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Sozial-Karriere Magazin TV-L

TV-L: Überblick und Entgelttabellen

TV-L: Überblick und Entgelttabellen

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der TV-L?
  2. Entgelttabellen
  3. Einrichtungen
  4. Eingruppierungen
  5. Weitere Regelungen
  6. Passende Jobs

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, kurz TV-L, regelt die Arbeitsbedingungen von hunderttausenden Beschäftigten in den Bundesländern. Er legt unter anderem fest, wie viel Beschäftigte verdienen, wie lange sie arbeiten und wie viel Urlaub ihnen zusteht. Gleichzeitig sorgt der TV-L für transparente und einheitliche Regelungen in sehr unterschiedlichen Berufsgruppen. Gerade vor dem Hintergrund aktueller Tarifverhandlungen gewinnt der Tarifvertrag weiter an Bedeutung. Der folgende Beitrag zeigt die aktuellen Entgelttabellen und Entgeltgruppen im TV-L und informiert über alle weiteren Regelungen des Tarifvertrags.

Das Wichtigste in Kürze

Die Entgelttabellen bestehen im TV-L aus 15 Entgeltgruppen à je sechs Stufen. Nach dem Einstieg in Stufe 1 steigen Fachkräfte im Folgejahr in Stufe 2 auf. Im vierten Jahr erfolgt ein Aufstieg in Stufe 3, im siebten ein Aufstieg in Stufe 4, im elften ein Aufstieg in Stufe 5 und im sechzehnten ein Aufstieg in Stufe 6. Die Verdienstmöglichkeiten reichen von mindestens 2.534,49 € bis maximal 8.846,64 €.

Für Pflegekräfte gilt die TV-L KR-Tabelle, für den Sozial- und Erziehungsdienst die TV-L S-Tabelle und für Ärzte eine gesonderte Tabelle mit nur vier Entgeltgruppen. Regelungen zu Urlaub, Wochenarbeitszeit, Jahressonderzahlungen und Zulagen sind weiterer Bestandteil des Tarifvertrags.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der TV-L?
  2. Entgelttabellen
  3. Einrichtungen
  4. Eingruppierungen
  5. Weitere Regelungen
  6. Passende Jobs

Was ist der TV-L?

Der TV-L ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und wird seit 2006 abgeschlossen. Er gilt in allen Bundesländern außer Hessen. Die Tarifverhandlungen führen die Länder zusammen mit Gewerkschaften wie ver.di, dbb Beamtenbund und Tarifunion, GEW, IG BAU und GdP. Für Angestellte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gilt dagegen der TVöD. Der TV-L regelt wichtige Bereiche wie:

  • Arbeitszeit
  • Eingruppierung
  • Entgelt
  • Urlaub
  • Arbeitsbefreiung
  • Befristung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Allgemeine Vorschriften
  • Übergangs- und Schlussregelungen
  • Sonderregelungen

So sorgt der Vertrag dafür, dass die Arbeitsbedingungen der Landesbeschäftigten klar und einheitlich geregelt sind.

Aktuelle Tarifverhandlungen für 2026

In der Tarifrunde 2026 für den TV-L haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften am 14. Februar 2026 in der dritten Verhandlungsrunde geeinigt. Die Zustimmung erfolgte im März 2026. Die neuen Regelungen treten schrittweise ab 2026 in Kraft.

  • Erhöhung der Entgelte um insgesamt 5,8 Prozent in drei Schritten: +2,8 Prozent (mind. 100 Euro) ab 1. April 2026, +2,0 Prozent ab 1. März 2027 und +1,0 Prozent ab 1. Januar 2028
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro ab 2026
  • Erhöhung der Schichtzulage auf 100 Euro monatlich (auch im Krankenhausbereich) und der Wechselschichtzulage auf 200 Euro, in Krankenhäusern auf 250 Euro; Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte werden künftig bereits ab der ersten Mehrarbeitsstunde gezahlt
  • Angleichung der Arbeitsbedingungen im Osten: besserer Kündigungsschutz und schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit an den Unikliniken Rostock, Greifswald und Jena bis 1. Januar 2029 auf 38,5 Stunden

