Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle stellt zum 01. August 2026
eine/n Auszubildende/n (m/w/d)
für den Beruf der/des Fachangestellten
für Bäderbetriebe (m/w/d)
ein.
Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle (ca. 15.000 Einwohner) stellt zum 01.08.2026 eine/n Auszubildenden für den Beruf des/der Fachangestellte/n für Bäderbetriebe (m/w/d) ein. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39,00 Stunden/Woche). Während der dreijährigen Ausbildung lernst du unsere Bäder kennen (Freibad Polle, Hallenbad Bodenwerder) und erhältst spannende Einblicke in vielfältige Aufgabenfelder.
Aufgabenfelder:
Das erwartet dich:
Persönliche Voraussetzungen:
Wir bieten dir:
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 39,00 Stunden die Woche.
Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle misst der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit flexiblen Arbeitszeiten (Gleitzeit) einen hohen Stellenwert zu. Eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist möglich.
Probezeit:
Die Probezeit beträgt sechs Monate.
Bezahlung:
Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
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Für Rückfragen steht Ihnen Herr Eilers unter der Rufnummer 05533 / 405-40 bei der Samtgemeindeverwaltung gern zur Verfügung.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis zum 13. Februar 2026 an die
Samtgemeinde Bodenwerder-Polle
Münchhausenplatz 1
37619 Bodenwerder
oder
alternativ im pdf-Format per E-mail an j.ende@bodenwerder-polle.de .
Später eingehende Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Bitte senden Sie nur Kopien ohne Bewerbungsmappe zu, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgt. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist ausgeschlossen.
Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ist bestrebt, Frauen und Männern eine gleiche Stellung zu verschaffen und Unterrepräsentanzen auszugleichen.
Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.