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Sozial-Karriere Magazin TV-L

TV-L: Entgelttabellen, Stufen und Gehalt

TV-L: Entgelttabellen, Stufen und Gehalt

Inhaltsverzeichnis

  1. Entgelttabellen
  2. Eingruppierungen
  3. Weitere Regelungen
  4. Hintergrund
  5. Passende Jobs

Wie viel Du nach dem TV-L verdienst, hängt von Deiner Entgeltgruppe, Deiner Stufe und der für Dich geltenden Entgelttabelle ab. Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ist insbesondere die S-Tabelle relevant. Hier findest Du die aktuellen Tabellenwerte sowie Informationen zur Eingruppierung, zur Anerkennung Deiner Berufserfahrung und zur Jahressonderzahlung. Die nächste reguläre Entgelterhöhung folgt am 1. März 2027.

Das Wichtigste zum TV-L in Kürze

  • Der TV-L regelt die Arbeitsbedingungen vieler Tarifbeschäftigter der Länder. Für Beschäftigte des Landes Hessen gilt grundsätzlich der TV-H.
  • Dein Tabellenentgelt ergibt sich aus Entgeltgruppe und Stufe.
  • Im Sozial- und Erziehungsdienst gilt die S-Tabelle, für Pflegekräfte die KR-Tabelle.
  • Die Verdienstmöglichkeiten reichen von mindestens 2.534,49 € bis maximal 8.846,64 €.
  • Seit April 2026 sind die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro monatlich bei Vollzeit, erhöht.
  • Weitere Erhöhungen folgen im März 2027 und Januar 2028.
  • Regelungen zu Urlaub, Wochenarbeitszeit, Jahressonderzahlungen und Zulagen sind weiterer Bestandteil des Tarifvertrags.

Inhaltsverzeichnis

  1. Entgelttabellen
  2. Eingruppierungen
  3. Weitere Regelungen
  4. Hintergrund
  5. Passende Jobs

TV-L – Entgelttabellen

In der Entgelttabelle des TV-L wird übersichtlich dargestellt, wie hoch das Gehalt in den jeweiligen Entgeltgruppen und -stufen ausfällt. Der TV-L gilt für Fachkräfte, deren Arbeitgeber das Bundesland ist. Eine Ausnahme stellt Hessen dar. Für Hessen gilt ein eigener Tarifvertrag, der TV-H.

Allgemeine Entgelttabelle

Die aktuell geltende allgemeine Entgelttabelle des TV-L sieht wie folgt aus:

Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
E 15 Ü 6.857,14 € 7.587,33 € 8.280,33 € 8.734,83 € 8.846,64 € -
E 15 5.658,38 € 6.067,30 € 6.283,38 € 7.050,89 € 7.632,07 € 7.854,52 €
E 14 5.143,59 € 5.515,90 € 5.821,41 € 6.283,38 € 6.991,23 € 7.194,48 €
E 13 Ü - 5.106,09 € 5.366,89 € 6.283,38 € 6.991,23 € 7.194,48 €
E 13 4.759,37 € 5.106,09 € 5.366,89 € 5.873,56 € 6.573,97 € 6.764,69 €
E 12 4.310,90 € 4.599,41 € 5.210,41 € 5.746,90 € 6.439,85 € 6.626,54 €
E 11 4.178,35 € 4.444,86 € 4.748,43 € 5.210,41 € 5.881,02 € 6.050,95 €
E 10 4.038,42 € 4.299,95 € 4.599,41 € 4.904,89 € 5.486,13 € 5.644,20 €
E 9b 3.620,10 € 3.870,81 € 4.035,07 € 4.488,99 € 4.875,10 € 5.014,87 €
E 9a 3.620,10 € 3.870,81 € 3.925,58 € 4.035,07 € 4.488,99 € 4.615,76 €
E 8 3.419,52 € 3.659,02 € 3.795,52 € 3.925,58 € 4.069,31 € 4.158,27 €
E 7 3.235,83 € 3.469,72 € 3.645,69 € 3.781,85 € 3.891,36 € 3.987,16 €
E 6 3.186,57 € 3.418,08 € 3.547,20 € 3.679,20 € 3.768,15 € 3.863,96 €
E 5 3.073,97 € 3.301,87 € 3.430,99 € 3.553,66 € 3.652,34 € 3.720,25 €
E 4 2.949,24 € 3.179,22 € 3.340,61 € 3.430,99 € 3.521,39 € 3.579,47 €
E 3 2.915,57 € 3.140,47 € 3.205,03 € 3.308,32 € 3.392,25 € 3.463,27 €
E 2 Ü 2.811,20 € 3.030,72 € 3.114,64 € 3.217,96 € 3.288,97 € 3.385,81 €
E 2 2.742,84 € 2.953,24 € 3.017,80 € 3.082,36 € 3.230,84 € 3.385,81 €
E 1 - 2.534,49 € 2.565,06 € 2.601,78 € 2.638,51 € 2.730,30 €

