sucht zur Verstärkung des Teams zum frühestmöglichen Termin mehrere
Pädagogische Arbeit mit Kindern, die im Sinne des § 8 ThürKigaG in Regel- oder Integrationseinrichtungen betreut werden. Dies bedeutet unter anderem die Mitwirkung bei der Umsetzung der pädagogischen Konzeption der Einrichtung und nach den Vorgaben des Thüringer Bildungsplanes. Erziehung und heilpädagogische Förderung der individuellen Entwicklung und Bildung der Kinder im Alltagskontext.
Die heilpädagogische Arbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit Pädagogen unterschiedlicher Qualifikationen und Kompetenzen in einem multiprofessionellen Team innerhalb des Kindergartens. Ein weiterer Schwerpunkt ist die entwicklungsfördernde Gestaltung der Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und dem Kindergarten, sowie die Zusammenarbeit und Vernetzung mit einrichtungsübergreifenden Institutionen.
Die Beschäftigung erfolgt in Teilzeit (derzeitig mit bis zu 35 Wochenstunden) mit der Option bei wechselndem Arbeitsaufkommen aufgrund der Vorgaben des ThürKigaG sowie der schwankenden Kinderzahlen die Arbeitszeit zu erhöhen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 16. Oktober 2026.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail (ausschließlich als zusammenhängendes PDF-Dokument) an bewerbung@gotha.de oder schriftlich an Stadtverwaltung Gotha, Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha.
Dem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf, die lückenlose Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs, die Abschriften der geforderten Qualifikationen und Nachweise (einschließlich Fach- und Notenübersicht), den Nachweis der gültigen Fahrerlaubnisklassen, sowie des letzten Dienst- oder Arbeitszeugnisses bzw. der letzten dienstlichen Beurteilung bei.
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Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Postalisch eingehende Bewerbungen werden nicht zurückgesendet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden.
Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
gez. Kreuch Oberbürgermeister