
Viele Berufstätige unterschätzen, dass sich Bewerbungskosten steuerlich auszahlen können. Denn Ausgaben rund um die Jobsuche lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Doch nicht jede Rechnung wird automatisch anerkannt: Wer Bewerbungskosten in der Steuererklärung absetzen möchte, sollte genau wissen, was absetzbar ist und welche Kriterien das Finanzamt stellt. Der folgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Regeln und Pflichten, die beim steuerlichen Abzug von Bewerbungskosten zu beachten sind.
Bewerbungskosten in der Steuererklärung absetzen – Wie geht das?
Um Bewerbungskosten steuerlich geltend zu machen, sollte man die Rubrik „Werbungskosten“ in der Steuererklärung – genauer gesagt den Mantelbogen – beachten. Dort können alle berufsbedingten Ausgaben rund um die Jobsuche eingetragen werden. Wichtig ist dabei eine saubere Aufstellung der einzelnen Kostenpositionen, sowie die lückenlose Sammlung von Belegen. Nur so lässt sich im Zweifel nachvollziehen, welche Aufwendungen tatsächlich entstanden sind.
Eine schriftliche Dokumentation aller Bewerbungskosten ist dabei empfehlenswert. Eine einfache Tabelle mit Datum, Art der Bewerbung und den jeweiligen Ausgaben reicht oft schon aus, um den Überblick zu behalten. Diese strukturierte Übersicht dient nicht nur als praktische Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung, sondern kann im Falle von Rückfragen durch das Finanzamt auch als aussagekräftiger Nachweis vorgelegt werden. Wer seine Bewerbungen und die zugehörigen Kosten systematisch erfasst, stellt sicher, dass keine abzugsfähige Position übersehen wird.
Bewerbungskosten in der Steuererklärung – Wie hoch ist die Pauschale?
Eine einheitliche, automatisch geltende Pauschale für Bewerbungskosten existiert nicht. Dennoch akzeptieren viele Finanzämter – insbesondere bei fehlenden Einzelnachweisen – pauschale Beträge pro Bewerbung. Auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen lassen sich steuerlich geltend machen. Bewerber können dabei entweder die real entstandenen Ausgaben für Bus, Bahn oder andere öffentliche Verkehrsmittel anführen oder alternativ die Kilometerpauschale nutzen, wenn sie mit dem eigenen Auto unterwegs waren. Diese liegt bei 30 Cent pro gefahrenem Kilometer und gilt für Hin- und Rückfahrt gleichermaßen.
Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung
Die steuerliche Berücksichtigung von Bewerbungskosten ist kein Entgegenkommen des Finanzamts – Sie beruht auf einem klaren Rechtsanspruch. Voraussetzung ist hierfür, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit einer ernsthaften Stellensuche stehen und beruflich begründet sind. Wer dieses Recht nutzen will, sollte jedoch darauf achten, alle Kostenbelege sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Nur so lässt sich im Zweifel problemlos nachweisen, dass die geltend gemachten Ausgaben tatsächlich angefallen sind.
Brauche ich Nachweise für das Finanzamt?
Grundsätzlich verlangt das Finanzamt den Nachweis tatsächlicher Kosten, um Bewerbungsausgaben steuerlich anzuerkennen. Doch es gibt eine pragmatische Ausnahme: Fehlen konkrete Belege, akzeptieren viele Finanzämter pauschale Beträge pro Bewerbung. Häufig werden rund 15 Euro für klassische Bewerbungen per Post und etwa 5 Euro für digitale Bewerbungen per E-Mail angesetzt. Wer über diesen Pauschalen liegt, etwa durch hochwertige Fotos oder hohe Druckkosten, kann auch diese höheren Beträge geltend machen – allerdings nur mit entsprechender Dokumentation wie Quittungen oder Rechnungen.
Welche Bewerbungskosten können in der Steuererklärung erfasst werden?
Im Rahmen der Werbungskosten lassen sich zahlreiche Ausgaben rund um den Bewerbungsprozess steuerlich ansetzen – vorausgesetzt, sie stehen in direktem Zusammenhang mit der Jobsuche. Dazu zählen unter anderem:
- Professionelle Bewerbungsfotos
- Druckkosten für Lebenslauf und Anschreiben
- Material wie Mappen oder Versandumschläge
- Portogebühren für postalische Bewerbungen
- Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen – entweder über die Kilometerpauschale oder mit Belegen für Bus und Bahn
- Hotelkosten, falls ein Vorstellungsgespräch weiter entfernt stattfindet.
Wichtig: Wer auf Pauschalen verzichtet, muss diese Aufwendungen einzeln belegen, um sie steuerlich anerkannt zu bekommen.
Bewerbungskosten in der Steuererklärung – Ein Fazit
Bewerbungskosten bieten die Chance, die persönliche Steuerlast spürbar zu senken – vorausgesetzt, sie sind beruflich veranlasst und korrekt dokumentiert. Ob mit Einzelnachweisen oder über pauschale Beträge pro Bewerbung: Wer systematisch Belege sammelt und sich über die geltenden Vorgaben des zuständigen Finanzamts informiert, kann das finanzielle Potenzial voll ausschöpfen. Eine sorgfältige Vorbereitung zahlt sich also nicht nur bei der Bewerbung selbst aus, sondern auch bei der Steuer.
Passende Jobs im Sozialwesen
Du suchst nach einer neuen beruflichen Herausforderung im Sozialwesen? Auf Sozial‑Karriere findest Du Stellenangebote für Sozialarbeiter, Sozialpädagogen Jobs und Jobs als Erzieher.