
Inhaltsverzeichnis
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Was ist Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendsozialarbeit an Schulen bezeichnet sozialpädagogische Angebote am Lernort Schule. Sie ist seit der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts im Jahr 2021 bundesrechtlich verankert. Paragraf 13a des Achten Buches des Sozialgesetzbuch definiert Schulsozialarbeit als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe an der Schule, Inhalt und Umfang regelt allerdings das jeweilige Landesrecht.Welchen Stellenwert hat Jugendsozialarbeit?
Der Stellenwert ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mehrere Länder haben Strukturen ausgebaut und rechtlich präzisiert. Nordrhein-Westfalen hat im Mai 2025 eine überarbeitete Förderrichtlinie in Kraft gesetzt, die kommunale Schulsozialarbeit finanziell und fachlich absichert. Hamburg hat im März 2025 eine Rahmenkonzeption beschlossen und schafft bis zum Schuljahr 2025/26 über 100 zusätzliche Stellen, während Schleswig-Holstein einen landesweiten Orientierungsrahmen zur Förderung vorgelegt hat und Niedersachsen Schulsozialarbeit und Schulpsychologie verstetigte. Bund und Länder stärken das Feld zusätzlich über das Startchancen-Programm mit einer Laufzeit 2024 bis 2034, insbesondere über multiprofessionelle Teams mit sozialpädagogischer Expertise.Qualifikationen zur Jugendsozialarbeit
Für Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit an Schulen wird in der Regel ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung gefordert. Einige Länder fordern ausdrücklich ergänzende Qualifikationen (zum Beispiel Kinderschutz, Beratung, Netzwerkarbeit). Träger und Richtlinien verlangen üblicherweise Zuverlässigkeit, Verschwiegenheit und die Bereitschaft zur Kooperation mit Schule, Jugendamt und externen Hilfesystemen. Häufig vorausgesetzt werden ein erweitertes Führungszeugnis sowie Kenntnisse in Datenschutz und Kinderschutz.
Jugendsozialarbeit an Schulen - Zielgruppe und Ziele
Adressiert werden Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen Unterstützung benötigen. Ziele sind die Förderung schulischer und sozialer Integration, die Stabilisierung des Schulerfolgs, die Prävention von Bildungsabbrüchen sowie gelingende Übergänge in Ausbildung und Beruf.Sozialarbeiter/in Stellenangebote
An welchen Schulen kommt Jugendsozialarbeit zum Einsatz?
Grundsätzlich kommt die Arbeit an allen Schulformen zum Einsatz. Im Saarland ist das Konzept bereits flächendeckend an allen allgemeinbildenden Schulen etabliert. Die Finanzierung ist hier Gemeinschaftsaufgabe von Land, den Landkreisen und dem Regionalverband. In Rheinland-Pfalz erfolgt die Förderung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Zuletzt wurden zusätzliche Mittel für Grundschulen in herausfordernder Lage gewährt. In Hamburg wird das Angebot an Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien auf Grundlage der Rahmenkonzeption 2025 aufgeweitet.Jugendsozialarbeit an Schulen - Aufgaben
Die Aufgaben sind breit, aber klar umrissen. Je nach Standort zählen dazu insbesondere die Einzelfallhilfe, Beratung, Krisenintervention und der Kinderschutz im schulischen Kontext. Besonders schulische, soziale und familiäre Probleme stellen hier Hürden dar. Gleichzeitig stehen die soziale Gruppenarbeit, diverse Präventionsprojekte (zum Beispiel Konfliktlösung, Medien- und Suchtprävention) sowie Projektarbeit im Mittelpunkt. Auch die Prävention von Mobbing spielt eine große Rolle.
Auch die Netzwerkarbeit mit Jugendamt, Beratungsstellen, Trägern der Jugendhilfe, Schulpsychologie, Arbeitsverwaltung und Gemeinwesen ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Zudem ist die Übergangsbegleitung von Schule in Ausbildung und Beruf ein Schwerpunkt, besonders an berufsbildenden Schulen. Unterrichtserteilung gehört allerdings nicht zu den Aufgaben der Jugendsozialarbeit an Schulen; sie arbeitet ergänzend und kooperativ mit dem pädagogischen System
Wie arbeitet die Jugendsozialarbeit an Schulen?
