Die katholische Propsteigemeinde St. Marien in Heilbad Heiligenstadt stellt zum 1. Dezember 2026 mit einem Stellenumfang von 80 % (31,20 Stunden/Woche) eine:n teilbeschäftigte:n qualifizierte:n
Kirchenmusiker:in (m/w/d)
ein. Zu dieser Pfarrei im Dekanat Heiligenstadt gehören neben der Propsteikirche drei weitere Kirchorte in denen zurzeit ca. 6.100 Katholiken leben.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
Musikalische Gestaltung der Sonntags- und Werktagsgottesdienste sowie weiterer liturgischer Feiern in der Propstei St. Marien und ihren Kirchorten
Leitung von Kirchenchören, Aufbau eines Kinderchores sowie einer liturgischen Schola
Unterstützung (Schulung / Weiterbildung) der ehrenamtlichen Organisten und Chorleiter
Zusammenarbeit mit anderen musikalischen Gruppen der Stadt und der Region
Organisation kirchenmusikalischer Konzerte
Ihr Profil
Eine abgeschlossene Kirchenmusikerausbildung (B-Examen oder Bachelor).
Liturgische Kompetenz und ein stilistisch breit gefächertes musikalisches Interesse (von der klassischen Kirchenmusik bis hin zum Neuen Geistlichen Liedgut)
Pädagogisches Geschick für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Teamfähigkeit sowie Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Pfarrteam und mit den ehrenamtlichen Organisten und Chorleitern der Pfarrei
Aktive Mitgliedschaft in der katholischen Kirche
Ihre Perspektiven:
Die Möglichkeit zum vielfältigen Einsatz Ihrer kirchenmusikalischen Fähigkeiten vor dem Forum einer großen und lebendigen Kirchengemeinde
Gute Orgeln in den Kirchorten (Propstei St. Marien: Späth 1941 – III/Pedal, 41 Register / St. Ägidien: Klais 1908 – III/Pedal, 43 Register)
Ein engagiertes Seelsorgeteam mit hohem kirchenmusikalischem Interesse
Unbefristete Anstellung und attraktive Vergütung mit sozialen Leistungen sowie einer Zusatzversorgung nach der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DVO) des Bistums Erfurt in Anlehnung an den TVöD
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie diese bevorzugt digital mit den entsprechenden Unterlagen, bestehend aus Anschreiben,Lebenslauf, Zeugnissen, Arbeitszeugnissen und einem pfarramtlichen Zeugnis bis zum
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