Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitarbeit in unserer Gemeindeverwaltung interessieren.
Für unsere KiTa Ober-Beerbach inklusive unserer Naturgruppe suchen wir engagierte und qualifizierte
in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung sowie Vertretungskräfte auf Minijob-Basis.
Unsere Gemeinde liegt an der Bergstraße angrenzend an den Odenwald, ist naturnah gelegen mit ausgesprochen familienfreundlichen Strukturen und bietet damit eine hohe Wohn- und Lebensqualität. Die Gemeinde hat ca. 16.800 Einwohner in sieben Ortslagen, mit einem großen Anteil an jungen Familien.
Für alle Kindertagesstätten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim werden ebenfalls pädagogische Fachkräfte gesucht, auch hier sind verschiedene Arbeitszeitmodelle möglich. Darüber hinaus sind Stellen zur Integrationsunterstützung und für Vertretungstätigkeiten zu besetzen.
Die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte sind:
Wir erwarten:
Folgende persönliche Kompetenzen sind uns wichtig:
Wir bieten:
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.
Nähere Auskünfte zu dieser Stelle erhalten Sie gerne durch die Kindertagesstättenleiterin Frau Weber, Ernsthöferstraße 10, 64342 Seeheim-Jugenheim, Tel. 06257 / 85913, kita.ober-beerbach@seeheim-jugenheim.de.
Ausführliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen erbitten wir an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Seeheim-Jugenheim,
Schulstraße 12, 64342 Seeheim-Jugenheim
Bitte legen Sie uns keine Bewerbungsmappen/-hüllen und auch keine Originale vor, da wir die Unterlagen nicht zurücksenden. Wenn Sie eine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen wünschen, bitten wir Sie, einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist vernichtet. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an bewerbung@seeheim-jugenheim.de übersenden. In diesem Fall fassen Sie bitte alle Unterlagen in einer PDF-Datei zusammen.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage, www.seeheim-jugenheim.de, unter dem Suchbegriff Datenschutzerklärung. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist vernichtet.