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Wer jahrzehntelang Menschen begleitet, Krisen bewältigt und Lösungen entwickelt hat, verfügt über einen Erfahrungsschatz, der im Ruhestand nicht plötzlich an Bedeutung verliert. Gleichzeitig suchen viele Einrichtungen im Sozialwesen händeringend nach qualifizierten Fachkräften. Genau hier setzt die Aktivrente an: Sie schafft finanzielle Anreize, damit erfahrene Fachkräfte im Sozialwesen länger im Beruf bleiben und ihr Wissen weitergeben. Davon profitieren Beschäftigte ebenso wie Träger und Klienten. Wie die Aktivrente funktioniert und welche Voraussetzungen gelten, zeigt der folgende Überblick.
Das Wichtigste zur Aktivrente für Beschäftigte im Sozialwesen in Kürze
- Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für Beschäftigte ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Sie ist seit dem 1. Januar 2026 gültig.
- Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Sie gilt für Arbeitnehmer im Sozialwesen, nicht jedoch für Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, einem Beamtenverhältnis oder Minijobs.
- Es ist kein Antrag erforderlich, der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch.
- Ziel der Aktivrente ist es, Fachwissen zu sichern und den Fachkräftemangel im Sozialwesen abzumildern.
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Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente schafft finanzielle Anreize für Beschäftigte, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchten. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Rentenart, sondern um einen steuerlichen Freibetrag. Mit der Aktivrente möchte die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Beruf halten und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Seit dem 1. Januar 2026 kannst Du bei einer begünstigten Beschäftigung ab dem Folgemonat nach Erreichen Deiner gesetzlichen Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch über die Lohnabrechnung. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Voraussetzung ist das Erreichen der Regelaltersgrenze sowie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Maßgeblich ist, dass Dein Arbeitgeber die gesetzlich vorgesehenen Rentenversicherungsbeiträge oder entsprechende Beitragszuschüsse entrichten muss. Du selbst musst nicht rentenversicherungspflichtig sein.
Ob Du bereits eine Rente beziehst oder den Rentenbeginn aufschiebst, spielt für die Aktivrente keine Rolle. Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, einem Beamtenverhältnis oder Minijobs sind nicht begünstigt. Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen weiterhin an. Die Aktivrente macht Deine Rente selbst nicht steuerfrei.
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- Pflegeversicherung: Beitrag und Leistungen
- Rentenversicherung: Definition, Beitrag und Leistungen
Was bedeutet die Aktivrente für Beschäftigte im Sozialwesen?
Die Aktivrente eröffnet Dir als Beschäftigter im Sozialwesen die Möglichkeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze beruflich aktiv zu bleiben und gleichzeitig von einem steuerlichen Freibetrag zu profitieren. Vor allem erfahrene Fachkräfte können ihr Wissen weiterhin in Beratungsstellen, der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe, der Suchthilfe oder in ambulanten Sozialdiensten einbringen.
Viele Träger suchen qualifizierte Mitarbeiter und profitieren von der langjährigen Berufserfahrung älterer Kollegen. Besonders Teilzeitmodelle oder flexible Arbeitszeiten erleichtern den Übergang in den Ruhestand. Gleichzeitig bleiben wichtige Kompetenzen in den Teams erhalten und jüngere Mitarbeiter erhalten fachliche Unterstützung.
Mehr zu Berufen mit beratender Tätigkeit findest Du hier:
- Familienberater: Weiterbildung und Beruf
- Sozialberater: Studium und Beruf
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- Systemische Beratung: Weiterbildung und Berufsbild
Praxisbeispiele aus dem Sozialwesen
Die Aktivrente lässt sich in vielen Bereichen des Sozialwesens flexibel einsetzen. Besonders Einrichtungen mit Personalmangel oder hohem Beratungsbedarf profitieren von erfahrenen Fachkräften, die nach dem Renteneintritt weiterarbeiten. Die folgenden Beispiele zeigen, wie Träger und Beschäftigte die Regelung in der Praxis nutzen können.
| Praxisbeispiel | Nutzen für Einrichtung und Fachkraft |
|---|---|
| Teilzeit in der Schuldnerberatung | Ein erfahrener Sozialarbeiter bleibt nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Teilzeit tätig und unterstützt das Team während hoher Beratungsnachfrage. Gleichzeitig profitiert er vom Steuerfreibetrag der Aktivrente. |
| Mentoring in der Jugendhilfe | Ein Fachberater arbeitet nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einem Anstellungsverhältnis weiter und übernimmt Fallbesprechungen, Mentoring sowie die Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Dadurch bleibt wertvolles Fachwissen im Team erhalten und jüngere Kollegen erhalten gezielte Unterstützung. |
| Projektbezogene Weiterbeschäftigung | Ein Träger beschäftigt ehemalige Sozialarbeiter nach Erreichen der Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtigen Teilzeitstellen für zeitlich befristete Projekte oder besondere Aufgaben. So lassen sich Personalengpässe flexibel überbrücken und erfahrene Fachkräfte gezielt einsetzen. |
Umsetzung in der Praxis
Wer die Aktivrente nutzen möchte, sollte zunächst prüfen, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde. Anschließend lohnt sich ein Blick auf das bestehende Arbeitsverhältnis. Denn der Steuerfreibetrag gilt ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Danach sollten Du und Dein Arbeitgeber gemeinsam entscheiden, ob ihr den bisherigen Arbeitsvertrag fortführen wollt, die Arbeitszeit reduziert oder ein neues Beschäftigungsmodell vereinbart.
Arbeitszeit und Vergütung sollten zu Deinen Bedürfnissen und Aufgaben passen. Die 2.000 Euro sind keine Verdienstgrenze: Bei höherem begünstigtem Arbeitslohn bleibt dieser Betrag steuerfrei, während der darüberliegende Teil regulär steuerpflichtig ist Die Aktivrente musst Du nicht beantragen. Stattdessen berücksichtigt Dein Arbeitgeber den Freibetrag automatisch bei der Lohnsteuer.
Beim Lohnsteuerabzug darf der Freibetrag nicht gleichzeitig in mehreren Arbeitsverhältnissen berücksichtigt werden. Einen ungenutzten Rest kannst Du für ein weiteres Arbeitsverhältnis desselben Monats über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb eines Monats wird der Freibetrag im Lohnsteuerabzug grundsätzlich zeitanteilig aufgeteilt. Eine dadurch nicht ausgeschöpfte Monatsbefreiung kannst Du über die Einkommensteuererklärung geltend machen. In Steuerklasse VI benötigt der Arbeitgeber Deine Bestätigung, dass die Aktivrente nicht bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis berücksichtigt wird.
Nicht ausgeschöpfte Freibeträge verfallen am Monatsende und lassen sich deshalb nicht auf einen späteren Monat übertragen. Daher zahlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Personalstelle aus.
Checkliste zur Aktivrente für Fachkräfte im Sozialwesen
- Regelaltersgrenze erreicht oder Zeitpunkt geprüft und Beginn des Freibetrags ab dem Folgemonat berücksichtigt
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sichergestellt
- Arbeitszeitmodell (z. B. Teilzeit) mit dem Arbeitgeber abgestimmt
- Vergütung und voraussichtliches Netto geprüft
- Lohnabrechnung mit der Personalstelle besprochen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt
- Aufgabenbereich und Umfang der Weiterbeschäftigung festgelegt
- Beachtet, dass der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird und kein Antrag erforderlich ist
Fazit
Die Aktivrente für Sozialarbeiter schafft finanzielle Anreize, um auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze beruflich aktiv zu bleiben. Davon profitieren sowohl erfahrene Fachkräfte als auch Einrichtungen im Sozialwesen. Während Sozialarbeiter ihre Berufserfahrung weiterhin einbringen und steuerliche Vorteile nutzen können, sichern Träger wertvolles Wissen und entlasten ihre Teams. Zwar ersetzt die Aktivrente keine langfristige Personalstrategie, dennoch kann sie einen wichtigen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leisten und den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten.
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Häufige Fragen zur Aktivrente
- Wer kann die Aktivrente nutzen?
- Muss ich die Aktivrente beantragen?
- Kann ich als Fachkraft mit der Aktivrente in Teilzeit weiterarbeiten?
Die Aktivrente können Arbeitnehmer nutzen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Für Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit, einem Beamtenverhältnis oder Minijobs gilt der Freibetrag nicht. Du musst noch keine Rente beziehen, um die Aktivrente nutzen zu können.
Nein, die Aktivrente muss nicht beantragt werden. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Steuerfreibetrag automatisch bei der Lohnabrechnung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Berücksichtigung in Steuerklasse VI musst Du bestätigen, dass der Freibetrag nicht bereits anderweitig genutzt wird.
Ja, Du kannst die Aktivrente auch bei einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung nutzen. Viele Einrichtungen setzen dabei auf flexible Arbeitszeitmodelle, um erfahrene Fachkräfte weiterhin im Team zu halten.
- Bundesregierung, „Gesetzentwurf zur Aktivrente beschlossen“, 06.08.2025, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gesetzentwurf-aktivrente-2389334 (letzter Zugriff am 22.10.2026).
- Deutsche Rentenversicherung, „FAQ zur Aktivrente“, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/aktivrente/aktivrente_liste.html (letzter Zugriff am 22.10.2026).
- Techniker Krankenkasse, „Aktivrente – Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen“, https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/aktivrente-sv-recht-2212822?tkcm=ab (letzter Zugriff am 22.10.2026).
- Sozialverband VdK Deutschland, „Die wichtigsten Infos zur Aktivrente“, 13.08.2025, https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/die-wichtigsten-infos-zur-aktivrente/ (letzter Zugriff am 22.10.2026).








