Kreisverwaltung Mettmann Die Landrätin
Verwaltungsgebäude IV
Voll/Teilzeit
Monatsgehalt: 4.124,53 - 5.753,35 EUR
Publizierung bis: 07.07.2026
Das Kreisintegrationszentrum Mettmann wird vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) und vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) des Landes NRW gefördert. Es hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit zentralen Partnern der Integration Angebote zu entwickeln und umzusetzen. Diese sollen dazu beitragen, eingewanderten Menschen einen schnelleren Zugang in unsere Gesellschaft zu ermöglichen und eine Gemeinschaft in Vielfalt zu fördern. Um diese Aufgaben kümmert sich ein multiprofessionelles Team.
Für die Mitarbeit zur Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements“ wird ein/eine Sozialwissenschaftlerin / Sozialwissenschaftler oder Verwaltungswissenschaftlerin / Verwaltungswissenschaftler (m/w/d) gesucht.
Das Kommunale Integrationsmanagement ist ein Förderprogramm mit landesweiter integrationspolitischer Bedeutung. Ziel des Programms ist die Förderung der Erstintegration von (Neu-)Zugewanderten durch Optimierung regionaler Integrationsprozesse, insbesondere im Bereich des Spracherwerbs, der Qualifizierung sowie dem Eintritt in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Fachliche Kompetenz, insbesondere
In der Projektplanung und -durchführung
souveränes Auftreten
ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und strategische Durchsetzungsfähigkeit
hohe Verantwortungs- und Einsatzbereitschaft
Soziale Kompetenz, insbesondere
Bereitschaft und Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit
Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation
Fähigkeit, Konflikte wahrzunehmen und konstruktiv anzugehen
Methodische Kompetenz, insbesondere
Moderations- und Präsentationsfähigkeit
Fähigkeit, thematisch und personell zu vernetzen
Koordinations- und Organisationsgeschick
Digitale Kompetenz, insbesondere
EDV-Kenntnisse, insbesondere im Umgang mit MS-Office-Produkten
Zudem ist eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Fahrten gegen Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach Nordrhein-Westfälischem Reisekostenrecht erforderlich.