Sie sind auf der Suche nach einer spannenden und sinnvollen Tätigkeit und möchten Teil eines Pilot-Projektes sein, welches das Potential in sich trägt, den schulischen Alltag in Frankfurt am Main nachhaltig zu verändern?
Das "Infrastrukturelle Poolmodell" TIGER bietet seit Beginn des Schuljahres 2025/2026 an einigen Frankfurter Schulen eine präventive und niederschwellige Unterstützungsform an. TIGER (Teilhabe und Inklusion gemeinsam erleben) sorgt fallunabhängig dafür, soziale Benachteiligungen sowie individuelle Beeinträchtigungen im System Schule niedrigschwellig und präventiv abzubauen. Dabei wird der Blick auf die Chancengleichheit hinsichtlich der schulischen Teilhabe aller Schüler:innen gerichtet. Unabhängig von ihrer nationalen, ethnischen, religiösen oder sozialen Herkunft fördern wir Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung und eröffnen ihnen Wege zu gesellschaftlicher Partizipation und Integration.
Wir begleiten dieses Projekt in Trägerschaft an der Marie-Curie-Schule am Frankfurter Riedberg und suchen zum nächstmöglichen Termin eine engagierte pädagogische Fachkraft mit einem Stellenumfang von 77 % (30 Wochenstunden).
Für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an Herrn Florian Streich (Arbeitsbereichsleitung) unter der Telefonnummer +49 155 658 491 98.
Der Evangelische Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e.V. setzt sich aktiv für die Umsetzung der Kinderrechte, die Gewährleistung des Kinderschutzes und die Gestaltung seiner Einrichtungen als sichere Orte für Kinder und Jugendliche ein.
Wir schätzen Vielfalt, Individualität und Inklusivität. Diskriminierungssensible Bewerbungsverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind beim Evangelischen Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e.V. Standard. Schwerbehinderte und BIPoC Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass das Beifügen eines Bewerbungsfotos optional ist. Gleiches gilt für die Angabe von Betreuungszeiten; Sie entscheiden selbst, ob Sie diese Information in Ihren Bewerbungsunterlagen aufnehmen möchten.
Es gelten die Regelungen des Einstellungsgesetztes der EKHN.