Gültig von 01.04.2026 bis 28.02.2027

Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst

Im Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L S) gilt aktuell folgende Entgelttabelle:

Entgelt-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
S 18 4.695,81 € 4.831,98 € 5.427,51 € 5.874,12 € 6.544,06 € 6.953,44 €
S 17 4.285,30 € 4.645,90 € 5.129,72 € 5.427,51 € 6.022,97 € 6.372,84 €
S 16 4.189,02 € 4.549,16 € 4.876,66 € 5.278,61 € 5.725,24 € 5.993,21 €
S 15 4.040,87 € 4.385,36 € 4.683,16 € 5.025,55 € 5.576,37 € 5.814,54 €
S 14 4.020,78 € 4.342,61 € 4.673,51 € 5.010,12 € 5.382,33 € 5.642,84 €
S 13 3.956,35 € 4.238,90 € 4.608,69 € 4.906,41 € 5.278,61 € 5.464,69 €
S 12 3.904,99 € 4.227,50 € 4.582,06 € 4.894,69 € 5.281,78 € 5.445,55 €
S 11b 3.809,38 € 4.170,46 € 4.359,56 € 4.835,94 € 5.208,16 € 5.431,46 €
S 11a 3.735,57 € 4.094,37 € 4.282,25 € 4.757,57 € 5.129,72 € 5.353,05 €
S 9 3.553,32 € 3.872,74 € 4.155,77 € 4.571,34 € 4.962,09 € 5.263,58 €
S 8b 3.489,55 € 3.794,83 € 4.080,01 € 4.494,85 € 4.883,74 € 5.181,91 €
S 8a 3.444,29 € 3.717,03 € 3.963,34 € 4.196,70 € 4.423,54 € 4.660,13 €
S 7 3.369,05 € 3.625,89 € 3.855,89 € 4.087,12 € 4.260,59 € 4.519,37 €
S 4 3.206,28 € 3.478,25 € 3.675,21 € 3.812,51 € 3.942,62 € 4.145,27 €
S 3 3.019,44 € 3.291,26 € 3.480,36 € 3.654,01 € 3.735,19 € 3.832,75 €
S 2 2.915,57 € 3.140,47 € 3.205,03 € 3.308,32 € 3.392,25 € 3.463,27 €

Gültig von 01.04.2026 bis 28.02.2027

Entgelttabellen für Pflegekräfte

Für Pflegekräfte (TV-L KR) gilt zurzeit diese Entgelttabelle:

Entgelt-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
KR 17  - 5.335,46 € 5.514,61 € 6.090,31 € 6.698,35 € 7.075,66 €
KR 16  - 5.217,09 € 5.392,36 € 5.958,38 € 6.618,13 € 6.909,17 €
KR 15  - 5.109,69 € 5.270,10 € 5.671,15 € 6.151,11 € 6.334,42 €
KR 14  - 4.991,32€ 5.147,86 € 5.539,22 € 6.070,91 € 6.167,93 €
KR 13  - 4.872,96 € 5.025,61 € 5.407,24 € 5.682,79 € 5.753,95 €
KR 12  - 4.636,18 € 4.781,09 € 5.143,31 € 5.365,84 € 5.469,32 €
KR 11  - 4.399,45 € 4.536,56 € 4.879,42 € 5.107,10 € 5.210,58 €
KR 10  - 4.162,71 € 4.292,05 € 4.654,30 € 4.828,96 € 4.938,92 €
KR 9  - 3.968,65 € 4.162,71 € 4.292,05 € 4.537,87 € 4.641,37 €
KR 8  - 3.668,95 € 3.837,08 € 4.052,74 € 4.226,92 € 4.468,47 €
KR 7  - 3.475,61 € 3.668,95 € 3.974,67 € 4.127,52 € 4.285,00 €
KR 6 2.963,58 € 3.148,53 € 3.326,92 € 3.707,11 € 3.806,48 € 3.989,91 €
KR 5 2.852,29 € 3.105,14 € 3.178,23 € 3.297,19 € 3.386,42 € 3.596,08 €

Gültig von 01.04.2026 bis 28.02.2027

Hierfür zugrunde liegen Tarifverhandlungen vom 14. Februar 2026, deren Zustimmung im März 2026 erfolgte.

