Sozialpädagogische Assistenzkräfte (früher „staatlich anerkannte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger“) arbeiten in Krippen, Kindergärten und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen. Dort unterstützen sie die Gruppenleitung im pädagogischen Alltag und tragen dazu bei, dass Kinder in ihrer Entwicklung bestmöglich begleitet und gefördert werden.
Voraussetzung für die Ausbildung
Für die Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger brauchst Du:
Am besten suchst Du Dir parallel zu Deiner Bewerbung bei uns eine passende Fachschule und meldest Dich dort direkt an. Informationen zu den Aufnahmevoraussetzungen bekommst Du von den jeweiligen Schulen.
Der Bewerbungsschluss bei uns ist der 30. September des Vorjahres.
Klassische Ausbildung
Die klassische Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz dauert drei Jahre und findet überwiegend an einer sozialpädagogischen Fachschule statt. Den praktischen Teil kannst Du in einem unserer städtischen Kindergärten absolvieren.
Die Ausbildung besteht aus:
Bis auf das Berufspraktikum bist Du hauptsächlich in der Schule. Einzelne Praxistage in der Kita werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt. In den Schulferien hast Du frei.
Das Berufspraktikum absolvierst Du in Vollzeit in einer Einrichtung; Deinen Urlaub planst Du im Rahmen des Urlaubsanspruchs.
Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)
Die praxisintegrierte Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger dauert ebenfalls drei Jahre und wird mit einem Ausbildungsentgelt vergütet. In der Regel bleibst Du während dieser Zeit in derselben Einrichtung, gelegentlich kann ein Wechsel erfolgen.
Deinen Urlaub kannst Du während der unterrichtsfreien Zeit nehmen.
Direkteinstieg Kita
Der Direkteinstieg Kita richtet sich an Menschen mit Berufs- und Lebenserfahrung, die sich zur pädagogischen Fachkraft qualifizieren möchten.
Diese verkürzte Ausbildung kann in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden – bei Teilzeit verlängert sich die Dauer nicht.
Voraussetzungen sind:
Noch Fragen? Nina Schiller steht unter 07225/962-466 gerne zur Verfügung.