/www.sozial-karriere.de
  • Login
    • Bewerber
    • Arbeitgeber
Sozial-Karriere
  • Login
  • Bewerber Registrierung Arbeitgeber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Sozialarbeiter/in
      • Sozialassistent/in
      • Altenpfleger/in
      • Altenpflegehelfer/in
      • Erzieher/in
      • Lehrer/in
      • Sozialpädagoge/in
      • Pflegepädagoge/in
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
    • Arbeitgeber entdecken
      • Alle Arbeitgeber
      • Kliniken
      • Pflegeeinrichtungen
      • Öffentlicher Dienst
      • Unternehmen
      • Arztpraxen und MVZ
      • Soziale Dienste / Verbände
      • Öffentlicher Dienst
      • Pflegeeinrichtungen
      • Soziale Dienste / Verbände
  • Beruf und Karriere
    • Beruf und Karriere
      • Berufsfelder
      • Ausbildung & Berufe
      • Weiterbildung
      • Gehalt
      • Bewerbung
      • Lexikon
  • Magazin
  • Für Arbeitgeber

Sozial-Karriere Magazin Keine Rückzahlungspflicht für Leistungsbezieher bei Fehlern des Jobcenters

Keine Rückzahlungspflicht für Leistungsbezieher bei Fehlern des Jobcenters

Keine Rückzahlungspflicht für Leistungsbezieher bei Fehlern des Jobcenters

Inhaltsverzeichnis

  1. Wo Fehler entstehen können
  2. Wann Rückforderungen unzulässig sind
  3. Rechte von Bürgergeld-Empfängern
  4. Rückforderungen und Verjährung
  5. Richtig reagieren auf Forderungen
  6. Passende Jobs

Wer Bürgergeld bezieht, muss sich auf die korrekte Berechnung und Auszahlung durch das Jobcenter verlassen können. Doch was passiert, wenn zu viel gezahlt wurde, etwa durch einen Fehler im Antrag oder in der Bearbeitung? In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob und wann Leistungen zurückgezahlt werden müssen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, typische Fehlerquellen, Rechte der Leistungsbeziehenden, sowie wichtige Fristen und Handlungsmöglichkeiten im Falle einer Rückforderung durch das Jobcenter.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wo Fehler entstehen können
  2. Wann Rückforderungen unzulässig sind
  3. Rechte von Bürgergeld-Empfängern
  4. Rückforderungen und Verjährung
  5. Richtig reagieren auf Forderungen
  6. Passende Jobs

Wo Fehler beim Jobcenter entstehen können

Fehler in der Leistungsberechnung durch das Jobcenter können aus verschiedenen Gründen entstehen. Häufig liegt der Ursprung solcher Überzahlungen in unvollständigen oder fehlerhaften Angaben der Leistungsbeziehenden, etwa wenn Einkommensverhältnisse, Wohnsituationen oder andere relevante Änderungen in der Lebenslage nicht rechtzeitig oder korrekt gemeldet werden.

Sachbearbeiter können zudem Ansprüche versehentlich zu hoch ansetzen oder Weiterbewilligungen automatisch weiterlaufen lassen, obwohl der Bescheid noch aussteht. In solchen Fällen kommt es zu Überzahlungen, die das Jobcenter später zurückfordern kann, aber nicht immer muss. Denn je nach Einzelfall sind Rückzahlungen nicht rechtlich zwingend.

Wann Rückforderungen des Jobcenters unzulässig sind

Liegt der Fehler alleine beim Jobcenter und konnte der Leistungsempfänger berechtigterweise davon ausgehen, dass die Auszahlung korrekt war, dann ist eine Rückzahlung oft unzulässig. Ein typisches Beispiel ist der Erhalt einer Zahlung ohne vorliegenden Bescheid. Ohne schriftliche Grundlage ist es für Betroffene oft nicht erkennbar, dass ein Fehler vorliegt.

Ein aktueller Fall vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 3.4.2025, L 3 AS 772/23) verdeutlicht diese Problematik. Eine Familie hatte ihr Brutto- mit dem Nettoeinkommen verwechselt und dadurch versehentlich falsche Angaben gemacht. Das Jobcenter berechnete daraufhin zu hohe Leistungen. Dennoch entschied das Gericht zugunsten der Familie. Der Fehler bei der Leistungsberechnung sei eindeutig beim Jobcenter entstanden und der Familie fehlte die Fachkenntnis, um diesen Fehler zu erkennen. Wichtig ist: Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es zeigt jedoch, dass Leistungsempfänger unter bestimmten Umständen nicht zur Rückzahlung verpflichtet sind.