TV-L – Entgelttabelle

In der Entgelttabelle des TV-L wird übersichtlich dargestellt, wie hoch das Gehalt in den jeweiligen Entgeltgruppen und -stufen ausfällt. Die aktuell geltende allgemeine Entgelttabelle des TV-L sieht wie folgt aus:

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15 Ü 6.857,14 € 7.587,33 € 8.280,33 € 8.734,83 € 8.846,64 € -
E 15 5.658,38 € 6.067,30 € 6.283,38 € 7.050,89 € 7.632,07 € 7.854,52 €
E 14 5.143,59 € 5.515,90 € 5.821,41 € 6.283,38 € 6.991,23 € 7.194,48 €
E 13 Ü - 5.106,09 € 5.366,89 € 6.283,38 € 6.991,23 € 7.194,48 €
E 13 4.759,37 € 5.106,09 € 5.366,89 € 5.873,56 € 6.573,97 € 6.764,69 €
E 12 4.310,90 € 4.599,41 € 5.210,41 € 5.746,90 € 6.439,85 € 6.626,54 €
E 11 4.178,35 € 4.444,86 € 4.748,43 € 5.210,41 € 5.881,02 € 6.050,95 €
E 10 4.038,42 € 4.299,95 € 4.599,41 € 4.904,89 € 5.486,13 € 5.644,20 €
E 9b 3.620,10 € 3.870,81 € 4.035,07 € 4.488,99 € 4.875,10 € 5.014,87 €
E 9a 3.620,10 € 3.870,81 € 3.925,58 € 4.035,07 € 4.488,99 € 4.615,76 €
E 8 3.419,52 € 3.659,02 € 3.795,52 € 3.925,58 € 4.069,31 € 4.158,27 €
E 7 3.235,83 € 3.469,72 € 3.645,69 € 3.781,85 € 3.891,36 € 3.987,16 €
E 6 3.186,57 € 3.418,08 € 3.547,20 € 3.679,20 € 3.768,15 € 3.863,96 €
E 5 3.073,97 € 3.301,87 € 3.430,99 € 3.553,66 € 3.652,34 € 3.720,25 €
E 4 2.949,24 € 3.179,22 € 3.340,61 € 3.430,99 € 3.521,39 € 3.579,47 €
E 3 2.915,57 € 3.140,47 € 3.205,03 € 3.308,32 € 3.392,25 € 3.463,27 €
E 2 Ü 2.811,20 € 3.030,72 € 3.114,64 € 3.217,96 € 3.288,97 € 3.385,81 €
E 2 2.742,84 € 2.953,24 € 3.017,80 € 3.082,36 € 3.230,84 € 3.385,81 €
E 1 - 2.534,49 € 2.565,06 € 2.601,78 € 2.638,51 € 2.730,30 €

Gültig von 01.04.2026 bis 28.02.2027

Für Pflegekräfte (TV-L KR) gilt außerdem folgende Entgelttabelle:

Entgelt-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
KR 17  - 5.335,46 € 5.514,61 € 6.090,61 € 6.698,35 € 7.075,66 €
KR 16  - 5.217,08 € 5.392,36 € 5.958,38 € 6.618,13 € 6.909,17 €
KR 15  - 5.109,69 € 5.270,10 € 5.671,15 € 6.151,11 € 6.334,42 €
KR 14  - 4.991,32€ 5.147,86 € 5.539,22 € 6.070,91 € 6.167,93 €
KR 13  - 4.872,96 € 5.025,61 € 5.407,24 € 5.682,79 € 5.753,95 €
KR 12  - 4.636,18 € 4.781,09 € 5.143,31 € 5.365,84 € 5.469,32 €
KR 11  - 4.399,45 € 4.536,56 € 4.879,42 € 5.107,10 € 5.210,58 €
KR 10  - 4.162,71 € 4.292,05 € 4.654,30 € 4.828,96 € 4.938,92 €
KR 9  - 3.968,65 € 4.162,71 € 4.292,05 € 4.537,87 € 4.641,37 €
KR 8  - 3.668,95 € 3.837,08 € 4.052,74 € 4.226,92 € 4.468,47 €
KR 7  - 3.475,61 € 3.668,95 € 3.974,67 € 4.127,52 € 4.285,00 €
KR 6 2.963,58 € 3.148,53 € 3.326,92 € 3.707,11 € 3.806,48 € 3.989,91 €
KR 5 2.852,29 € 3.105,14 € 3.178,23 € 3.297,19 € 3.386,42 € 3.596,08 €

Gültig von 01.04.2026 bis 28.02.2027

Im Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L S) wird folgende Entgelttabelle genutzt:

Entgelt-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
S 18     4.695,81 €     4.831,98 €     5.427,51 € 5.874,12 €     6.544,06 €     6.953,44 €
S 17     4.285,30 €     4.645,90 €     5.129,72 €     5.427,51 €     6.022,97 €     6.372,84 €
S 16     4.189,02 €     4.549,16 €     4.876,66 €     5.278,61 €     5.725,24 €     5.993,21 €
S 15     4.040,87 €     4.385,36 €     4.683,16 €     5.025,55 €     5.576,37 €     5.814,54 €
S 14     4.020,78 €     4.342,61 €     4.673,51 €     5.010,12 €     5.382,33 €     5.642,84 €
S 13     3.956,35 €     4.238,90 €     4.608,69 €     4.906,41 €     5.278,61 €     5.464,69 €
S 12     3.904,99 €     4.227,50 €     4.582,06 €     4.894,69 €     5.281,78 €     5.445,55 €
S 11b     3.809,38 €     4.170,46 €     4.359,56 €     4.835,94 €     5.208,16 €     5.431,46 €
S 11a     3.735,57 €     4.094,37 € 4.282,25 €     4.757,57 €     5.129,72 €     5.353,05 €
S 9     3.553,32 €     3.872,74 €     4.155,77 €     4.571,34 €     4.962,09 €     5.263,58 €
S 8b     3.489,55 €     3.794,83 €     4.080,01 €     4.494,85 €     4.883,74 €     5.181,91 €
S 8a     3.444,29 €     3.717,03 €     3.963,34 €     4.196,70 €     4.423,54 €     4.660,13 €
S 7     3.369,05 €     3.625,89 €     3.855,89 €     4.087,12 €     4.260,59 €     4.519,37 €
S 4     3.206,28 €     3.478,25 € 3.675,21 €     3.812,51 €     3.942,62 €     4.145,27 €
S 3     3.019,44 €     3.291,26 €     3.480,36 €     3.654,01 €     3.735,19 €     3.832,75 €
S 2     2.915,57 €     3.140,47 €     3.205,03 €     3.308,32 €     3.392,25 €     3.463,27 €

Gültig von 01.04.2026 bis 28.02.2027

Schließlich gilt für Ärzte im Rahmen des TV-L Folgendes:

Entgelt-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
Ä 1 5.821,41 €
im 1. Jahr
6.134,34 €
im 2. Jahr
6.357,90 €
im 3. Jahr
6.745,38 €
im 4. Jahr
7.207,35 €
im 5. Jahr
Ä 2 7.587,33 €
ab 1. Jahr
8.198,35 €
ab 4. Jahr
8.734,83 €
ab 7. Jahr
- -
Ä 3 9.427,81 €
ab 1. Jahr
9.964,30 €
ab 4. Jahr
10.731,79 €
ab 7. Jahr
- -
Ä 4 11.037,32 €
ab 1. Jahr
11.804,77 €
ab 4. Jahr
12.415,77 €
ab 7. Jahr
- -

Gültig von 01.04.2026 bis 28.02.2027

Einrichtungen im TV-L

Der TV-L gilt für Beschäftigte in vielen verschiedenen Branchen und Einrichtungen. Dazu gehören unter anderem das Sozialwesen, das Gesundheitswesen, Handwerksbetriebe, die Tierpflege, sowie kulturelle Einrichtungen. Dadurch deckt der Tarifvertrag nicht nur einzelne Berufsgruppen ab, sondern gilt vielmehr für sehr unterschiedliche Arbeitsbereiche. Gleichzeitig sorgt er dafür, dass trotz dieser Vielfalt einheitliche und vergleichbare Regelungen gelten, sodass die Beschäftigten unabhängig vom Einsatzbereich klare und verlässliche Arbeitsbedingungen haben.

Einen Kurzüberblick über Relevanz, Entgeltgruppen, Entgelttabellen und weitere Regelungen des TV-L gibt Dir folgendes Video:

https://www.sozial-karriere.de/wp-content/uploads/2026/02/Der_TV-L_einfach_erklaert.mp4

Eingruppierungen im TV-L

Der TV-L gilt grundsätzlich für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines ihrer Mitgliedsverbände ist. Die Eingruppierung im TV-L erfolgt über Entgeltgruppen und Entgeltstufen, die jeweils unterschiedliche Kriterien berücksichtigen und unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Während sich die Entgeltgruppe vor allem nach der Tätigkeit, der Verantwortung und der Qualifikation richtet, hängt die Entgeltstufe in der Regel von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab.

Das Entgelt wird auf der Grundlage beider Faktoren berechnet, sodass sowohl die Art der Tätigkeit als auch die gesammelte Erfahrung angemessen berücksichtigt werden. Je höher dabei die Entgeltgruppe und je weiter die Entgeltstufe, desto höher fällt das monatliche Gehalt aus. Auf diese Weise entsteht ein transparentes und nachvollziehbares System, das die Bezahlung klar an Aufgaben und Erfahrung koppelt und für die Beschäftigten nachvollziehbar macht.

Entgeltgruppen

Die allgemeine Tabelle enthält 15 Gruppen von 1 bis 15. Für Pflegekräfte gibt es die Gruppen KR 5 bis KR 17 und für den Sozial- und Erziehungsdienst die Gruppen S2 bis S18 (ohne S5, S6 und S10). Im Folgenden werden die Entgeltgruppen der allgemeinen Tabelle definiert. Auch für die weiteren Tabellen gilt grundsätzlich: Je höher die Anforderungen an die Tätigkeit, desto höher die Entgeltgruppe. Ein Aufstieg in höhere Entgeltgruppen ist dementsprechend möglich, wenn anspruchsvollere oder verantwortungsvollere Aufgaben übernommen werden oder höhere Bildungsabschlüsse erreicht werden.

Entgeltgruppe Tätigkeitsmerkmal
E1 Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten
E2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten
E3 Beschäftigte mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist
E4 Beschäftigte aus E3, deren Tätigkeit mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert
E5 Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert
E6 Beschäftigte, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert
E7 Beschäftigte mit besonders hochwertige Facharbeit
E8 Beschäftigte aus E6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert
E9a Beschäftigte aus E6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert
E9b Beschäftigte, deren Tätigkeit besonders verantwortungsvoll ist
E10 Beschäftigte aus E9b, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel besondere Schwierigkeit und Bedeutung beinhaltet
E11 Beschäftigte aus E9b, deren Tätigkeit besondere Schwierigkeit und Bedeutung beinhaltet
E12 Beschäftigte aus E11, deren Tätigkeit erhebliche Schwierigkeit und Bedeutung beinhaltet
E13 Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit
E14 Beschäftigte aus E13, deren Tätigkeit besondere Schwierigkeit und Bedeutung beinhaltet
E15 Beschäftigte aus E14 mit besonderer Verantwortung

Für Ärzte sind die Entgeltgruppen im TV-L etwas anders aufgebaut. Insgesamt gibt es nur vier Entgeltgruppen (Ä 1 bis Ä 4), die sich jeweils auf die Qualifikation des jeweiligen Arztes beziehen. Folgende Entgeltgruppen werden nach dem TV-L geregelt:

Entgeltgruppe Tätigkeitsmerkmal
Ä 1 Arzt mit entsprechender Tätigkeit
Ä 2 Facharzt mit entsprechender Tätigkeit
Ä 3 Oberarzt mit entsprechender Tätigkeit
Ä 4 Facharzt, dem die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber übertragen worden ist

Der Beruf des leitenden Arztes beziehungsweise Chefarztes liegt nicht Geltungsbereiches des TV-L.

Entgeltstufen

Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es Entgeltstufen, die die Berufserfahrung abbilden. In der Regel gibt es sechs Stufen, nur für Ärzte sind es vier. Nach jeweils einer bestimmten Zeit steigt man in die nächste Stufe:

  • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5

TV-L – Weitere Regelungen

Der TV-L regelt zusätzlich viele Bestimmungen rund um das Arbeitsverhältnis, die über Entgelt und Eingruppierung hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel Urlaub, Wochenarbeitszeit und Jahressonderzahlungen.

Urlaub

Arbeiten Beschäftigte an fünf Tagen pro Woche, erhalten sie pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub. Verteilt sich die Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage, passt sich der Urlaubsanspruch entsprechend an. Grundsätzlich nehmen Beschäftigte ihren Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr, sie können ihn dabei auch aufteilen. Wird der Urlaub dennoch übertragen, müssen sie ihn innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Jahres nutzen.

Zusätzlich erhalten Beschäftigte, die regelmäßig in Wechsel- oder Schichtarbeit tätig sind, einen weiteren Arbeitstag Zusatzurlaub. Bei Wechselschichtarbeit entsteht dieser Anspruch nach jeweils zwei zusammenhängenden Monaten, bei Schichtarbeit nach vier zusammenhängenden Monaten. Außerdem können Beschäftigte bei einem wichtigen Grund Sonderurlaub beantragen, verzichten in diesem Fall jedoch auf die Fortzahlung des Entgelts.

Wochenarbeitszeit

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 38,5 Stunden, ohne Pausen. Für Ärzte liegt sie bei 42 Stunden. Normalerweise wird die Arbeitszeit auf fünf Wochentage verteilt, aus dringenden betrieblichen Gründen kann sie jedoch auf sechs Tage erweitert werden.

Jahressonderzahlungen

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltstufe und bezieht sich auf das Bruttomonatsgehalt:

  • Entgeltstufen 1 bis 4: 87,43 Prozent
  • Entgeltstufen 5 bis 8: 88,14 Prozent
  • Entgeltstufen 9a bis 11: 74,35 Prozent
  • Entgeltstufen 12 und 13: 46,47 Prozent
  • Entgeltstufen 14 und 15: 32,53 Prozent

Passende Jobs

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Häufige Fragen

  1. Was ist der TV-L ?
  2. Der TV-L (Tarifvertrag der Länder) regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesländer, zum Beispiel in Verwaltung, Bildung oder an Universitätskliniken.

  3. Wann wurde die Einigung im TV-L 2026 erzielt?
  4. Die Einigung erfolgte am 14. Februar 2026 in der dritten Verhandlungsrunde. Die Zustimmung der Gewerkschaften folgte im März 2026.

  5. Wie hoch ist die Gehaltserhöhung im TV-L 2026?
  6. Die Entgelte steigen insgesamt um 5,8 Prozent in drei Stufen: +2,8 Prozent (mind. 100 Euro) ab April 2026, +2,0 Prozent ab März 2027 und +1,0 Prozent ab Januar 2028.

  7. Was ändert sich neben dem Gehalt?
  8. Neben den Entgelten werden auch Zulagen, insbesondere für Schicht- und Wechselschichtarbeit, erhöht. Außerdem gibt es Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen.

  9. Wie wird das Gehalt im TV-L festgelegt?
  10. Das Gehalt richtet sich nach Entgeltgruppen und -stufen, die von Tätigkeit, Verantwortung und Berufserfahrung abhängen.

  11. Wie hoch ist der Tariflohn im TV-L?
  12. Der Tariflohn im TV-L richtet sich nach Entgeltgruppen und Entgeltstufen, die je nach Tätigkeit, Verantwortung und Berufserfahrung unterschiedliche Gehälter festlegen.

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Quellen
  1. Tarifgemeinschaft deutsches Länder, “Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)”, https://www.tdl-online.de/... (Abrufdatum: 03.02.2026)
  2. Öffentlicher Dienst News, “TV-L 2025: Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder & Entgelttabellen”, https://oeffentlicher-dienst-news.de/... (Abrufdatum: 03.02.2026)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 03.06.2026

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