Die Stadt Haan ist eine entwicklungsstarke Gemeinde mit ca. 30.000 Einwohnern, die verkehrsgünstig zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Wuppertal liegt. Mit ihrer reizvollen Innenstadt, einem familienfreundlichen Umfeld sowie umfassenden naturverbundenen Sportmöglichkeiten bietet die Gartenstadt eine hohe Wohn- und Lebensqualität mit einem hohen Freizeitwert.
Das Jugendamt der Stadtverwaltung Haan sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
unbefristet für 39 Wochenstunden. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, wenn sich die Stellenanteile im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten zeitlich so aufteilen lassen, dass eine vollumfängliche Besetzung der Stelle möglich ist. Die üblichen Büro- und Sprechzeiten sind dabei im erforderlichen Umfang abzudecken.
Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe S 14 TVöD. Vorbeschäftigungszeiten, die eine entsprechende Berufserfahrung in diesem Aufgabegebiet vermittelt haben, können bei der Eingruppierung berücksichtigt werden.
Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teil der gelebten Personalpolitik der Stadtverwaltung Haan. Wir freuen uns daher über Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Identität. Die Stadt Haan verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen werden nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Gleichstellungsplanes der Stadt Haan getroffen.
Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung, Frau Waser, Tel.: 02129/911-135. Fachliche Fragen beantwortet Ihnen der Leiter der Abteilung Pädagogik im Jugendamt, Herr Pantel, Tel.: 02129/911-474.
Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, übermitteln Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, lückenloser Lebenslauf, Abschlusszeugnisse/ Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Nachweis Schwerbehinderung/Gleichstellung) bitte ausschließlich mittels des untenstehenden Formulars.
Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (z. B. durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer) ist zwingend erforderlich und den Bewerbungsunterlagen ebenfalls beizufügen. Das gleiche gilt für den Nachweis über Arbeits- und Aufenthaltstitel in Deutschland.
Nur bis zum 25.10.2026 vollständig über das Portal eingereichte Bewerbungen können berücksichtigt werden.
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