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Die Verbeamtung ist eine in Deutschland besonders geregelte Form des Dienstverhältnisses, die insbesondere aufgrund von Stabilität, attraktiver Vergütung und umfangreicher Altersvorsorge eine interessante Karriereoption darstellt. Sie bietet Berufsperspektiven in verschiedensten Bereichen wie beispielsweise Bildung oder Verwaltung. Dieser Artikel beleuchtet die Grundlagen, Voraussetzungen sowie den Ablauf der Verbeamtung und widmet sich schließlich den Vor- und Nachteilen dieses beruflichen Status.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Verbeamtung bietet Dir als Fachkraft im pädagogischen Bereich nicht nur maximale Arbeitsplatzsicherheit, sondern auch eine attraktive Pension, Beihilfe zur Krankenversicherung und Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Weg dahin führt über Vorbereitungsdienst, Laufbahnprüfung und Probezeit – und kann je nach Laufbahn bis zu acht Jahre dauern. Ob sich das für Dich lohnt, hängt von Berufsfeld, Alter und persönlichen Prioritäten ab.
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Was bedeutet Verbeamtung?
Die Verbeamtung bezeichnet die Begründung eines besonderen Dienstverhältnisses zwischen dem Dienstherrn – wie Bund, Ländern oder Gemeinden – und der verbeamteten Person. Auch Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts können als Dienstherr fungieren. Dieses Dienstverhältnis beruht auf dem Beamtenstatusgesetz (siehe unter anderem § 8 BeamtStG) und Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz.
Die Ernennung erfolgt dabei durch einen Verwaltungsakt, wodurch der Beamte in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis eintritt. Im Gegenzug verpflichtet sich die verbeamtete Person zur Loyalität gegenüber dem Dienstherrn und zur gewissenhaften Ausübung der ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben.
Darüber hinaus hebt sich das Beamtenverhältnis durch eine besondere Absicherung und die Verpflichtung zu Neutralität und Unparteilichkeit von anderen Beschäftigungsverhältnissen ab. Diese Eigenschaften dienen der Sicherung des staatlichen Verwaltungsapparates und der Wahrung des Allgemeinwohls.
In welchen Berufen kann ich verbeamtet werden?
Einige Berufe im Sozialwesen haben die Möglichkeit, verbeamtet zu werden. Allerdings solltest Du wissen, dass Verbeamtung immer Ländersache ist. Ob Deine Tätigkeit verbeamtet werden kann, hängt also maßgeblich von dem Bundesland, in dem Du arbeitest, ab.
Von den klassischen Sozialberufen werden im Regelfall lediglich Lehrer und Professoren verbeamtet. Doch auch als Schulpsychologe hast Du eine gute Chance auf Verbeamtung. Bist du Sozialpädagoge, Bewährungshelfer oder Sozialarbeiter im Justizvollzug? Dann hängt die Möglichkeit, verbeamtet zu werden stark vom Bundesland und auch der Einrichtung, in der Du arbeitest, ab. Folgende Tabelle zeigt noch einmal, welche Chance auf Verbeamtung bei welchen Berufen besteht.
| Beruf | Verbeamtung möglich? | Besoldungsgruppe | Tarifvertrag |
|---|---|---|---|
| Lehrer (alle Schulformen) | Ja, sogar der Regelfall | A 12–A 15 | TV-L |
| Professor (FH oder Uni) | Ja, sogar der Regelfall | W 2–W 3 | TV-L |
| Schulpsychologe | Häufig | A 13–A 15 | TV-L |
| Sozialpädagoge an Schulen | Teils (je nach Land) | A 10–A 12 | TV-L |
| Bewährungshelfer | Teils (je nach Land) | A 9–A 11 | TV-L |
| Sozialarbeiter im Justizvollzug | Teils (je nach Land) | A 9–A 11 | TV-L / TVöD |
| Sozialarbeiter in Behörden (z. B. Jugendamt) | Selten, nur in wenigen Ländern | A 9–A 11 | TVöD |
| Erzieher in Beamtenlaufbahn | Selten, nur in wenigen Ländern | A 7–A 9 | TVöD-SuE |
| Heilpädagoge im Schuldienst | Selten, nur in wenigen Ländern | A 10–A 12 | TV-L |
Verbeamtung – Voraussetzungen
Zu den Voraussetzungen einer Verbeamtung zählen mehrere rechtlich und fachlich definierte Kriterien. Zunächst muss der Bewerber die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzen, wobei unter bestimmten Bedingungen auch Drittstaatsangehörige zugelassen werden können. In einigen Bereichen ist eine deutsche Staatsbürgerschaft allerdings dringend notwendig. Das Beamtenstatusgesetz nennt jedoch auch Ausnahmefälle hinsichtlich der Staatsangehörigkeit.