Gearbeitet wird niedrigschwellig, freiwillig und vertraulich. Rechtlich handelt es sich um eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, organisatorisch erfolgt die Umsetzung in enger Kooperation mit der Schule. Landesrahmen betonen die Verortung am Standort, die fachliche Anbindung an die Jugendhilfe und verbindliche Kooperationsstrukturen sowie systemische Mitarbeit in Steuergruppen und Schutzkonzepten.
Der Rechtsrahmen, Kinderschutz und Datenschutz sind als Basispfeiler stets gut ausgearbeitet und prägen die tägliche Arbeit. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung greifen beispielsweise Verfahren nach Paragraf 8a SGB VIII. Es erfolgt eine Gefährdungseinschätzung, die Einbindung einer insoweit erfahrenen Fachkraft sowie die Kooperation mit dem Jugendamt.
In Bezug auf den Datenschutz gilt für anvertraute Sozialdaten ein besonderer Vertrauensschutz nach Paragraf 65 SGB VIII. Eine Datenweitergabe ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, was dienstliche Handreichungen der Länder konkretisieren.
In der Praxis arbeiten öffentliche Träger (Jugendämter) und freie Träger der Jugendhilfe mit Schulen auf Basis von Kooperationsvereinbarungen zusammen, während Dienst- und Fachaufsichten vertraglich geregelt sind. Kommunale Konzepte und Landesrahmen beschreiben diese Zuständigkeitsaufteilung.
Hessen ist dabei ein Sonderfall. Neben kommunal verantworteter Schulsozialarbeit nach Paragraf 13a existiert schulrechtlich die unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS). Diese Fachkräfte sind Landespersonal und ergänzen den Unterricht, ersetzen aber nicht die Jugendhilfeleistung. Beide Stränge bestehen parallel und werden je nach Kommune miteinander verzahnt.
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Jugendsozialarbeit an Schulen - Förderung
Die Finanzierung erfolgt länder- und kommunalspezifisch, meist als Mischfinanzierung. Die Landesrichtlinien regeln Ziele, Qualifikationen und Mittel, was beispielsweise in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie 2025) und Hamburg (Rahmenkonzeption 2025) der Fall ist.
Ein Beispiel von konkreten Förderkonditionen in NRW verdeutlicht das System. Personalausgaben sind je Vollzeitstelle bis 70.000 Euro pro Jahr förderfähig, während Sachausgaben je Vollzeitstelle bis 10.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Insgesamt können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben verrechnet werden.
Auch eine kommunale Kofinanzierung ist regelmäßig vorgesehen, wobei die Bewilligung und Umsetzung vor Ort erfolgen. Ein Europäischer Sozialfonds Plus kofinanziert Programme in mehreren Ländern, etwa in Sachsen (ESF-Plus-Richtlinien), Sachsen-Anhalt (Schulerfolg sichern), Thüringen (ESF-Plus-Schulförderrichtlinie) und Mecklenburg-Vorpommern (ESF-Plus-Richtlinie).
Ein bundesweites Startchancen-Programm verstärkt Personal in multiprofessionellen Teams und wirkt damit strukturell in das Feld hinein. Einzelne Länder konkretisieren dies bereits.
Ausblick und Prognose
Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist bundesweit verankert. In allen Ländern existieren Strukturen der Schul- beziehungsweise Jugendsozialarbeit an Schulen. Gleichzeitig werden andere Strukturen weiter ausgebaut. Startchancen und neue Landesrahmen (zum Beispiel Hamburg) sowie die aktualisierte Richtlinie in Nordrhein-Westfalen sprechen für eine Ausweitung und Professionalisierung, insbesondere an Grundschulen und in herausfordernden Lagen. In einzelnen Ländern wird über Verstetigung über Förderrunden hinaus diskutiert. Sachsen-Anhalt etwa adressiert die Anschlussfinanzierung über 2028 hinaus.Passende Jobs im Sozialwesen
Auf der Suche nach einem Job im Sozialwesen? Bei Sozial-Karriere gibt es zahlreiche Jobs in der Pädagogik, Stellenanzeigen für Erzieher und Jobs für Sozialarbeiter.- Schulsozialarbeit, https://www.gesetze-im-internet.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2025)
- Startchancen-Programm, https://www.bmftr.bund.de/... (Abrufdatum: 08.10.2025)
- Förderung Schulsozialarbeit in NRW, https://www.schulministerium.nrw/... , (Abrufdatum: 08.10.2025)
- Schulsozialarbeit Hamburg, https://www.hamburg.de/... , (Abrufdatum: 08.10.2025)