Die zentralen Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2026

  • Erhöhung der Entgelte um insgesamt 5,8 Prozent in drei Schritten: +2,8 Prozent (mind. 100 Euro) seit dem 1. April 2026, weitere +2,0 Prozent ab 1. März 2027 und weitere +1,0 Prozent ab 1. Januar 2028.
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 Euro ab 2026 in drei Schritten: 60 Euro seit April 2026, weitere 60 Euro ab März 2027 und weitere 30 Euro ab Januar 2028.
  • Erhöhung der Schichtzulage auf 100 Euro monatlich (auch im Krankenhausbereich) und der Wechselschichtzulage auf 200 Euro, in Krankenhäusern auf 250 Euro.
  • Angleichung der Arbeitsbedingungen im Osten: besserer Kündigungsschutz und schrittweise Reduzierung der Arbeitszeit an den Unikliniken Rostock, Greifswald und Jena bis 1. Januar 2029 auf 38,5 Stunden.

Die Tarifeinigung findest Du hier zum Nachlesen:

  • Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026

Eingruppierungen im TV-L

Der TV-L gilt grundsätzlich für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines ihrer Mitgliedsverbände ist. Die Eingruppierung im TV-L erfolgt über Entgeltgruppen und Entgeltstufen, die jeweils unterschiedliche Kriterien berücksichtigen und unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Während sich die Entgeltgruppe vor allem nach der Tätigkeit, der Verantwortung und der Qualifikation richtet, hängt die Entgeltstufe in der Regel von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung ab.

Dein Entgelt wird auf der Grundlage beider Faktoren berechnet, sodass sowohl die Art der Tätigkeit als auch die gesammelte Erfahrung angemessen berücksichtigt werden. Je höher dabei die Entgeltgruppe und je weiter die Entgeltstufe, desto höher fällt das monatliche Gehalt aus. Auf diese Weise entsteht ein transparentes und nachvollziehbares System, das Deine Bezahlung klar an Aufgaben und Erfahrung koppelt.

Entgeltgruppen für Tätigkeiten im Sozialwesen

Im Sozialwesen sind etliche Tätigkeiten durch den TV-L abgedeckt – etwa wenn die Tätigkeit in Landesbehörden, in Jugendeinrichtungen des Landes, in Landesförderschulen, im Maßregelvollzug, in Landeswohnheimen oder an staatlichen Hochschulen ausgeübt wird. Die Zuordnungen im Sozial- und Erziehungsdienst ergeben sich insbesondere aus Anlage A, Teil II, Abschnitt 20 TV-L.

Die folgende Tabelle zeigt jeweils die primäre sowie weitere mögliche Entgeltgruppen im TV-L für Beschäftigte im Sozialwesen. Wichtig für Dich dabei zu wissen ist, dass für die Eingruppierung immer bestimmte Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein müssen. Reine Berufserfahrung oder ein höherer Abschluss allein führen nicht automatisch zu einer höheren Eingruppierung. Berufserfahrung beeinflusst vor allem die Stufe innerhalb der Entgeltgruppe.

