Schule am Sommerhoffpark: Sozialpädagogin/Sozialpädagoge

Rhein-Main-Gebiet
Vollzeit
02.07.2026
Vollzeit
Schule am Sommerhoffpark

Schule am Sommerhoffpark: Sozialpädagogin/Sozialpädagoge

Stellenbeschreibung

Schule am Sommerhoffpark: Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
Schule am Sommerhoffpark

Bewerben

Ausschreibung per E-Mail teilen

Über uns


Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main sowie über die Schule, an der die Stelle zu besetzen ist, können Sie den jeweiligen Internetauftritten entnehmen.

Ihre Aufgaben

  • Organisation, Koordination und Durchführung medienpädagogischer Angebote
  • Mitarbeit im Bereich Arbeitslehre und Berufsorientierung, u.a. Durchführung von Hamet
  • Weiterer Ausbau der Schülerfirma
  • Ausbau des Netzwerks von Vereinen und verbänden für die Projektarbeit im Rahmen der Pädagogischen Ganztagsangebote

Unsere Anforderungen

  • Gesucht wird eine Bewerberin bzw. ein Bewerber mit abgeschlossenem Studium oder entsprechender Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialarbeiter (FH)
  • Kenntnisse im Bereich der Berufsorientierung an Hessischen Schulen
  • Kompetenzen in der Deutschen Gebärdensprache oder die Bereitschaft diese zu erlernen
  • Erfahrungen in verschiedenen Handlungsfeldern einer Sozialpädagogin an einer Ganztagsschule (z.B. Medienpädagogisches Arbeiten, Organisation und Durchführung von Elternabenden, Moderation von Gesprächen etc.)


Unsere Angebote


Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile


Allgemeine Hinweise

Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung möglichst direkt über das Bewerberportal.

Bei der Bewerbung um eine Stelle im Rahmen der schulbezogenen Stellenausschreibung sind die nachfolgend geforderten Unterlagen z w i n g e n d vorzulegen:

  • Anschreiben mit Angabe des Referenzcodes und der Schule,

  • Lebenslauf,

  • Zeugnis/Urkunde über die geforderte Qualifikation (bei Annahme eines Einstellungsangebots sind beglaubigte Kopien davon nachzureichen.),

  • detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten,
  • Nachweise über weitere Berufsausbildungen oder Zusatzprüfungen,

  • ergänzende Nachweise (insbesondere über die in der Ausschreibung gestellten Anforderungen).

Bewerben soll sich nur, wer die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen nachweisen kann.

Bei Unvollständigkeit der Unterlagen kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird auf den Erlass "Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst" vom 08.01.2016 in der derzeit geltenden Fassung verwiesen.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
  • Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
  • Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Aus Kostengründen können ggf. eingereichte Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt werden.