Stellenangebote

Teamleitung - Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung (m/w/d)
Kettig
Förder- und Wohnstätten gGmbH
18.12.2025

Physiotherapeut/-in (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit- Willkommensprämie
Bad Dürkheim
MEDIAN Rhein-Haardt-Klinik Bad Dürkheim
18.12.2025

Logopäde/Logopädin (m/w/d) - HNO Klinik
Ludwigshafen am Rhein
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gemeinnützige GmbH
18.12.2025

Gesundheits- und Krankenpfleger:in (m/w/d) Intermediate Care
Duisburg
Sana Kliniken Duisburg GmbH
18.12.2025

Gesundheits- und Krankenpfleger:in (m/w/d) Geriatrie
Duisburg
Sana Kliniken Duisburg GmbH
18.12.2025

Gesundheits- und Krankenpfleger:in (m/w/d) Kardiologischer Funktionsbereich
Duisburg
Sana Kliniken Duisburg GmbH
18.12.2025

Pflegepädagoge / Lehrkraft Pflegeschule (m/w/d)
Aschaffenburg
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
18.12.2025

Lehrkraft (m/w/d) im Bereich Operationstechnische Assistenz (OTA)
Bochum
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
18.12.2025

Stellvertretende Pflegebereichsleitung (m/w/d) (Operative Intensivstation)
Frankfurt am Main
Krankenhaus Nordwest GmbH
17.12.2025

Psychologe /Neuropsychologe (m/w/d)
Isselburg
Augustahospital Anholt
17.12.2025

Heilerziehungspfleger/Erzieher (m/w/d)
Sickte
Neuerkeröder Wohnen und Betreuen
17.12.2025

Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge / Sozialpädagogin für Senioren (m/w/d)
Berlin
Vivantes Forum für Senioren GmbH
17.12.2025

Lehrkraft für Pflege / Pflegepädagoge (m/w/d)
Bremen
Bremer Heimstiftung
17.12.2025

Musiktherapeut (m/w/d) – Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Magdeburg
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Medizinische Fakultät
17.12.2025

Sozialarbeiter im Bereich Arbeits- und Organisationspsychologie (w/m/d)
Frankfurt am Main
Infraserv GmbH & Co. Höchst KG
17.12.2025

Medizinisch-technische Radiologieassistentin - MTRA (w/m/d)
Ratingen
Med 360° Praxisklinik GmbH
17.12.2025

Musiktherapeut / Musikpädagoge (gn*)
Münster
Universitätsklinikum Münster
17.12.2025

Genesungsbegleiter (gn*) Klinik für Psychische Gesundheit
Münster
Universitätsklinikum Münster
17.12.2025

Leitung (w/m/d) Ergotherapie
Bad Tölz
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
16.12.2025

Logopäde (w/m/d)
Germersheim
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
16.12.2025

Alle Jobs ansehen

Rechte von Bürgergeld-Empfängern beim Jobcenter

Bürgergeld-Empfänger haben bei Rückforderungen durch das Jobcenter verschiedene Schutzrechte. Sie können sich zunächst schriftlich oder persönlich zu der Rückforderung äußern. Gegen einen Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid, der die Rückzahlung von Leistungen verlangt, können sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Jobcenter ist verpflichtet, diesen Widerspruch innerhalb von drei Monaten zu prüfen. Lehnt es den Widerspruch ab, bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht.

Bei laufendem Leistungsbezug darf das Jobcenter Rückforderungen mit den Zahlungen verrechnen, meist mit maximal 10 Prozent des Regelbedarfs über bis zu drei Jahre. Leistungen für Unterkunft, Heizung oder Ähnliches dürfen dabei nicht gekürzt werden. Liegt der Fehler ausschließlich beim Jobcenter, etwa durch einen Berechnungsfehler des Sachbearbeiters, ist eine Verrechnung in der Regel unzulässig.