Beruf Primäre Entgeltgruppe im TV-L Weitere mögliche Entgeltgruppen
Sozialarbeiter
  • S 11b bei staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit
  • S 12 bei schwierigen Tätigkeiten
  • S 14 bei bestimmten Aufgaben mit Entscheidungsverantwortung im Kinderschutz oder bei zwangsweiser Unterbringung
  • S 15, S 17 oder S 18 bei Erfüllung höherer Tätigkeitsmerkmale hinsichtlich Schwierigkeit, Bedeutung und Verantwortung
Sozialpädagoge
  • S 11b bei staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit
  • S 12, S 14, S 15, S 17 oder S 18, abhängig von den konkreten Aufgaben und den jeweiligen tariflichen Anforderungen
Erzieher
  • S 8a bei staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit
  • S 8b bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten
  • S 9, S 15 oder S 17 bei tariflich definierten Koordinierungsaufgaben
  • Bei Kita-Leitung je nach Einrichtungsgröße S 9, S 13, S 15, S 16, S 17 oder S 18
Pädagogische Fachkraft
  • Keine einheitliche Zuordnung
  • bei Erziehertätigkeit und Erfüllung der tariflichen Qualifikationsanforderungen S 8a
  • S 8b bei besonders schwieriger Erziehertätigkeit
  • S 11b oder S 12 bei entsprechender sozialarbeiterischer Tätigkeit und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen. Die Bezeichnung „Pädagogische Fachkraft“ allein begründet keine bestimmte Eingruppierung
Heilpädagoge
  • S 9 bei staatlich anerkannter Fachschulausbildung und entsprechender Tätigkeit
  • S 11b bei einschlägigem Hochschulabschluss, ggf. erforderlicher staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit
  • Bei Hochschulqualifikation und entsprechenden Aufgaben S 12
  • unter besonderen Voraussetzungen auch S 14, S 15, S 17 oder S 18
Heilerziehungspfleger
  • S 8a bei staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit
  • S 8b bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten
  • S 9, S 15 oder S 17 bei tariflich definierten Koordinierungsaufgaben
Sozialwissenschaftler
  • E 13 bei wissenschaftlicher Hochschulbildung, etwa Master oder Universitätsdiplom, und entsprechender wissenschaftlicher Tätigkeit
  • E 14 oder E 15 bei zusätzlichen tariflichen Anforderungen
  • Bei Tätigkeiten auf Bachelorniveau kommen beispielsweise E 9b, E 10, E 11 oder E 12 infrage

Mehr zu den oben genannten Berufen und deren Gehälter findest Du hier:

  • Sozialarbeiter: Ausbildung, Studium und Beruf
  • Sozialarbeiter Gehalt
  • Sozialpädagoge: Studium und Stellen
  • Sozialpädagoge Gehalt
  • Erzieher-Ausbildung: Ablauf und Beruf
  • Erzieher Gehalt
  • Pädagogische Fachkraft: Ausbildung und Beruf
  • Pädagogische Fachkraft Gehalt
  • Heilpädagoge: Studium, Weiterbildung und Beruf
  • Heilpädagoge Gehalt
  • Heilerziehungspfleger: Ausbildung und Beruf
  • Heilerziehungspfleger Gehalt
  • Sozialwissenschaftler: Studium und Beruf
  • Sozialwissenschaftler Gehalt
Sozial Karriere Themenbereich Gehalt

Gehälter im Sozialwesen

Alles zu Verdienstmöglichkeiten im Sozialwesen mit Informationen zu Gehältern im öffentlichen Dienst und bei privaten und konfessionellen Arbeitgebern.

Mehr zu Gehälter im Sozialwesen

Entgeltgruppen in der allgemeinen Tabelle

Die allgemeine Tabelle enthält 15 Gruppen von 1 bis 15. Die folgende Tabelle zeigt auf, welche Berufe im allgemeinen Teil in welche Entgeltgruppe eingruppiert werden. Hierbei gilt grundsätzlich: Je höher die Anforderungen an die Tätigkeit, desto höher die Entgeltgruppe. Entscheidend für einen Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe sind die dauerhaft auszuübende Tätigkeit und die tariflichen Tätigkeitsmerkmale.

Entgeltgruppe Tätigkeitsmerkmal
E1 Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten
E2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten
E3 Beschäftigte mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist
E4 Beschäftigte aus E3, deren Tätigkeit mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert
E5 Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert
E6 Beschäftigte, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert
E7 Beschäftigte mit besonders hochwertige Facharbeit
E8 Beschäftigte aus E6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert
E9a Beschäftigte aus E6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert
E9b Beschäftigte, deren Tätigkeit besonders verantwortungsvoll ist
E10 Beschäftigte aus E9b, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel besondere Schwierigkeit und Bedeutung beinhaltet
E11 Beschäftigte aus E9b, deren Tätigkeit besondere Schwierigkeit und Bedeutung beinhaltet
E12 Beschäftigte aus E11, deren Tätigkeit erhebliche Schwierigkeit und Bedeutung beinhaltet
E13 Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit
E14 Beschäftigte aus E13, deren Tätigkeit besondere Schwierigkeit und Bedeutung beinhaltet
E15 Beschäftigte aus E14 mit besonderer Verantwortung

