im Fachbereich 51 – Kinder, Jugend und Familie –
Die Stadt Hattingen ist mit ihren 56.000 Einwohner*innen als zweitgrößte Stadt des Ennepe-Ruhr-Kreises verkehrsgünstig zwischen den Großstädten Bochum, Essen, Dortmund und Wuppertal gelegen. Der historische Stadtkern mit seinen mittelalterlichen Fachwerkhäusern und die packende Industriekultur verleihen der Stadt einen ganz besonderen Charakter. Zahlreiche Grünflächen und insbesondere das idyllische Ruhrtal bilden einen Kontrast zum lebendigen Stadtleben und bieten hervorragende Naherholungsmöglichkeiten. Diese Vielfältigkeit macht Hattingen zu einem beliebten Ausflugsziel und einem überaus attraktiven Lebensort.
Mit einer familienfreundlichen Personalpolitik, einem modernen Arbeitsumfeld sowie einem sicheren Arbeitsverhältnis setzt die Stadt Hattingen auch als Arbeitgeberin Akzente.
Die Stadt Hattingen ist Trägerin von insgesamt 11 Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder in der Altersstruktur von 0,4 Jahren bis zur Einschulung in verschiedenen Gruppenformen betreut werden. Für diese Kindertageseinrichtungen suchen wir laufend für zunächst befristete Einsätze im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung eine/n engagierte Heilpädagoge*in, die unsere bestehenden Teams unterstützen.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Folgende Voraussetzungen bringen Sie mit:
Folgende persönliche Fähigkeiten bringen Sie mit:
Wir bieten Ihnen:
Kontakt und Information:
Ihre Bewerbung bitten wir bis zum 23.08.2026 ausschließlich online über das Online-Stellen-Portal www.Interamt.de abzugeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Die Stadt Hattingen fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stadt Hattingen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.