Rückforderungen und Verjährung beim Jobcenter

Rückzahlungspflichten entstehen immer dann, wenn Bürgergeld-Leistungen zu Unrecht gewährt wurden. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) geregelt. Entscheidend ist dabei, ob der ursprüngliche Bewilligungsbescheid von Anfang an rechtswidrig war oder erst nachträglich durch nicht gemeldete Änderungen der Lebensverhältnisse rechtswidrig wurde.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Rückforderungen von Bürgergeld durch das Jobcenter finden sich insbesondere in den §§45 und 50 SGB X. Demnach sind Leistungen, die ohne rechtlichen Grund erbracht wurden, zu erstatten. Außerdem kann ein einmal bewilligter Bescheid aufgehoben werden, wenn er von Anfang von rechtswidrig war. Dies ist in folgenden Fällen gegeben:

  • Der Bescheid wurde nur aufgrund von arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung bewilligt
  • Der Leistungsempfänger hat in seinem Antrag grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht
  • Der Leistungsempfänger nimmt trotz offensichtlicher Fehler in der Berechnung die Leistungen entgegen

Daneben kann ein ursprünglich rechtmäßiger Bescheid rückwirkend rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse nachträglich ändern und diese Änderungen dem Jobcenter nicht gemeldet werden. Typische Beispiele sind das Zusammenziehen mit einem Partner (Bildung einer Bedarfsgemeinschaft), eine Lohnerhöhung oder der Erhalt einer Erbschaft. In solchen Fällen kann das Jobcenter die zu viel gezahlten Leistungen zurückfordern, insbesondere dann, wenn die unterlassene Mitteilung als grob fahrlässig eingestuft wird.

Verjährungsfrist und Bagatellgrenze

Nicht jede Überzahlung durch das Jobcenter führt automatisch zu einer Rückforderung. Laut §40 SGB II gilt eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Liegt die Summe darunter, verzichtet das Jobcenter in der Regel auf eine Rückforderung. Bei höheren Beträgen, muss der gesamte Betrag zurückgezahlt werden.

Für die Rückforderung gelten Verjährungsfristen nach §45 SGB X. In der Regel hat das Jobcenter ein Jahr Zeit ab Kenntnis des Fehlers, bei zukünftigen Leistungen zwei Jahre. Im Fall einer arglistigen Täuschung sind es bis zu zehn Jahre. Nach einem Erstattungsbescheid bleiben vier Jahre zur Durchsetzung.

Stellenangebote

Teamleitung - Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung (m/w/d)
Kettig
Förder- und Wohnstätten gGmbH
18.12.2025

Physiotherapeut/-in (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit- Willkommensprämie
Bad Dürkheim
MEDIAN Rhein-Haardt-Klinik Bad Dürkheim
18.12.2025

Logopäde/Logopädin (m/w/d) - HNO Klinik
Ludwigshafen am Rhein
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gemeinnützige GmbH
18.12.2025

Gesundheits- und Krankenpfleger:in (m/w/d) Intermediate Care
Duisburg
Sana Kliniken Duisburg GmbH
18.12.2025

Gesundheits- und Krankenpfleger:in (m/w/d) Geriatrie
Duisburg
Sana Kliniken Duisburg GmbH
18.12.2025

Gesundheits- und Krankenpfleger:in (m/w/d) Kardiologischer Funktionsbereich
Duisburg
Sana Kliniken Duisburg GmbH
18.12.2025

Pflegepädagoge / Lehrkraft Pflegeschule (m/w/d)
Aschaffenburg
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
18.12.2025

Lehrkraft (m/w/d) im Bereich Operationstechnische Assistenz (OTA)
Bochum
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
18.12.2025

Stellvertretende Pflegebereichsleitung (m/w/d) (Operative Intensivstation)
Frankfurt am Main
Krankenhaus Nordwest GmbH
17.12.2025

Psychologe /Neuropsychologe (m/w/d)
Isselburg
Augustahospital Anholt
17.12.2025

Heilerziehungspfleger/Erzieher (m/w/d)
Sickte
Neuerkeröder Wohnen und Betreuen
17.12.2025

Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge / Sozialpädagogin für Senioren (m/w/d)
Berlin
Vivantes Forum für Senioren GmbH
17.12.2025

Lehrkraft für Pflege / Pflegepädagoge (m/w/d)
Bremen
Bremer Heimstiftung
17.12.2025

Musiktherapeut (m/w/d) – Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Magdeburg
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Medizinische Fakultät
17.12.2025

Sozialarbeiter im Bereich Arbeits- und Organisationspsychologie (w/m/d)
Frankfurt am Main
Infraserv GmbH & Co. Höchst KG
17.12.2025

