Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Knapp 1.000 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren.
Vielfalt aus gutem Grund! Wir sind geprägt von einer offenen Arbeitskultur und bunt gemischten Kinder- und Jugendangeboten. Unsere vielfältigen stjg-Teams heißen Alle willkommen.
Wir suchen ab sofort für unsere Kindertagesstätte Schwalbennest eine
Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für den Krippenbereich (m/w/d)
unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit (80 – 100 %)
Deine zukünftiger Arbeitsplatz
Die Kita Schwalbennest in Stuttgart-Giebel ist eine Einrichtung für 60 Kinder vom Krabbelalter bis zum Schuleintritt. Eine Besonderheit des Schwalbennestes ist seine Lage im GiebelHaus. Hier befinden sich das Stadtteil- und Familienzentrum Giebel, der Bürgerverein und das Kinder- und Jugendhaus Giebel. Dies ermöglicht viele Kooperationen mit sehr kurzen Wegen! Seit September 2024 ist die Kita Schwalbennest eine Kita S-Plus. Dies bedeutet, dass mindestens eine Inklusionsfachkraft fest im Haus angestellt ist und einen besonderen Blick auf Kinder mit erhöhtem Förderbedarf hat. Zum wird dadurch die Vernetzung zwischen dem Gesundheitsamt, der Zentralen Informations- und Beratungsstelle (kurz ZIB) sowie dem Jugendamt intensiviert.
Mehr Infos zur Einrichtung findest du hier https://www.stjg-kita-schwalbennest.de/
Deine Aufgaben
Dein Profil
Was wir bieten
Gibt es noch Fragen?
Rückfragen zum Bewerbungsablauf beantwortet dir gern das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de
Deine aussagekräftige Bewerbung (inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und aller relevanten Zeugnisse) sendest du uns bitte über unser Karriere-Seite https://www.stjg.de
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.