Eine einwandfreie charakterliche Eignung ist ebenfalls essenziell, einschließlich der Verpflichtung, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik einzutreten. Dies wird auch im Schwur des Amtseids festgehalten. Die Anwärter müssen zudem die nach Landesrecht vorgeschriebene Befähigung erfüllen.
Die notwendige gesundheitliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung nachgewiesen, um sicherzustellen, dass der Bewerber den Anforderungen des Dienstes langfristig gewachsen ist. Weiterhin sind bestimmte Bildungs- und Berufsabschlüsse erforderlich, die je nach angestrebter Laufbahngruppe variieren. Ein Beamtenanwärter muss zudem unterhalb der in den jeweiligen Bundesländern festgelegten Altersgrenze liegen, wobei Ausnahmen bei Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder anderen Härtefällen möglich sind.
Gibt es eine Altersgrenze für die Verbeamtung?
Für die Verbeamtung gibt es eine gesetzlich geregelte Altersgrenze, die je nach Bundesland und Berufsgruppe variiert. In einigen Bundesländern und speziellen Bereichen, wie etwa der Polizei oder der Feuerwehr, kann sie eher niedrig ausfallen. So beträgt sie im mittleren Dienst der Bundespolizei 28 Jahre, im gehobenen und höheren Dienst 34 Jahre. Bei Bundesbeamten liegt die Grenze mit der Vollendung des 50. Lebensjahres dagegen im oberen Bereich und somit höher als üblich.
Eine Ausnahme bilden bestimmte Lebensumstände wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder gesundheitliche Einschränkungen, die zu einer Anrechnung von Zeiten und damit einer Verschiebung der Altersgrenze führen können. Auch bei einer Mangelversorgung in bestimmten Berufen kann es zu einer Anpassung der Altersgrenzen kommen. Es bleibt jedoch zu beachten, dass eine späte Verbeamtung Auswirkungen auf die Höhe der späteren Pension und die Beitragskosten der privaten Krankenversicherung haben kann.
Unterschiedliche Beamtenlaufbahnen
Die verschiedenen Laufbahnen, die man nach einer Verbeamtung einschlagen kann, sind in ein komplexes System gegliedert. Infrage kommen etwa:
- nicht-technischer Verwaltungsdienst
- technischer Verwaltungsdienst
- sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
- naturwissenschaftlicher Dienst
- agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie tierärztlicher Dienst
- sportwissenschaftlicher Dienst
- kunstwissenschaftlicher Dienst
Innerhalb dieser Laufbahnen werden Beamte in unterschiedliche Laufbahngruppen eingeteilt, in denen sie entweder im einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst tätig sind. Im Allgemeinen können Beamte durch Beförderungen oder sonstige Aufstiegsmöglichkeiten die Chance bekommen, in eine höhere Laufbahngruppe aufzusteigen. Diese klare Struktur ermöglicht einen passgenauen Einsatz der Beamten in ihrem jeweiligen Fachgebiet.
Alles Wichtige rund um die Verbeamtung zeigt Dir auch folgendes Video:
Verbeamtung – Ablauf
Der Weg zur Verbeamtung umfasst mehrere Schritte, beginnend mit der Bewerbung auf eine Stelle. Dabei muss neben der Erfüllung formeller Kriterien auch ein Auswahlverfahren durchlaufen werden. Ein Teil davon ist die Gesundheitsprüfung. Wer bei der Polizei oder Feuerwehr tätig werden möchte, muss außerdem einen Sporttest erfolgreich absolvieren.
Nach einer erfolgreichen Bewerbung erfolgt die Einstellung als Beamter auf Widerruf im Rahmen des Vorbereitungsdienstes. Die Dauer dieser Bewährungszeit variiert je nach Laufbahn zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Anschließend müssen Beamte eine Laufbahnprüfung ablegen. Eine Ausnahme ist der einfache Dienst, bei dem keine Prüfung absolviert werden muss.