Medizinisch-technische Radiologieassistentin - MTRA (w/m/d)
Ratingen
Med 360° Praxisklinik GmbH
17.12.2025

Musiktherapeut / Musikpädagoge (gn*)
Münster
Universitätsklinikum Münster
17.12.2025

Genesungsbegleiter (gn*) Klinik für Psychische Gesundheit
Münster
Universitätsklinikum Münster
17.12.2025

Leitung (w/m/d) Ergotherapie
Bad Tölz
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
16.12.2025

Logopäde (w/m/d)
Germersheim
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
16.12.2025

Alle Jobs ansehen

Richtig reagieren auf Forderungen des Jobcenters

Wer eine Rückforderung vom Jobcenter erhält, sollte den Bescheid zunächst in Ruhe prüfen. Es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und zu nutzen. Betroffene können gegen einen Rückforderungsbescheid Widerspruch einlegen, dieser hat nicht nur eine aufschiebende Wirkung, sondern zwingt das Jobcenter auch zur erneuten Prüfung der Forderung ohne zusätzliche Kosten für den Leistungsempfänger.

Betroffene sollten nicht zögern, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Beratungshilfen vertreten auch Menschen mit geringem Einkommen ohne hohe Kosten zu verlangen. Ist eine sofortige Rückzahlung der Forderung nicht möglich, sollten Betroffene umgehend Kontakt mit dem Sachbearbeiter oder dem Inkasso-Service aufnehmen und Kompromisse vereinbaren, etwa eine Ratenzahlung.

Passende Jobs im Sozialwesen

Passende Jobs gibt es bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Verwaltungsangestellter, Stellenangebote als Sozialarbeiter und Sozialberater-Jobs.

Mehr zum Thema

Community,Of,Young,People,Stacking,Hands,Together, ,Multiracial,College
Soziale Berufe in Deutschland
03.12.2024
Weiterlesen
Koalitionsvertrag
Koalitionsvertrag bringt neuen Kurs im Sozialwesen
18.04.2025
Weiterlesen
Mutterschaftsleistungen
Mutterschaftsleistungen: Was ist das und wie beantrage ich sie?
09.05.2025
Weiterlesen
Quellen

Bundesagentur für Arbeit, Sozialgesetzbuch (SGB)

Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 07.10.2025
Themen: Alle Themengebiete, Fachwissen, Karriere, News und Politik
< Vorheriger Artikel Nächster Artikel >

Neueste Stellenangebote

Neueste Stellenangebote

Förder- und Wohnstätten gGmbH
Teamleitung – Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung (m/w/d)
Kettig
MEDIAN Rhein-Haardt-Klinik Bad Dürkheim
Physiotherapeut/-in (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit- Willkommensprämie
Bad Dürkheim
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gemeinnützige GmbH
Logopäde/Logopädin (m/w/d) – HNO Klinik
Ludwigshafen am Rhein
Alle Jobs ansehen >>

First Ad

Registrierung Newsletter

Newsletter abonnieren

Mit dem Sozial-Karriere Newsletter aktuelle Infos zu Pädagogik und Sozialwesen erhalten.

Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen

Second Ad

Jobs nach Berufsgruppe

Jobs nach Berufsgruppe

  • Soziales (1.462)
  • Pädagogik (1.317)
  • Erziehung (1.286)
  • Altenpflege (451)
  • Therapie (273)
  • Verwaltung (133)

Jobs per Mail erhalten

Jobs per Mail erhalten

Erhalte die neuesten Jobs für jede Suchanfrage kostenlos per E-Mail.

Jetzt aktivieren

Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

 
footer_logo
  • +49 621 877 52 770
  • kontakt@sozial-karriere.de
Arbeitgeber
  • Warum Sozial-Karriere?
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Direktsuche Soziales
  • Sozialarbeiter/in Jobs
  • Sozialassistent/in Jobs
  • Altenpfleger/in Jobs
  • Altenpflegehelfer/in Jobs
Direktsuche Pädagogik
  • Erzieher/in Jobs
  • Lehrer/in Jobs
  • Sozialpädagoge/in Jobs
  • Pflegepädagoge/in Jobs

© 2025 Sozial-Karriere
  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Gender-Hinweis
JETZT den Sozial-Karriere Newsletter abonnieren

Erhalte alle 14 Tage

  • Aktuelle Karriere-Informationen
  • Neueste Jobangebote
  • News aus Pädagogik, Soziales & Erziehung
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen