Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und die Medizinische Fakultät bilden gemeinsam die Dresdner Hochschulmedizin. Sie ist zur Exzellenz in der Hochleistungsmedizin, der medizinischen Forschung und Lehre sowie der Gesundheitsdienstleistung für Patient*innen der gesamten Region verpflichtet.
Gemeinsam für die Spitzenmedizin von morgen – werden Sie Teil der Hochschulmedizin Dresden.
Physiotherapeut/ Physiotherapeutin (m/w/d)
im Universitäts-Physiotherapie-Zentrum
Sie bringen Leidenschaft für die Physiotherapie mit, sind empathisch und verlieren auch in herausfordernden Situationen nicht den Blick fürs Wesentliche? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Zum 01.09.2026 sind zwei Stellen in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung unbefristet zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach den Eingruppierungsvorschriften des jeweiligen Haustarifvertrages und ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe U8 möglich.
Braucht Ihr ganzes Können - Ihr Aufgabengebiet:
Durchführung komplexer, fachgerechter physiotherapeutischer Behandlungen gemäß ärztlicher Verordnung
Erstellen von Befunden und Dokumentation inklusive des Therapieverlaufs im System (Orbis)
Anwendung von Basistherapien
Interprofessionelle Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ärzten und Ärztinnen, Pflegepersonal und anderen Berufsgruppen
Mitbetreuung von Berufsfachschüler*innen
Unterstützung bei Fortbildungen, Arbeitsgruppen und wissenschaftlichen Aufgaben
Passt perfekt - Ihr Profil:
Überzeugt auf ganzer Linie - Unser Angebot:
Elena Koch
Tel.: 0351-458 2594
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.
Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen.
Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.