Lehrkraft (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen

Breitlacherstraße 92, 60489 Frankfurt am Main
Vollzeit
26.06.2026
Vollzeit
Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main

Lehrkraft (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen

Stellenbeschreibung

Über Uns


Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.

Ihre Aufgaben

Die Tätigkeit umfasst die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung eines diagnostischen Gruppenangebots vor Einschulung für Kinder mit komplexem Unterstützungsbedarf im iSB Ost. Sie erfolgt auf Grundlage eines bestehenden Konzepts, das kontinuierlich weiterentwickelt und praxisnah angepasst wird. Ziel ist die gezielte Vorbereitung auf den Schulstart, um einen erfolgreichen und bedarfsgerechten Übergang in die Grundschule zu sichern, in enger Kooperation mit Eltern und einem multiprofessionellen Netzwerk mit dem Stadtschulamt und dem Jugend- und Sozialamt.

Es ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Kooperative Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams
  • Moderation Runder Tische, um die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schulen und Fachstellen effektiv zu steuern
  • Gestaltung schulischer Gruppensettings zur Erfahrungsaneignung in Hinsicht auf einen zukünftigen Schulstart
  • Systematische Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsverläufen
  • Kenntnisse und Bereitschaft zur Aneignung der Organisationsstrukturen und Unterstützungssysteme in Frankfurt (z. B. Sozialrathäuser)

Unsere Anforderungen

Zwingende Anforderungen:
Befähigung für das Lehramt an Förderschulen

Wünschenswerte Anforderungen:

  • Fähigkeit, Unterricht an TEACCH strukturiert zu gestalten und unterstützte Kommunikation anzuwenden
  • Grundlegende Kenntnisse und Fähigkeit zum angemessenen Umgang mit Kindern aus dem Autismus-Spektrum im schulischen Kontext
  • Kompetenz, eine konstruktive und wertschätzende Elternarbeit zu gestalten und umzusetzen
  • Engagement und Innovationsfreude für die aktive Mitgestaltung eines Pilotprojekts
  • Nachgewiesene Erfahrung in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Emotional-Soziale Entwicklung
  • Praxiskenntnisse in inklusiver Pädagogik und frühkindlicher Förderung

Unsere Angebote


Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile


Allgemeine Hinweise

Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.

Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen z w i n g e n d vorzulegen:

  • Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,

  • Lebenslauf,

  • Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen bzw. der anderen geforderten Qualifikationen (Bei Annahme eines Einstellungsangebots sind beglaubigte Kopien davon nachzureichen.),

  • gegebenenfalls Bescheide über die Gleichstellung oder Anerkennung außerhessischer Qualifikationen (Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Zweite Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss in einem anderen Bundesland abgelegt haben, müssen bei der Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) eine Lehramtsanerkennung beantragen. Dies sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung geschehen. Der formlose Antrag ist mit je einer beglaubigten Kopie der beiden Staatsprüfungszeugnisse zu richten an:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
- ZPM -
Rheinstr. 95
64295 Darmstadt

Ausnahme: Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die ihre Prüfung nicht in Hessen abgelegt haben, beantragen die Anerkennung ihrer Lehrbefähigung bitte bei der Hessischen Lehrkräfteakademie:
Hessische Lehrkräfteakademie
Abteilung I
Stuttgarter Str. 18-24
60329 Frankfurt am Main

Der Anerkennungsbescheid kann als Ergänzung nachgereicht bzw. als eingescanntes Dokument nachträglich hochgeladen werden. Auf die erfolgte Antragstellung ist in der Bewerbung hinzuweisen.),

  • detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten (nachgewiesene erfolgreiche Unterrichtstätigkeit an öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schulen, die durch eine Bewährungsfeststellung der Schulleiterin oder des Schulleiters bestätigt wurde),
  • Nachweise über weitere Berufsausbildungen oder Zusatzprüfungen,

  • ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen) und

  • gegebenenfalls eine Freigabeerklärung des bisherigen Dienstherrn (Lehrkräfte, die bereits als Beamtinnen oder Beamte im Dienst eines anderen Bundeslandes stehen, müssen der Bewerbung um Einstellung in Hessen eine schriftliche Freigabeerklärung ihres Dienstherrn beifügen. Diese kann bei der persönlichen personalaktenführenden Behörde beantragt werden und muss sinngemäß aussagen, dass die Teilnahme an diesen Verfahren gestattet wird. Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften ist eine Freigabeerklärung nicht erforderlich. Um längerdauernde ordentliche Kündigungsfristen abzukürzen, kann sie dennoch hilfreich sein.).

Bewerben soll sich nur, wer die in den Ausschreibungen geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.

Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird auf den Erlass "Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst" vom 15.12.2021 in der derzeit geltenden Fassung verwiesen.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
  • Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
  • Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.