Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde in Hessen und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik. Die Internetpräsenz des Ministeriums mit zahlreichen aktuellen wie grundsätzlichen Informationen ist erreichbar unter Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.
Die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) in Darmstadt ist die zentrale Anlaufstelle für die Koordinierung des hessenweiten Ranglistenverfahrens.
Einstellende Behörden im Ranglistenverfahren sind die Staatlichen Schulämter. Die 15 Staatlichen Schulämter führen u.a. die Personalakten der Lehrkräfte. Die geografischen Zuständigkeitsbezirke der Schulämter können unter Staatliche Schulämter in Hessen, oder in der beigefügten Anlage "Schulamtsbezirke in Hessen" eingesehen werden.
Die hessische Kultusverwaltung fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Begrüßt werden deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung.
Der Einsatz erfolgt in der Regel an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung zur Unterstützung der Lehrkräfte.
- Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung als Erzieherin oder Erzieher mit staatlicher Anerkennung oder als staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge (Fachschule).
Alternativ auch Ausbildungen in folgenden Gesundheitsfachberufen:
- Physiotherapie,
- Ergotherapie,
- Logopädie,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege,
- Fachwirt für Sozialdienste,
- Gesundheits- und Krankenpflege sowie
- Heilerziehungspflege,
jeweils mit staatlicher Anerkennung.
- Unbefristete Einstellung in den hessischen Schuldienst.
Die Einstellung erfolgt im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach den Richtlinien des zum Einstellungszeitpunktes gültigen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) und in der Regel mit vollem Beschäftigungsumfang.
- Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie außerdem derzeit in den Genuss des "LandesTicket Hessen". Mit diesem haben Sie nicht nur innerhalb Hessens sowie in mehreren angrenzenden Gebieten wie Mainz, Eberbach und Warburg freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
- Grundlage des Verfahrens ist der Erlass "Einstellung in den hessischen Schuldienst" in der jeweils gültigen Fassung.
- Einstellungen in den hessischen Schuldienst werden im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel, nach dem schulischen Fachbedarf sowie nach Befähigung, fachlicher Leistung und Eignung der Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Einstellungen erfolgen grundsätzlich drei Tage vor Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr und zum 1. Februar. Darüber hinaus sind Einstellungen im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel jederzeit möglich, wenn Fachbedarf besteht.
- Sie können nach eigener Prioritätensetzung gezielt Schulamtsbezirke von Staatlichen Schulämtern angeben, auf die sich Ihre Bewerbung vorrangig beziehen soll. Die Bewerbung gilt jeweils für den gesamten ausgewählten Schulamtsbezirk der Staatlichen Schulämter. Die Prioritäten werden bei Einstellungsangeboten vorrangig berücksichtigt.
- Bitte lesen Sie das beigefügte Informationsblatt zum Ranglistenverfahren sorgfältig durch. Dort werden die meisten Fragestellungen zur Durchführung des Verfahrens berücksichtigt. Sollte darüber hinaus weiterer Informationsbedarf bestehen, erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZPM unter der Servicenummer 06151 3682 - 445.