Im Anschluss ist man dann Beamter auf Probe. Abhängig von der Laufbahn dauert dieser Abschnitt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Am Ende der Verbeamtung auf Probe erfolgt eine Beurteilung der Bewährung oder Nichtbewährung des Bewerbers, die darüber entscheidet, ob eine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt.
Wie lange dauert die Verbeamtung?
Die Dauer des Prozesses hängt von der angestrebten Laufbahn ab. Vom Vorbereitungsdienst bis zur Ernennung als Beamter auf Lebenszeit können je nach Laufbahn und Bundesland zwischen sechs und acht Jahre vergehen.
Beamter auf Widerruf
Der Status „Beamter auf Widerruf“ bezeichnet die erste Phase des Beamtenverhältnisses, in der Anwärter theoretisch und praktisch auf ihre späteren Aufgaben vorbereitet werden. Dieser Status ist zeitlich befristet und dient primär der Ausbildung sowie der fachlichen und charakterlichen Eignungsprüfung. Während dieser Phase erwerben die Anwärter nicht nur Fachwissen, sondern auch die für den Staatsdienst erforderliche persönliche Integrität und Belastbarkeit.
Verbeamtung auf Lebenszeit
Bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit ist es grundsätzlich nicht möglich, gekündigt zu werden, wodurch sich dieser Status grundlegend von privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen unterscheidet. Sie kann nur in spezifischen Situationen zurückgenommen werden, beispielsweise wenn eine arglistige Täuschung oder Zwang die Grundlage der Verbeamtung auf Lebenszeit waren oder wenn sich die ernannte Person als unwürdig für das Beamtenverhältnis erweist.
Voraussetzungen sind zwei positive Beurteilungen in Bezug auf fachliche Leistung, Befähigung und Eignung sowie eine mindestens dreijährige Probezeit. Außerdem ist eine Verbeamtung auf Lebenszeit erst nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes und einer Bewährungszeit als Beamter auf Probe möglich.
Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit genießen eine besondere Arbeitsplatzsicherheit, sind jedoch auch an strikte Treue- und Neutralitätspflichten gebunden. Diese besondere Form des Dienstverhältnisses dient nicht nur dem Schutz des Beamten, sondern auch der Stabilität des öffentlichen Dienstes insgesamt.
Hat eine späte Verbeamtung Nachteile?
Eine späte Verbeamtung kann insbesondere hinsichtlich der privaten Krankenversicherung nachteilig sein, da die Beiträge mit dem Alter steigen. Auch die Pension fällt oft geringer aus, da nur die Dienstjahre in die Berechnung einfließen. Dennoch bleibt die Verbeamtung auch zu einem späteren Zeitpunkt eine attraktive Option, da sie umfassende soziale Absicherungen bietet. Für viele ist sie eine Möglichkeit, langfristige Stabilität in der zweiten Lebenshälfte zu erreichen.
Verbeamtung – Vor- und Nachteile
Ein wesentlicher Vorteil der Verbeamtung ist die nahezu uneingeschränkte Arbeitsplatzsicherheit. Beamte erhalten zudem eine Besoldung statt eines Gehalts, wodurch sie von Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. Sie müssen also weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in die Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung sowie die gesetzliche Krankenkasse einzahlen.
Im Ruhestand profitieren Beamte von einer Pension, die mit etwa 70 Prozent des Bruttogehalts höher ausfällt als die gesetzliche Rente. Da Beamte privat krankenversichert sind, erhalten sie oftmals schneller Termine und bekommen umfassendere Gesundheitsleistungen erstattet. Darüber hinaus erhalten sie zu Krankheitskosten eine Beihilfe. Hinzu kommt die bevorzugte Behandlung bei Kreditvergaben aufgrund der stabilen Einkommensverhältnisse. Zudem wird das Einkommen von Beamten regelmäßig angehoben, was die Planungssicherheit zusätzlich erhöht.
Auf der anderen Seite sind Beamte in ihrer beruflichen Flexibilität eingeschränkt. Der Wechsel zwischen den Laufbahngruppen ist mit erheblichen Hürden verbunden, und ein Arbeitsortwechsel erfordert meist eine Zustimmung des Dienstherrn. Beamte unterliegen außerdem strengen Hierarchien und dürfen nicht streiken. Diese Einschränkungen können für Personen, die mehr berufliche Freiheit suchen, hinderlich sein. Ein weiterer Nachteil kann in den begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Dienstes gesehen werden, insbesondere für diejenigen, die in einer niedrigeren Laufbahngruppe starten.
