Pädagogische Fachkräfte für das Clearing von unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten
In „ Haus 2“ wird im Rahmen der ION §42 SDB VIII, der individuelle Hilfebedarf festgestellt und die Überleitung in eine passgenaue Form der Jugendhilfe (z.B. Intensivgruppe, Regelgruppe, Verselbstständigung) angestrebt. „Haus 2“ ist ein sicherer Lebensort, den junge Menschen brauchen, um sich positiv entwickeln zu können. Die besondere Form der Unterbringung (Hostel in Betrieb), erleichtert die Integration, fördert die Kommunikation und Sprachentwicklung.
? Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten
? Sozial-emotionale Förderung und Anregung der Persönlichkeitsentwicklung
? Förderung des Sozialverhaltens
?Krisenintervention und Sicherstellung pädagogischer Betreuung
? Ggf. psychologische Betreuung / Flüchtlingsambulanz der Uni-Köln
? Abklärung der Signale traumatischer Belastungen
? ggf. Herstellung des Kontaktes zu Bezugspersonen
?Strukturierung des Alltags: Freizeitangebote, Lernangebote, Sprachkurs
?Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Köln/Vormünder*innen
? Vorstellung im Ausländeramt
?Vorstellung im K*ommunale I*ntegrationszentrum
?Auseinandersetzung mit Werten und Glaubensfragen/Integration
?Partizipation und Beschwerdemanagement
? Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
?Krisenmanagement
?Klientenbezogene Verwaltungsleistungen
?Vorbereitung der Überleitung in eine andere Betreuungsform
Das Brückenangebot bietet Platz für 18 Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren
Teilzeit/ Vollzeit im Schichtdienst.
Ab sofort
Gesetzliche Grundlage §42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern & Jugendlichen in Verbindung mit § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung und § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
Ihr Profil
Träger
SDB GmbH steht für "Soziale Dienstleistungen Becker" und ist ein freier Träger der stationären Jugendhilfe im Rheinisch-Bergischen Kreis. SDB GmbH ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Wir entwickeln passgenaue Hilfen. Maßgabe für unsere Hilfen sind nicht standardisierte Angebote, sondern Individualität und Bedarf jedes einzelnen Jugendlichen. Gesetzliche Grundlage §42a SGB VIII vorläufige Inobhutnahme von Kindern & Jugendlichen in Verbindung mit § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung und § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
Wir bieten Ihnen:
Art der Stelle: Festanstellung, Teilzeit, Vollzeit
Arbeitszeiten:
Leistungen:
Ausbildung:
Sprache:
Arbeitsort: Vor Ort