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Das Bürgergeld ist seit 2023 die zentrale Sozialleistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Es ersetzt das frühere Hartz-IV-System und soll mehr Förderung, Vertrauen und finanzielle Sicherheit bieten. Ziel ist es, Betroffene nicht nur abzusichern, sondern sie auch aktiv beim Wiedereinstieg in Arbeit zu unterstützen. Gleichzeitig gibt es viel öffentliche Diskussion – sowohl Lob für die Verbesserungen als auch Kritik an der Umsetzung. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über das Bürgergeld: Was es ist, wer es erhält, wie es beantragt wird, welche Ziele es verfolgt und wo die Schwächen liegen.
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Was ist Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist eine staatliche Unterstützung, die den Lebensunterhalt von Menschen sichert, die gerade nicht selbst für sich sorgen können. Es gehört zu den Leistungen zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums. Wer zum Beispiel seine Arbeit verliert, sein Geschäft schließen muss oder wegen einer chronischen Krankheit nicht arbeiten kann, kann Bürgergeld beantragen. Ziel ist es, Betroffene finanziell zu entlasten und ihnen zu helfen, wieder auf eigenen Beinen zu stehen.
Bürgergeld – Hintergrund zur Thematik
Bevor das Bürgergeld eingeführt wurde, gab es das sogenannte Hartz IV, also das Arbeitslosengeld II, und das Sozialgeld. Dieses System stand lange in der Kritik, weil es vielen Menschen kein angemessenes Leben ermöglichte. Erhöhungen der Leistungen kamen oft zu spät, da sie sich an der Lohnentwicklung des Vorjahres orientierten. Ab 2023 wurde Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt. Diese Reform des Sozialsystems löste die alten Grundsicherungen ab und brachte wichtige Veränderungen. Das Bürgergeld fördert Leistungsbeziehende stärker, gibt ihnen mehr Freiheit und setzt auf gegenseitiges Vertrauen. Auch die Höhe der Leistungen wurde angepasst – sie orientiert sich nun an einer Prognose der kommenden Inflation. Grundlage für das Bürgergeld ist weiterhin das Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Bürgergeld – Grundlagen
Das Bürgergeld setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, um den Lebensunterhalt umfassend zu sichern. Der wichtigste Teil ist der Regelbedarf, der pauschal monatlich gezahlt wird, aktuell bis zu 563 Euro. Damit sollen alltägliche Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie sowie die soziale und kulturelle Teilhabe gedeckt werden. Die Verwendung liegt in der Eigenverantwortung der Empfänger.
Zusätzlich übernimmt das Bürgergeld die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. In bestimmten Lebenslagen kann ein Mehrbedarf gewährt werden, etwa für Schwangere ab der 13. Woche, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, bei medizinisch notwendiger kostenaufwändiger Ernährung oder bei dezentraler Warmwasserbereitung. Auch voll erwerbsgeminderte Personen ab 15 Jahren mit Schwerbehindertenausweis können Anspruch auf Mehrbedarfe haben.
Bürgergeld – Zielgruppe
Das Bürgergeld richtet sich an Menschen, die mindestens 15 Jahre alt sind, in Deutschland leben und deren Lebensmittelpunkt sich auch hier befindet. Sie müssen grundsätzlich erwerbsfähig sein, also mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, und dürfen das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Wer selbst oder gemeinsam mit seiner Bedarfsgemeinschaft als hilfebedürftig gilt, kann Bürgergeld beantragen. Auch nicht erwerbsfähige Personen können Unterstützung erhalten, nämlich dann, wenn jemand in ihrer Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig ist. Wichtig ist: Bevor finanzielle Hilfe gewährt wird, muss eigenes Einkommen und Vermögen, soweit vorhanden, zuerst eingesetzt werden.
Begriffe klar einordnen
Hilfsbedürftig: Eine Person gilt als hilfsbedürftig, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das bedeutet, sie kann ihren Bedarf nicht ausreichend aus eigenen Mitteln decken.
Erwerbsfähig: Eine Person ist erwerbsfähig, wenn sie keine Krankheit oder Behinderung hat, die sie daran hindert, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Einkommen: Zum Einkommen zählt grundsätzlich jede Form von Geldeinnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Löhne aus selbstständiger oder angestellter Arbeit, Einnahmen aus Vermietung, BAföG, Arbeitslosengeld oder Elterngeld.
