Bei der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) dreht sich alles um Menschen von Null bis 99 Jahren: (Klein-)Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior*innen. Über 850 Mitarbeitende engagieren sich für sie – in Kitas und an Schulen, in Einrichtungen der Offenen Kin-der- und Jugendarbeit, ebenso in Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen sowie generationenübergreifend in unseren Stadtteil- und Familienzentren.
Wir suchen ab sofort zur Unterstützung des pädagogischen Teams auf der Jugendfarm Freiberg einen
Erzieher / Sozialpädagogen (m/w/d) in Teilzeit (80%) unbefristet
Die Jugendfarm Freiberg ist eine pädagogisch betreute Einrichtung der offenen Kin-der- und Jugendarbeit mit dem Ziel, Kindern einen natürlichen Spiel-, Freizeit- und Bildungsraum zu bieten.
In idyllischer Lage, am Rande des Landschafts- und Wasserschutzgebietes beim Eschbachwald, stehen den Kindern neben dem Tierbereich u. a. mit Pferden, Eseln, Ziegen und Kaninchen, auch ein großer Bauspielplatz, eine Werkstatt und viele weitere Erlebnisräume, wie die Feuerstelle oder die legendäre Wasserrutsche, zur Ver-fügung. Kooperationen mit diversen Einrichtungen, Kindergärten und Schulen, eine gute Vernetzung im Stadtteil, Ferienbetrieb und gut besuchte Familiensonntage und Feste sind weitere Merkmale der Jugendfarm.
Die Arbeitszeiten: liegen i.d.R. zwischen Di - Sa von 9 - 18 Uhr, sowie stundenweise an einigen Sonntagen im Jahr.
Deine Aufgaben:
Das bringst Du mit:
Wir bieten:
Du möchtest mehr über die Jugendfarm Freiberg erfahren? Dann besuche gerne die Website: https://jugendfarmfreiberg.de/Gibt es noch Fragen?
Zu inhaltlichen Fragen wende Dich gerne an das Team der Jugendfarm Freiberg
(Email: info@jugendfarmfreiberg.de, Tel: 0711 8402215).
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann sende uns Deine vollständige Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, relevante Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse sowie Angaben zur Verfügbarkeit) im PDF-Format über unsere Karriere-Seite https://stjg.de/karriere/ zu.
Fragen zum Bewerbungsablauf beantwortet Dir gerne das Team Bewerbermanagement: bewerbermanagement@stjg.de
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.IND-GRU