Entgeltstufen

Innerhalb der Entgeltgruppen gibt es Entgeltstufen, die die Berufserfahrung abbilden. In der Regel gibt es sechs Stufen. Nach jeweils einer bestimmten Zeit steigt man in die nächste Stufe:

  • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5

Die zentralen Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2026

    Beispiel: Als staatlich anerkannter Erzieher wirst du mit entsprechender Tätigkeit grundsätzlich in die Entgeltgruppen S 8a oder S 8b eingruppiert. Als Berufseinsteiger wirst du Stufe 1 zugeordnet. Mit deinem zweiten Berufsjahr rückst Du in Stufe 2 auf. Mit deinem vierten Berufsjahr erfolgt der Aufstieg in Stufe 3. Kommst du ins siebte Berufsjahr erfolgt der Aufstieg in Stufe 4. Mit dem elften Berufsjahr steigst Du in Stufe 5 auf und mit dem 16. Berufsjahr bist du schließlich in der Endstufe 6 angekommen.

    TV-L – Weitere Regelungen

    Der TV-L regelt zusätzlich viele Bestimmungen rund um das Arbeitsverhältnis, die über Entgelt und Eingruppierung hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel Urlaub, Wochenarbeitszeit und Jahressonderzahlungen.

    Urlaub

    Arbeiten Beschäftigte an fünf Tagen pro Woche, erhalten sie pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub. Verteilt sich die Arbeitszeit auf mehr oder weniger Tage, passt sich der Urlaubsanspruch entsprechend an. Grundsätzlich nehmen Beschäftigte ihren Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr, sie können ihn dabei auch aufteilen. Wird der Urlaub dennoch übertragen, müssen sie ihn bis Ende März des folgenden Jahres angetreten haben.

    Zusätzlich erhalten Beschäftigte, die regelmäßig in Wechsel- oder Schichtarbeit tätig sind, einen weiteren Arbeitstag Zusatzurlaub. Bei Wechselschichtarbeit entsteht dieser Anspruch nach jeweils zwei zusammenhängenden Monaten, bei Schichtarbeit nach vier zusammenhängenden Monaten. Außerdem können Beschäftigte bei einem wichtigen Grund Sonderurlaub beantragen, verzichten in diesem Fall jedoch auf die Fortzahlung des Entgelts.

    Wochenarbeitszeit

    Im TV-L gibt es keine einheitliche Wochenarbeitszeit für alle Beschäftigten. Im Tarifgebiet West gelten landesspezifische Arbeitszeiten. Für bestimmte Beschäftigtengruppen, etwa in ständiger Schichtarbeit oder bestimmten sozialen Einrichtungen, sind 38,5 Stunden vorgesehen. Im Tarifgebiet Ost beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit grundsätzlich 40 Stunden. Für Ärzte im Geltungsbereich des § 41 TV-L gelten 42 Stunden.

    Jahressonderzahlungen

    Wenn Du am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehst, hast Du grundsätzlich Anspruch auf die Jahressonderzahlung nach TV-L. Der Prozentsatz richtet sich nach Deiner Entgeltgruppe. Berechnungsgrundlage ist grundsätzlich Dein durchschnittlich gezahltes berücksichtigungsfähiges Entgelt aus Juli, August und September. Ausgezahlt wird die Sonderzahlung mit dem Novemberentgelt. Je nach Beschäftigungsverlauf können Kürzungen oder Sonderregelungen gelten.

    • Entgeltgruppen 1 bis 4: 87,43 Prozent
    • Entgeltgruppen 5 bis 8: 88,14 Prozent
    • Entgeltgruppen 9a bis 11: 74,35 Prozent
    • Entgeltgruppen 12 und 13: 46,47 Prozent
    • Entgeltgruppen 14 und 15: 32,53 Prozent
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    Hintergrund: Was ist der TV-L?

