Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien oder Lehramt an Haupt- und Realschulen
- Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung nach A14
Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere
o Diagnose- und Förderkompetenz
o Erziehungs- und Beratungskompetenz
- Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule
- Selbstkompetenz, insbesondere
o Innovationsfähigkeit und Initiative
o Planungs- und Organisationsfähigkeit
- soziale Kompetenz, insbesondere
o Kooperations-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
o Motivationsfähigkeit
o Genderkompetenz
o Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
Allgemeine Hinweise Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können.
Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber (m/w/d) eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartnerinnen / Gesprächspartner zur Verfügung:
- Klaus Sprafke, zuständige schulfachliche Aufsicht
- Michaela Eder, Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
- Bettina Islei, Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Postanschrift für Bewerbungen in Papierform lautet:
Staatliches Schulamt
für den Landkreis und die Stadt Kassel
Wilhelmshöher Allee 64-66
34119 Kassel