionen. Hier können zum Beispiel auch Mietkosten gekürzt werden, wenn mehrfach Termine ohne Absage oder Nachweis eines wichtigen Grundes versäumt werden.
Handlungsempfehlung: So werden Bürgergeld-Kürzungen vermieden
Leistungsbezieher sollten bei absehbaren Problemen mit der Terminwahrnehmung umgehend und frühzeitig das Jobcenter informieren und um eine Verlegung des betreffenden Termins bitten. Auch eine telefonische Absage oder eine kurzfristige Nachricht per E-Mail können zumindest helfen, Sanktionen zu vermeiden. Wichtig: Am besten mit Nachweis dokumentieren.
Falls doch eine Sanktion verhängt wurde, kann geprüft werden, ob eine vollständige Rechtsfolgenbelehrung vorlag und eine kurzfristige Nachholmöglichkeit angeboten worden ist. Auch das Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Sachlage noch ändern. Im Zweifel lohnt es sich, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
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