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Sozial-Karriere Bewerbung Übersicht Kündigungsschreiben

Kündigungsschreiben: Formulierungen, Vorlagen und Tipps für Arbeitnehmer

Kündigungsschreiben

Wer ein Arbeitsverhältnis beenden möchte, sollte dabei nicht nur auf eine korrekte Formulierung achten, sondern auch gesetzliche Fristen und vertragliche Vereinbarungen im Blick behalten. Ein sauber formuliertes Kündigungsschreiben sorgt für Klarheit, schützt vor rechtlichen Stolperfallen und erhält bestenfalls ein professionelles Verhältnis zum bisherigen Arbeitgeber. In diesem Beitrag erfährst Du, worauf Du bei einer Kündigung achten musst – inklusive Aufbau, rechtlicher Hinweise und kostenfreier Muster.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Damit eine Kündigung rechtswirksam ist, muss sie einige grundlegende Anforderungen erfüllen:

  • Schriftform ist Pflicht – gemäß § 623 BGB darf eine Kündigung nicht per E-Mail oder Fax erfolgen.
  • Der Kündigungsgrund ist optional, aber in manchen Fällen hilfreich (z. B. bei fristloser Kündigung).
  • Der Zeitpunkt, wann die Kündigung wirksam werden soll, muss genannt werden. Dabei ist die Kündigungsfrist beachten.
  • Aus Beweisgründen empfiehlt sich der Versand per Einschreiben oder Boten.
  • Die Formulierung sollte höflich, sachlich und klar sein.

Kündigung während der Probezeit

In der Probezeit gelten häufig kürzere Kündigungsfristen – etwa zwei Wochen, teils mit täglicher Kündbarkeit. Dennoch gelten auch hier Form und Nachweis der Zustellung. Damit keine Missverständnisse entstehen, empfiehlt sich ein präzise formuliertes Schreiben.

Berücksichtigung der Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt in der Regel, gemäß § 622 BGB, vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber hingegen richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und verlängert sich mit zunehmender Beschäftigungszeit.

Dabei ist zu beachten, dass die Kündigungsfristen oft durch Arbeits- oder Tarifverträge individuell geregelt werden und somit abweichen können. Allerdings darf die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer niemals länger sein als diejenige für den Arbeitgeber, selbst wenn eine entsprechende Regelung im Vertrag stehen sollte. Diese wäre dann unwirksam. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber gelten nach § 622 Abs. 2 BGB gestaffelte Fristen. Alle Fristen im Überblick und mehr zum Thema findest Du hier:

  • Gesetzliche Kündigungsfrist – Was Arbeitnehmer wissen müssen

Besonderheiten bei befristeten Arbeitsverträgen

Ein befristeter Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Termin – es sei denn, eine ordentliche Kündigung ist ausdrücklich vereinbart. Für eine vorzeitige Beendigung müssen die genauen Bedingungen im Vertrag geprüft und eingehalten werden.

Fristlose Kündigung nicht nur für Arbeitgeber möglich

Eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei schwerwiegenden Gründen ist nicht nur durch den Arbeitgeber möglich – Auch Arbeitnehmer können davon gebrauch machen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 626 geregelt. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitgebers, wie wiederholte Lohnzahlungsverweigerung, oder eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit des Arbeitnehmers sein. Diese Gründe müssen nicht nur klar benannt, sondern auch nachvollziehbar belegt werden, damit die Kündigung rechtlich Bestand haben kann. Darüber hinaus ist ein unverzügliches Handeln erforderlich, da sonst das Recht auf fristlose Kündigung verfällt. Innerhalb von zwei Wochen, nachdem der betreffende Umstand bekannt geworden ist, muss der Arbeitgeber entweder schriftlich über den Kündigungsgrund informiert oder abgemahnt werden, damit ihm eine faire Möglichkeit eingeräumt wird, den Missstand zu beheben und eine Lösung herbeizuführen.

Aufbau eines professionellen Kündigungsschreibens als Arbeitnehmer

Ein klar formuliertes Kündigungsschreiben schützt vor Missverständnissen. Dafür sollte es folgende Elemente enthalten:

  • Name und Adresse der Vertragspartner
  • Aktuelles Datum
  • Betreff (enthält das Wort „Kündigung“)
  • Klarer Kündigungssatz („Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis zum…“)
  • Bitte um schriftliche Bestätigung
  • Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis empfohlen
  • Freundlicher Abschluss mit Grußformel und Unterschrift

Tipp: Bewahre eine Kopie des Schreibens für die eigenen Unterlagen auf!

Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer – Kostenlose Vorlagen

Kündigungsschreiben Vorlage

Für alle, die Hilfe bei der Formulierung benötigen, stehen editierbare Vorlagen bereit – sowohl als PDF als auch in Word. Einfach anpassen und versenden:

  • Kündigungsschreiben Vorlage für Arbeitnehmer (PDF)
  • Kündigungsschreiben Vorlage für Arbeitnehmer (Word)

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Kündigung zurückziehen – ist das möglich?

Wird eine Kündigung im Nachhinein bereut, besteht nur dann die Möglichkeit, sie rückgängig zu machen, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt. Eine Rücknahme sollte idealerweise schriftlich erfolgen und eine nachvollziehbare Begründung enthalten, damit sie auf Verständnis stößt und professionell wirkt. Rechtlich bindend wird die Rücknahme jedoch ausschließlich dann, wenn beide Seiten – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ihr Einverständnis erklären. Ohne diese beiderseitige Zustimmung bleibt die Kündigung wirksam und kann nicht einseitig zurückgenommen werden. Mehr dazu:

  • Kündigung widerrufen: Kann man sie als Arbeitnehmer zurücknehmen?

Was passiert mit dem Resturlaub?

Der Resturlaub sollte idealerweise innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Kann der Urlaub jedoch aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden, so muss er stattdessen ausgezahlt werden. Eine frühzeitige und offene Abstimmung mit dem Arbeitgeber ist hierbei besonders wichtig, um Konflikte zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden.

Darüber hinaus gilt: Wird die Kündigung frühestens zum 1. Juli eines Jahres wirksam, steht dem Arbeitnehmer der volle gesetzliche Jahresurlaub zu – vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis hat mindestens sechs Monate bestanden. Hat das Arbeitsverhältnis dagegen kürzer bestanden oder endet es in der ersten Jahreshälfte, muss der Urlaub lediglich anteilig gewährt werden. Deshalb ist es ratsam, den eigenen Urlaubsanspruch frühzeitig zu prüfen und rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu klären, wie dieser im Rahmen der Kündigungsfrist berücksichtigt wird.

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Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 09.10.2025

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  1. Was muss ins Kündigungsschreiben?
  2. Kündigung während Probezeit
  3. Kündigungsfristen
  4. Besonderheiten bei befristeten Verträgen
  5. Aufbau eines Kündigungsschreibens
  6. Kostenlose Vorlagen
  7. Kündigung zurückziehen
  8. Was passiert mit dem Resturlaub?
  9. Stellenangebote

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