Vermögen: Als Vermögen gilt alles, was eine Person besitzt und was in Geld messbar ist. Dazu zählen unter anderem Bargeld, Bankguthaben, Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Fahrzeuge.
Bürgergeld – Vorgehen
Um Bürgergeld zu erhalten, muss ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Dabei müssen alle relevanten Unterlagen eingereicht werden, zum Beispiel Einkommensnachweise, der Personalausweis, der Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnungen. Wer unsicher ist, kann sich vor oder während des Antragsprozesses direkt beim Jobcenter beraten lassen.
Wichtig ist: Alle Angaben im Antrag müssen mit passenden Nachweisen belegt werden. Falls Dokumente fehlen, können diese so früh wie möglich nachgereicht werden. Auch spätere Änderungen, etwa beim Einkommen oder der Wohnsituation, müssen direkt mitgeteilt und belegt werden.
Sobald das Jobcenter den Antrag geprüft hat, wird ein Bescheid erstellt. Dieser enthält entweder eine Bewilligung, eine Ablehnung, eine teilweise Bewilligung oder eine Änderung der Leistungshöhe. Nach dem Erhalt des Bescheids sollte man alle Angaben sorgfältig prüfen. Falls etwas nicht stimmt, sollte man umgehend Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen.

Bürgergeld – Ziele
Ein zentrales Ziel des Bürgergeldes ist es, die berufliche Eingliederung und Weiterbildung zu fördern. Dadurch soll die Teilhabe am Arbeitsmarkt verbessert werden. Wer zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung nachholt, an einer Umschulung teilnimmt oder seine Grundkompetenzen in Bereichen wie Lesen, Mathematik oder IT erweitert, kann gezielt unterstützt werden. Für solche Maßnahmen gibt es die Möglichkeit, Förderungen zu beantragen. Zusätzlich kann Weiterbildungsgeld gezahlt werden, je nach Maßnahme zwischen 75 und 150 Euro pro Monat.
Bürgergeld – Kritik
Trotz der Reform steht das Bürgergeld in der Kritik und hat bei vielen einen schlechten Ruf. Einige Mitarbeiter der Jobcenter berichten, dass sie kaum Verbesserungen im Vergleich zum früheren Hartz-IV-System sehen. Häufig wird auch bemängelt, dass zu hohe Leistungen ausgezahlt würden.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Sanktionen: Viele Jobcenter-Mitarbeiter wünschen sich strengere Konsequenzen, etwa wenn Bürgergeldbeziehende nicht zu Gesprächen erscheinen oder keine ernsthafte Bereitschaft zeigen, wieder in Arbeit zu kommen. Außerdem berichten sie, dass viele Empfänger schlecht erreichbar, wenig motiviert und insgesamt weniger engagiert seien.
Häufige Fragen
- Wer bekommt Bürgergeld?
- Wie hoch ist das Bürgergeld?
- Was bekommt ein Bürgergeld-Empfänger alles bezahlt?
- Wie viel Vermögen darf ich bei Bürgergeld haben?
Erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren, die in Deutschland leben, hilfsbedürftig sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Auch Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft können Anspruch haben.
Der monatliche Regelbedarf liegt je nach Lebenssituation bei bis zu 563 Euro (Stand 2025), zuzüglich Kosten für Unterkunft, Heizung und mögliche Mehrbedarfe.
Bezahlt werden der Regelbedarf, angemessene Miet- und Heizkosten sowie Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Schwangerschaft, Alleinerziehung oder Behinderung.
Schonvermögen bis 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft bleibt anrechnungsfrei. Höhere Beträge müssen zuerst verwendet werden.
- Bundesagentur für Arbeit, Bürgergeld: Antrag und Bescheid, https://www.arbeitsagentur.de/... (letzter Zugriff am 07.08.2025)
- Bundesagentur für Arbeit, Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen, https://www.arbeitsagentur.de/... (letzter Zugriff am 07.08.2025)
- Landeszentrale für politische Bildung, Regelsatz Bürgergeld, https://www.lpb-bw.de/... (letzter Zugriff am 07.08.2025)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld, https://www.bmas.de/... (letzter Zugriff am 07.08.2025)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bürgergeld, https://www.bmas.de/... (letzter Zugriff am 07.08.2025)
- Die Bundesregierung, Fragen und Antworten zum Bürgergeld, https://www.bundesregierung.de/... (letzter Zugriff am 07.08.2025)




