Koch oder Hauswirtschafter (m/w/d)
in der Kindertagesstätte Pye
Osnabrück verbindet Menschen: offen, sozial, vielfältig. Fast 170.000 Einwohner fühlen sich hier zu Hause. Das gilt auch für die Stadt als Arbeitgeberin. Bei uns arbeiten, gestalten und wachsen Sie im Team – bei uns entsteht Stadt gemeinsam.
Mehr als 600 Mitarbeitende in der Stadtverwaltung arbeiten im Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien. Wir planen, gestalten und steuern die vielfältigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, unterstützen und begleiten Kinder beim Aufwachsen, geben Jugendlichen Orientierung, beraten Mütter und Väter in allen Lebenslagen und gewährleisten den Kinderschutz. Wir navigieren gemeinsam mit Familien durch die Vielfalt von Problemen und Chancen, stellen Weichen, um junge Menschen stark zu machen. Von der Prävention, den frühen Hilfen, über die verlässliche Kindertagesbetreuung, die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit bis hin zu den Hilfen zur Erziehung reicht das Spektrum unserer Angebote. Dazu gehören auch 11 Kindertagesstätten und 6 Jugendzentren in eigener Trägerschaft.
Stellenumfang: Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden verteilt auf 5 Wochentage.
Befristung: Es handelt sich um eine unbefristete Stelle.
Einstellungszeitpunkt: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Stellenwert: EG 5 TVöD
(Monatlicher Bruttoverdienst gemäß TVöD je nach Berufserfahrung ca. 2.403 € bis 2.910 € zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung – Weitere Informationen zu Ihrem individuellen Bruttoverdienst finden Sie .)
Bewerbungsfrist: 23. August 2026
Als Küchenkraft übernehmen Sie in der Kindertagesstätte die Aufgaben zur Mittagsverpflegung der Ganztagskinder, sowie für alle hauswirtschaftlichen Aufgaben:
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Koch oder Hauswirtschafter (m/w/d).
Des Weiteren erwarten wir:
Darüber hinaus sind Sie aufgeschlossen für moderne Ernährungsfragen und verfügen über eine sichere sprachliche Kommunikationsfähigkeit.
Bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20 Abs. 8 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt die Stadt Osnabrück den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern.
Der Urlaub sollte vorrangig in den Schließzeiten der jeweiligen Kindertagesstätte genommen werden.
Auskünfte zum Aufgabenbereich:
Herr Röpken
Fachdienst Kinder
Telefon 0541 / 323-2036
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren:
Herr Lutzer
Fachbereich Personal und Organisation
Telefon 0541 / 323-3055
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen von allen Menschen unabhängig ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität.