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Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet Menschen die Möglichkeit, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Im folgenden Artikel sind alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und der Dauer sowie zu der Bezahlung zusammengefasst.
Das Wichtigste zum Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Kürze
- Zielgruppe: Menschen jeden Alters ab Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.
- Dauer: Meist 12 Monate, jedoch mindestens 6 und maximal 18 Monate. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu 24 Monate möglich.
- Einsatzbereiche: Unter anderem in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur, Sport und Integration.
- Vergütung: Taschengeld von bis zu 676 Euro pro Monat plus mögliche Sachleistungen (zum Beispiel Unterkunft, Verpflegung).
- Bewerbung: Direkt bei anerkannten Einsatzstellen, keine zentralen Fristen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der BFD?
Ursprünglich als Antwort auf die Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes ins Leben gerufen, fördert der Bundesfreiwilligendienst (BFD) heute das zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland. Gesetzlich geregelt ist dieser im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG).
Der Dienst richtet sich an Freiwillige jeden Alters und bietet Einsätze in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen sowie im Sport, in der Integration und im Zivil- und Katastrophenschutz. Seit seinem Start im Jahr 2011 fördert er Freiwillige in ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Umgangssprachlich nutzt man für den Freiwilligendienstleistenden auch die Bezeichnung Bufdi.
Voraussetzungen für den BFD
Die Teilnahme am BFD ist an wenige Voraussetzungen geknüpft. Du musst lediglich Deine Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, was je nach Bundesland meist ab einem Alter von 15 oder 16 Jahren der Fall ist. Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht erforderlich.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die vor allem in Bezug auf Arbeitszeiten und Pausenregelungen wichtig werden können.
Menschen aus dem Ausland steht der BFD ebenfalls offen. EU-Bürger sowie Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen dafür weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel oder eine Beschäftigungserlaubnis. Andere Drittstaatsangehörige benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst erlaubt. Staatsangehörige bestimmter Länder, darunter Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und die USA, können zwar ohne Visum einreisen, benötigen für den BFD jedoch eine entsprechende Beschäftigungserlaubnis.
Unterschiede zwischen BFD und FSJ
Der Bundesfreiwilligendienst kann auf den ersten Blick sehr ähnlich zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) wirken. Beide können Dir helfen, soziale Berufsfelder kennenzulernen. Hinsichtlich Alter, Einsatzbereiche und gesetzlicher Grundlage finden sich jedoch einige Unterschiede, wie die folgende Tabelle zeigt.
| Merkmal | Bundesfreiwilligendienst (BFD) | Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) |
|---|---|---|
| Alter | Nach erfüllter Vollzeitschulpflicht, ohne obere Altersgrenze | Nach erfüllter Vollzeitschulpflicht und vor dem 27. Geburtstag |
| Einsatzbereiche | Unter anderem Soziales, Umwelt, Kultur, Sport und Katastrophenschutz | Überwiegend praktische Hilfstätigkeiten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, etwa im sozialen Bereich, Sport oder in der Kultur |
| Gesetzliche Grundlage | Bundesfreiwilligendienstgesetz | Jugendfreiwilligendienstegesetz |
| Berufliche Orientierung | Auch für Menschen über 27 geeignet | Richtet sich an junge Menschen |
Wenn Du unter 27 Jahre bist, solltest Du vor allem die konkreten Aufgaben, die Begleitung und die Leistungen der angebotenen Plätze vergleichen. Bist du älter als 27 Jahre kommt für Dich nur der BFD infrage.
Mehr zum Freiwilligen Sozialen Jahr erfährst Du hier:
Ablauf und Dauer
Der Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel zwölf Monate, kann aber zwischen sechs und 18 Monaten flexibel gestaltet werden. Eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate ist in besonderen Fällen möglich, wenn ein pädagogisches Konzept dies rechtfertigt. Der Dienst kann sowohl in Vollzeit als auch – bei Vorliegen entsprechender Vereinbarungen – in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden. Ein Anspruch auf einen Teilzeitplatz besteht nicht.
Vor Beginn des BFD schließen der Bund und Du als Freiwilliger auf gemeinsamen Vorschlag von Dir und der Einsatzstelle eine schriftliche Vereinbarung. Zuständige Bundesbehörde ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die Vereinbarung enthält unter anderem Angaben zu Einsatzstelle, Dienstzeit, Geld- und Sachleistungen, Urlaub und Seminartagen.
Neben der praktischen Tätigkeit ist die Teilnahme an Seminaren verpflichtend. Die Seminarzeit wird dabei als Dienstzeit angerechnet und umfasst bei einer 12-monatigen Dienstdauer für Freiwillige unter 27 Jahren mindestens 25 Seminartage. Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, nehmen in angemessenem Umfang an Seminaren teil.
Die pädagogische Begleitung spielt eine zentrale Rolle. Ziel ist es, dass Du Dich nicht nur fachlich, sondern auch persönlich weiterentwickelst. Die Inhalte reichen von fachspezifischen Themen bis hin zu gesellschaftspolitischen Fragestellungen, um Dein Verantwortungsbewusstsein zu stärken.
Urlaub im BFD
Wenn Du volljährig bist und Deinen BFD zwölf Monate lang an fünf Tagen pro Woche leistest, stehen Dir mindestens 20 Urlaubstage zu. Bei einer anderen Dienstdauer oder Anzahl wöchentlicher Diensttage wird der Anspruch entsprechend angepasst. Für Minderjährige gelten die längeren Mindesturlaubsansprüche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Deine Einsatzstelle kann mehr Urlaub gewähren.
Den genauen Ablauf verbildlicht auch folgende Graphik:

Einsatzorte und Aufgaben
Im BFD gibt es viele verschiedene potenzielle Einsatzgebiete. Freiwillige können in nahezu allen Bereichen tätig werden, die der Gesellschaft zugutekommen. Die Bandbreite an Tätigkeitsfeldern ermöglicht es den Teilnehmenden damit, eine Tätigkeit zu finden, die ihren persönlichen Interessen und Zielen entspricht. Eine Auswahl möglicher Einsatzorte und Aufgaben gibt die nachfolgende Tabelle.
| Einsatzbereich | Beispiele für Einsatzorte und Aufgaben |
| Soziale Einrichtungen | Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Jugendzentren: Hier stehen oft Betreuungs- und Unterstützungsaufgaben im Mittelpunkt. |
| Umwelt- und Naturschutzprojekte | Viele Einsatzstellen widmen sich ökologischen Aufgaben wie dem Naturschutz, der Umweltbildung oder nachhaltigen Landwirtschaftsprojekten. |
| Kulturelle Einrichtungen | Museen, Theater, Bibliotheken und Denkmalschutzorganisationen bieten kreative und organisatorische Tätigkeiten an. |
| Sport und Integration | In Sportvereinen oder Integrationsprojekten unterstützen Freiwillige die Förderung von Gemeinschaft und Teilhabe. |
| Zivil- und Katastrophenschutz | Aufgaben in diesem Bereich umfassen beispielsweise die Mitarbeit bei Rettungsdiensten oder in der Feuerwehr. |
Welche Aufgaben übernimmst Du in deinem BFD im Sozialwesen?
Der BFD besteht überwiegend aus praktischen Hilfstätigkeiten. Freiwillige unterstützen die Beschäftigten und dürfen reguläre Fachkräfte nicht ersetzen. Im sozialen Bereich kannst Du beispielsweise Kinder bei Spielangeboten begleiten, Senioren vorlesen oder Menschen mit Behinderungen bei Freizeitaktivitäten unterstützen. Welche Aufgaben Du übernimmst, hängt von Deiner Einsatzstelle und der fachlichen Anleitung ab.
Bewerbung für den BFD
Du bewirbst Dich direkt bei einer anerkannten Einsatzstelle, die Du Dir aussuchen kannst. Eine zentrale Bewerbungsstelle oder einheitliche Fristen existieren nicht. Passende Stellen für einen Bundesfreiwilligendienst findest Du direkt bei Sozial-Karriere. Nach Deiner erfolgreichen Bewerbung wird der Vorschlag für die BFD-Vereinbarung von der Einsatzstelle an das BAFzA weitergeleitet.
Da die Nachfrage nach Plätzen in beliebten Bereichen oft hoch ist, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu informieren und zu bewerben. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufgaben und Erwartungen je nach Einsatzstelle variieren können.
Mehr zur Bewerbung für einen Bundesfreiwilligendienst erfährst Du hier:
Bundesfreiwilligendienst (BFD) Stellenangebote
Bezahlung als Bundesfreiwilligendienstleistender
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein freiwilliges Engagement, das keine klassische Vergütung bietet. Allerdings erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld, das je nach Einsatzstelle variiert und maximal 676 Euro pro Monat beträgt (Stand 2026). Die tatsächliche Höhe wird mit der Einsatzstelle vereinbart. Der genannte Höchstbetrag ist keine garantierte Auszahlung.
Darüber hinaus können weitere Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gewährt werden. Die Einsatzstelle kann stattdessen entsprechende Geldersatzleistungen gewähren. Ob und in welcher Form solche zusätzlichen Leistungen gezahlt werden, wird in der BFD-Vereinbarung festgehalten.
Bufdis sind voll sozialversichert
Während des BFD sind die Teilnehmenden voll sozialversichert. Alle Beiträge für Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung werden von der Einsatzstelle getragen. Für Freiwillige unter 25 Jahren können die Eltern weiterhin Kindergeld erhalten, sofern auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Zudem erhalten alle Teilnehmenden einen Freiwilligenausweis, der Ermäßigungen bei bestimmten Einrichtungen ermöglichen kann, beispielsweise in Museen oder Schwimmbädern.
Zeugnis wartet zum Abschluss
Ein weiterer Vorteil des BFD ist der Erhalt eines schriftlichen qualifizierten Zeugnisses über Art und Dauer des Dienstes. Dieses Dokument kann bei zukünftigen Bewerbungen (zum Beispiel an Hochschulen, Universitäten) als Nachweis für soziales Engagement genutzt werden. Abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Hochschule kann der BFD beispielsweise als Praktikum oder in anderer Form berücksichtigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilt die betreffende Hochschule.
Passende Jobs in Freiwilligendiensten
Passende Jobs als Freiwilligendienstleistender findest Du bei Sozial-Karriere. Hier findest Du Bundesfreiwilligendienst-Jobs, FSJ-Stellen und viele mehr.
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Häufige Fragen zum BFD
- Was ist der Unterschied zwischen FSJ und BFD?
- Wie viel Taschengeld bekommt man beim Bundesfreiwilligendienst?
- Wie bewirbt man sich für einen Bundesfreiwilligendienst?
- Kann man den Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit absolvieren?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind ähnlich, unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten. Während das FSJ auf junge Menschen beschränkt ist, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht der BFD Menschen jeden Alters offen. Zudem unterliegt das FSJ dem Jugendfreiwilligendienstegesetz, während der BFD im Bundesfreiwilligendienstgesetz geregelt ist. Inhaltlich und strukturell sind die beiden Dienste jedoch vergleichbar und bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten in gemeinwohlorientierten Einrichtungen.
Beim Bundesfreiwilligendienst sind 2026 höchstens 676 Euro Taschengeld pro Monat möglich. Wie viel ein Freiwilliger tatsächlich erhält, vereinbart er mit der jeweiligen Einsatzstelle. Zusätzlich können Geld- oder Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Mobilität hinzukommen.
Die Bewerbung für einen Bundesfreiwilligendienst erfolgt direkt bei einer anerkannten Einsatzstelle oder einem Träger. Eine zentrale Bewerbungsstelle und bundesweit einheitliche Bewerbungsfristen gibt es nicht. Interessierte sollten deshalb die Fristen der gewünschten Einsatzstelle prüfen.
Ja, der Bundesfreiwilligendienst kann in Teilzeit geleistet werden. Die vereinbarte Dienstzeit muss jedoch mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Bei einem Teilzeitdienst wird das Taschengeld entsprechend gekürzt.
- Bundesamt für Familie, “BFD”, https://www.bundesfreiwilligendienst.de/... (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Bundesamt für Justiz, “Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst”, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Caritas, “Bundesfreiwilligendienst”, https://www.caritas.de/... (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Krankenkassen.de, “Ich mache BUNDESFREIWILLIGENDIENST (BFD)”, https://www.krankenkassen.de/... (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- DRK Rostock, “Dein Freiwilligendienst?”, https://www.drk-rostock.de/... (letzter Zugriff am 12.10.2026)
- Universität Rostock, “Bundesfreiwilligendienst”, https://www.med.uni-rostock.de/... (letzter Zugriff am 12.10.2026)








