Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer übernehmen eine zentrale Rolle in der Bildung und Erziehung von Kindern. Sie legen die Grundlage für die schulische und persönliche Entwicklung und begleiten ihre Schüler durch die ersten vier Schuljahre. Dabei sind sie nicht nur Lehrende, sondern auch wichtige Bezugspersonen.
Was macht man als Grundschullehrer?
Grundschullehrer vermitteln den Kindern grundlegende Fertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Zusätzlich führen sie sie in gesellschaftliche und naturwissenschaftliche Themen ein. Anders als Lehrer an weiterführenden Schulen unterrichten Grundschullehrer meist alle Hauptfächer innerhalb einer Klasse. Ausnahmen sind oft Sport, Musik oder Religion, die von Fachlehrern übernommen werden. Neben der Wissensvermittlung nehmen Grundschullehrer auch eine erzieherische Funktion wahr. Sie fördern soziale Kompetenzen wie Respekt, Teamarbeit und Konfliktbewältigung und helfen den Kindern, sich in der neuen Schulwelt zurechtzufinden. Dies erfordert Einfühlungsvermögen, Geduld und Kreativität.
Wie läuft das Studium zum Grundschullehrer ab?
Das Studium zum Grundschullehrer ist mehrstufig aufgebaut und kombiniert theoretisches Wissen mit praktischer Erfahrung. Es beginnt mit einem Bachelorstudium (6 Semester), das grundlegende Kompetenzen in Bildungswissenschaften, Didaktik und den beiden Pflichtfächern Deutsch und Mathematik vermittelt. Ein weiteres Fach oder ein Lernbereich wie Sachunterricht, Kunst oder Musik wird häufig als Wahlpflichtfach ergänzt. Im Bachelor sind auch erste Praxisphasen integriert, darunter das Eignungs- und Orientierungspraktikum, das Studierende auf den Schulalltag vorbereitet. Nach dem Bachelor folgt das Masterstudium (4 Semester). Hier vertiefen die Studierenden ihr Wissen in Fachdidaktik und Pädagogik und absolvieren ein mehrmonatiges Praxissemester, in dem sie unter Anleitung von erfahrenen Lehrern selbst unterrichten. Nach dem Master of Education folgt das Referendariat (18 bis 24 Monate), das als praktische Ausbildung an Schulen stattfindet. Während dieser Zeit übernehmen die angehenden Lehrer zunehmend eigenständig Unterricht. Mit dem zweiten Staatsexamen schließen sie ihre Ausbildung ab und sind voll ausgebildete Grundschullehrer. [INFOBOX_3 icon="fa fa-info-circle" heading="Master oder doch Staatsexamen?" text=" In Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterscheidet sich die Lehramtsausbildung von anderen Bundesländern in Deutschland. Statt eines Abschlusses mit dem Master of Education wird hier das erste Staatsexamen als Abschluss des Lehramtsstudiums erworben. Dieses 1. Staatsexamen dient als Zugangsvoraussetzung für den anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) und bildet eine zentrale Prüfungsstufe auf dem Weg zum 2. Staatsexamen und der daraus hervorgehenden Lehrbefähigung. "]Zugangsvoraussetzungen für eine Grundschullehrer-Ausbildung
Für das Studium des Grundschullehramts wird in der Regel die Allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife vorausgesetzt. Doch auch Bewerber mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im pädagogischen Bereich können in einigen Bundesländern zugelassen werden. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Land:- Baden-Württemberg: Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung (wie Erzieher) können unter bestimmten Bedingungen über die sogenannte "Beruflich Qualifizierten Quote" ohne Abitur zugelassen werden.
- Bayern: Eine abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen Bereich plus dreijährige Berufserfahrung ermöglicht den Zugang zum Studium über die Hochschulzugangsprüfung.
- Berlin: Beruflich Qualifizierte können über eine Eignungsprüfung oder durch einschlägige Berufserfahrung Zugang erhalten.
- Nordrhein-Westfalen: Personen mit Fachhochschulreife oder einer pädagogischen Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung können an Fachhochschulen und Universitäten studieren.
- Sachsen: Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung im pädagogischen Bereich können ebenfalls zugelassen werden, sofern sie eine Hochschulzugangsprüfung absolvieren.
- Hessen und Rheinland-Pfalz: Hier können auch beruflich Qualifizierte mit einer Fortbildung, z. B. als Meister, Erzieher oder Fachwirt, zum Studium zugelassen werden.