Düsseldorf
Klärung des Rechtsstatus nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) und der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit gemäß §§ 1, 14 OBG
Vermittlung in entsprechende Angebote des Hilfesystems, inklusive Organisation der Rückführung an zuständige Kommunen und Institutionen sowie Entscheidung über notwendige Unterbringung
Führen von Beratungsgesprächen, unter anderem zur Analyse der persönlichen und wirtschaftlichen Situation und des Selbsthilfepotentials sowie regelmäßiges Aufsuchen von Ausweichquartieren, Notschlafstellen und Platten
Krisenintervention bei akutem Wohnungsverlust und Durchführung von deeskalierenden Maßnahmen
Erstellung von Zielvereinbarungen und Überprüfung der getroffenen Vereinbarungen sowie Teilnahme an Fallbesprechungen
Dokumentation, Rechnungsbearbeitung, Berichtswesen und Führung von Statistiken ebenso wie Kooperation mit anderen Ämtern, Fachdiensten und Institutionen.
Bachelor of Arts Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise Diplom- Sozialarbeiter*innen oder Diplom- Sozialpädagog*innen mit staatlicher Anerkennung
Erfahrung im Umgang mit wohnungslosen, suchtkranken und/oder psychisch kranken Menschen sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zum reflektierten Umgang mit obdachlosen Menschen in einer besonders schwierigen Lebenslage
ausgeprägte Beratungskompetenz und Empathie sowie interkulturelle Kompetenz (Fremdsprachenkenntnisse wären von Vorteil)
sicheres und verbindliches Auftreten, Durchsetzungsvermögen sowie Konflikt- und Teamfähigkeit
Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft sowie ein hohes Maß an Belastbarkeit
Kenntnisse in den einschlägigen Gesetzen (Sozialgesetzbücher, Ordnungsbehördengesetz, Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz) oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.