Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Unternehmen unterschiedlicher Branchen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 2 sowie weiteren relevanten Vorschriften. Wir beraten Führungskräfte sowie Mitarbeitende, unterstützen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und begleiten betriebliche Veränderungsprozesse unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten.
Ihre Aufgaben:
Anforderungen:
Vorteilhaft:
Wir bieten:
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