Sozialpädagogische Fachkraft (UBUS) Stellenanteil 0,5

Rhein-Main-Gebiet
Vollzeit
09.05.2025
Vollzeit
Bertha von Suttner Schule

Sozialpädagogische Fachkraft (UBUS) Stellenanteil 0,5

Stellenbeschreibung

Sozialpädagogische Fachkraft (UBUS) Stellenanteil 0,5
Bertha-von-Suttner-Schule

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Über uns

Das Land Hessen sucht engagierte Personen, die ihre Schule aktiv mitgestalten und Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg unterstützen möchten.

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde. Es bestehen 15 regionale Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden, welche die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulen ausüben.


Ihre Aufgaben

Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan/Schulprogramm, den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal und insbesondere aus dem o.g. Erlass ergeben.

Es ist darauf zu achten, dass sich die Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkraft
weder mit den originären Aufgaben einer Lehrkraft (s. Beschluss der Kultusministerkonferenz „Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute – Fachleute für das Lernen“ vom 5. Oktober 2000) noch mit den Aufgaben der Schulsozialarbeit nach SGB VIII überschneiden. Vielmehr sollen die Aufgaben der unterschiedlichen Professionen zu einem gemeinsamen pädagogischen Konzept beitragen. Die sozialpädagogischen Fachkräfte erteilen nicht selbstständig Unterricht, sondern unterstützen entsprechend ihrer Profession die Lehrkräfte in der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit (§ 86 Abs. 1 und 4 HSchG).

Die in Nr. 2 der Richtlinie für USF unter Nr. 2 genannten möglichen Arbeitsfelder
werden um zusätzliche Tätigkeitsbereiche erweitert, die den Bedarfen der Schulen
entsprechen.

Zu den Aufgaben der sozialpädagogischen Fachkräfte können demnach gehören:
Beratung, z.B.

Beratung von Eltern in Erziehungsfragen

Beratung von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen

  • Anamnese und Entwicklungseinschätzung
  • Verstärkerprogramme
Beratung von Schülerinnen und Schülern
  • Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen)
  • Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule
  • individuelles Arbeiten mit Kindern, Einzelförderung
  • Alltagsbewältigung (Strukturierung, Strategien)
Entwicklung und Durchführung von Präventionskonzepten
  • Mitarbeit Sucht- und Gewaltpräventionskonzept, Suchtkonzept, Entwicklung Interventionskonzept bei schulischen Krisen
  • Interesse an der Mitarbeit einer Schule im Aufbau
Unterstützung bei der Ausgestaltung einer Erziehungsvereinbarung nach § 100 Abs. 2 HSchG

Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Förderplans nach §§ 6 und 77 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses

Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Schulkultur

Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen, z.B.
In multiprofessioneller Teamarbeit und enger Kooperation mit den Lehrkräften:
  • Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen
  • Angebote für das Erlernen und die Pflege einer Streitkultur, für die Implementierung von sozialem Lernen und für das Tätigwerden bei Konflikten innerhalb der Schule bzw. Klasse
  • Begleitung von Kindern in sozial-emotional schwierigen Situationen (z.B. nach längerer Krankheit, persönlichen/familiären Krisen, Fluchterfahrung)
  • Unterstützung im Unterricht, insbesondere auch im inklusiven Unterricht. Schülerinnen und Schüler mit geistiger oder körperlicher und motorischer Beeinträchtigung haben Anspruch auf sozialpädagogische Förderung entsprechend der „Richtlinie für die Tätigkeit sozialpädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und an Schulen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und an allgemeinen Schulen mit inklusiver Beschulung in diesen Förderschwerpunkten“ (Erlass vom 4. Dezember 2014, ABl. 1/2015, S. 8)
Inner- und außerschulische Vernetzung, z.B.
  • Kooperation mit Schulleitung, Lehrkräften, BFZ, Betreuungsträger im Ganztag
  • Kooperation mit Eltern
  • Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Rahmen von Nr. 2.2 Buchst. c, z. B. Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen etc.
  • Vernetzung mit der sozialen Arbeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler:
  • Angebote zur individuellen Förderung (fachliche/soziale Kompetenzen)
  • Projekte, Arbeitsgemeinschaften in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept
Unterstützung von einzelnen Lehrkräften:
  • mit der Hilfe für Kinder verbundene Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben (s. hierzu auch Nr. 2.3 Buchst. b)
  • Führen von und Unterstützung bei Elterngesprächen
  • Sozialpädagogische Angebote für die Klasse zur Ermöglichung von Einzeldiagnostik der Lehrkraft
  • Unterstützung im Übergang von Pausen zum Unterricht
Weitere Aufgaben:
  • Betreuung eines Rückzugsraumes/ruhiger Pause
  • Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozessen im Unterricht und in Lerngruppen
  • Mitarbeit in der Schulentwicklung einer Schule im Aufbau

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung der o. g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

  • Bachelor der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
  • Master der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik
  • Diplom-Sozialpädagogin oder Diplom-Sozialpädagoge
Die geforderten Tätigkeiten können auch von Personen mit gleichwertigen Abschlüssen wahrgenommen werden. In der Regel erfüllen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit die Voraussetzungen.

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
  • Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Hohe Empathiefähigkeit
  • Ausgeprägte Beratungskompetenz
  • Hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Flexibilität
  • Genderkompetenz
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Planungs- und Organisationsfähigkeit
  • Bereitschaft zu Fortbildung und Weiterentwicklung


Unsere Angebote

Eine Einstellung erfolgt im unbefristeten Tarifbeschäftigungsverhältnis mit halber Stelle. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 40 Stunden. Einzelheiten sind in folgendem Erlass geregelt:
01.07.2018 Az.: I.3-950.430.002-00126 – Gült.-Verz. 7200 -

Das Land Hessen bietet

  • ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld im Schuldienst des Landes Hessen mit der Möglichkeit zur Erweiterung bereits vorhandener Berufserfahrung.
  • eine attraktive Vergütung anhand des TV-H (Tarifvertrag des Landes Hessen).
  • Arbeiten in multiprofessionellen Teams
  • vermögenswirksame Leistungen
  • die kostenfreie Nutzung des Landestickets bis zunächst Ende 2026.


Allgemeine Hinweise

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über den Eingang Ihrer aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis) über das Bewerberportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.

Sofern Sie Ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, fügen Sie bitte eine entsprechende Anerkennung Ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.

Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens nur dann zurückgesendet, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen vernichtet.

Zur weiteren Kontaktaufnahme achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (insbesondere E-Mail und Handynummer). Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen wird eine automatisierte Eingangsbestätigung versandt.

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen vorab gerne folgende Personen zur Verfügung:

  • die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
  • die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
  • ggf. die Schwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.