Die Verbeamtung ist somit ein attraktiver, wenn auch anspruchsvoller Karriereweg, der eine intensive Vorbereitung und die Erfüllung diverser Anforderungen erfordert. Besonders für jene, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und einen sicheren beruflichen Status anstreben, stellt die Verbeamtung eine lohnende Entscheidung dar.
Wichtig zu wissen
Verbeamtete Fachkräfte erhalten kein Gehalt nach Tarifvertrag, sondern eine Besoldung nach Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bzw. den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen. Die gängigen Tarifverträge (TVöD, TV-L) gelten nur für Angestellte, nicht für Beamte.
Passende Jobs im Sozialwesen
Passende Jobs im Sozialwesen mit Chance auf Verbeamtung gibt es bei Sozial-Karriere. Hier findest Du Jobs als Sachbearbeiter, Stellen als Personalsachbearbeiter, Stellenangebote für Fachlehrer und viele mehr.
Häufige Fragen
- Können Erzieher oder Sozialpädagogen überhaupt verbeamtet werden?
- Was passiert mit meiner Verbeamtung, wenn ich in Elternzeit gehe oder Angehörige pflege?
- Kann ich als verbeamtete Lehrkraft in ein anderes Bundesland wechseln?
- Lohnt sich eine Verbeamtung noch, wenn ich Mitte 40 bin?
Im klassischen Sinne ist die Verbeamtung für Erzieher und Sozialpädagogen in der freien Wohlfahrtspflege oder bei gemeinnützigen Trägern nicht möglich – das Beamtenverhältnis ist dem öffentlichen Dienst vorbehalten. Anders sieht es aus, wenn Du als Sozialpädagoge in einer kommunalen Einrichtung, beim Jugendamt oder als Lehrkraft an einer staatlichen Schule tätig bist. In diesen Fällen kann eine Verbeamtung je nach Bundesland und Stellenprofil durchaus in Frage kommen.
Elternzeit und die Pflege von Angehörigen sind als Beamter grundsätzlich möglich und gesetzlich abgesichert. Für Bundesbeamte gelten die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie der Sonderurlaubsverordnung. Während der Elternzeit ruht das aktive Dienstverhältnis, der Beamtenstatus bleibt jedoch bestehen. Wichtig zu wissen: Elternzeiten können in manchen Bundesländern auf die Altersgrenze für die Verbeamtung angerechnet werden, sodass Du trotz späterer Bewerbung noch die Chance auf eine Verbeamtung hast.
Ein Bundeslandwechsel als verbeamtete Lehrkraft ist möglich, aber bürokratisch aufwendig. Da Beamtenverhältnisse länderspezifisch geregelt sind, musst Du zunächst aus Deinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen und vom aufnehmenden Bundesland neu verbeamtet werden – ein sogenannter „Entlassung-Neueinstellung-Prozess”. Alternativ gibt es die Möglichkeit der Abordnung oder Versetzung, die jedoch der Zustimmung beider Dienstherren bedarf.
Eine Verbeamtung mit Mitte 40 ist in vielen Bundesländern noch möglich, etwa für Lehrkräfte bei Lehrermangel oder im höheren Dienst. Die finanziellen Abwägungen sind jedoch differenzierter als bei einer frühen Verbeamtung: Die Pension wird niedriger ausfallen, da sie sich nach den geleisteten Dienstjahren berechnet, und die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen mit dem Eintrittsalter. Trotzdem bietet auch eine späte Verbeamtung handfeste Vorteile – vor allem die Beihilfeberechtigung, Kündigungsschutz und eine planbare Altersversorgung ohne die Unsicherheiten des gesetzlichen Rentensystems.
- Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 27.05.2026)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 33, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 27.05.2026)
- Fragen und Antworten rund um das Beamtenverhältnis, https://beamte.verdi.de/... (Abrufdatum: 27.05.2026)
- Alles zur Verbeamtung im öffentlichen Dienst, https://www.vkb.de/... (Abrufdatum: 27.05.2026)
- Beamter auf Lebenszeit: Voraussetzungen für die Verbeamtung auf Lebenszeit, https://beamtenberater.com/... (Abrufdatum: 27.05.2026)
- Verbeamtung Altersgrenze: Regelungen für Beamte im öffentlichen Dienst, https://beamtenberater.com/... (Abrufdatum: 27.05.2026)








