Staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Heilpädagogin/Heilpädagoge

Rhein-Main-Gebiet
Vollzeit
19.05.2025
Vollzeit
Mosaikschule

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Heilpädagogin/Heilpädagoge

Stellenbeschreibung

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Heilpädagogin/Heilpädagoge
Mosaikschule

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Über uns


Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.

Unsere Anforderungen

Zwingende Anforderungen:
Für die Tätigkeit als Erzieherin/Erzieher an der Mosaikschule ist ein Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Heilpädagogin/ Heilpädagoge Voraussetzung.

Wünschenswerte Anforderungen:
Erfahrungen in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, in der Arbeit mit nichtsprechenden Schülerinnen und Schülern sowie im Bereich Unterstützte Kommunikation und der Anwendung von Gebärdensprache sind wünschenswert.
Darüber hinaus sollte die Bewerberin/der Bewerber Erfahrungen aufweisen in der selbstständigen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit mit Teil- bzw. Kleingruppen; bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit herausforderndem Verhalten; in der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit frühkindlichem Autismus sowie im Bereich der Beratung von Eltern, Kolleginnen und Kollegen sowie im interdisziplinären Austausch und in der Arbeit in multiprofessionellen Teams.


Unsere Angebote


Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile


Allgemeine Hinweise

Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.

Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen z w i n g e n d vorzulegen:

  • Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,

  • Lebenslauf,

  • Zeugnis/Urkunde über die geforderte Qualifikation (bei Annahme eines Einstellungsangebots sind beglaubigte Kopien davon nachzureichen.),

  • detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten,
  • Nachweise über weitere Berufsausbildungen oder Zusatzprüfungen,

  • ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen).

Bewerben soll sich nur, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.

Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird auf den Erlass "Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst" vom 08.01.2016 in der derzeit geltenden Fassung verwiesen.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.