Bei der ausgeschriebenen Stelle handelt es sich um eine Elternzeitvertretung. Diese ist zunächst bis zum 31.07.2026 befristet, eine daran anknüpfende unbefristete Beschäftigung ist beabsichtigt
Die „flexiblen ambulanten erzieherischen Hilfen“ sind ambulante Einzelleistungen nach §§ 27 ff SGB VIII, die zu einem, auf die Besonderheit des Einzelfalls abgestimmten Hilfearrangement, zusammengefasst werden.