    Der TV-L ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und wird seit 2006 abgeschlossen. Er gilt in allen Bundesländern außer Hessen. Die Tarifverhandlungen führen die Länder zusammen mit Gewerkschaften wie ver.di, dbb Beamtenbund und Tarifunion, GEW, IG BAU und GdP. Für Angestellte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gilt dagegen der TVöD. Der TV-L regelt wichtige Bereiche wie:

    • Arbeitszeit
    • Eingruppierung
    • Entgelt
    • Urlaub
    • Arbeitsbefreiung
    • Befristung
    • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
    • Allgemeine Vorschriften
    • Übergangs- und Schlussregelungen
    • Sonderregelungen

    So sorgt der Vertrag dafür, dass die Arbeitsbedingungen der Landesbeschäftigten klar und einheitlich geregelt sind.

    Passende Jobs mit Tarifbindung

    Passende Jobs mit Tarifbindung gibt es bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Stellenangebote als Erzieher, Sozialpädagogen-Job, Jobs als Lehrer und viele mehr.

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    Häufige Fragen zum TV-L

    1. Was ist der TV-L ?
    2. Der TV-L (Tarifvertrag der Länder) regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesländer, zum Beispiel in Verwaltung, Bildung oder an Universitätskliniken.

    3. Wie hoch ist die Gehaltserhöhung im TV-L 2026?
    4. Die Entgelte steigen insgesamt um 5,8 Prozent in drei Stufen: +2,8 Prozent (mind. 100 Euro) ab April 2026, +2,0 Prozent ab März 2027 und +1,0 Prozent ab Januar 2028.

    5. Was ändert sich neben dem Gehalt?
    6. Neben den Entgelten werden auch Zulagen, insbesondere für Schicht- und Wechselschichtarbeit, erhöht. Außerdem gibt es Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen.

    7. Welche TV-L-Entgeltgruppe gilt für Erzieher?
    8. Für staatlich anerkannte Erzieher mit entsprechender Tätigkeit sieht der TV-L grundsätzlich S 8a vor. Bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten kann S 8b gelten. Koordinierungs- und Leitungsaufgaben können andere Eingruppierungen begründen.

    9. Wird meine Berufserfahrung beim Einstieg in den TV-L angerechnet?
    10. Einschlägige Berufserfahrung kann Deine Einstiegsstufe beeinflussen. Bei mindestens einem Jahr entsprechender Erfahrung bei einem anderen Arbeitgeber erfolgt grundsätzlich die Zuordnung zu Stufe 2, bei mindestens drei Jahren zu Stufe 3. Für Vorbeschäftigungen beim selben Arbeitgeber und bestimmte Tätigkeitsbereiche gelten weitere Regelungen.

    11. Wie berechne ich mein TV-L-Gehalt bei Teilzeit?
    12. Dein Tabellenentgelt wird grundsätzlich entsprechend Deinem Beschäftigungsumfang berechnet. Bei einer halben Vollzeitstelle erhältst Du beispielsweise die Hälfte des Tabellenentgelts Deiner Entgeltgruppe und Stufe. Prüfe zusätzliche Entgeltbestandteile gesondert, da hierfür eigene Regelungen gelten können.

    13. Wann steigt das TV-L-Gehalt wieder?
    14. Die nächste reguläre Erhöhung der TV-L-Tabellenentgelte erfolgt am 1. März 2027 um 2,0 Prozent. Zum 1. Januar 2028 folgen weitere 1,0 Prozent. Für E 1, Stufe 2, wird der Erhöhungsschritt von 2,0 Prozent bereits auf Januar 2027 vorgezogen.

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    TVöD VKA
    TVöD-VKA: Entgelttabellen für kommunale Angestellte 2026
    26.05.2026
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    Quellen
    1. TdL, „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“, o. D., https://www.tdl-online.de/... (letzter Zugriff am 22.10.2026)
    2. oeffentlicher-dienst.info, „Entgelttabelle TV-L 2026“, o. D., https://oeffentlicher-dienst.info/... (letzter Zugriff am 22.10.2026)
    3. Öffentlicher Dienst News, „TV-L 2026, 2027, 2028: Entgelttabelle, Gehalt im Tarifvertrag der Länder“, o. D., https://oeffentlicher-dienst-news.de/... (letzter Zugriff am 22.10.2026)
    4. TdL, „Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026“ (PDF), 14.02.2026, https://www.tdl-online.de/... (letzter Zugriff am 22.10.2026)
    Medizinische und Rechtliche Hinweise
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    Redaktion
    Florentina Blakaj
    Florentina Blakaj
    Autorin
    Zuletzt aktualisiert: 22.10.2026

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