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Bürgergeld-Empfänger sind Menschen, die finanzielle Unterstützung benötigen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und ein menschenwürdiges Existenzminimum zu erreichen. Seit 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und richtet sich an erwerbsfähige und hilfsbedürftige Personen in Deutschland. Neben der finanziellen Absicherung unterstützt es auch bei der beruflichen Eingliederung und Weiterbildung. Empfänger haben dabei nicht nur Anspruch auf Leistungen, sondern auch bestimmte Pflichten wie aktive Arbeitssuche und die Einhaltung von Terminen. Dieser Artikel beleuchtet Hintergründe, Formen, Voraussetzungen und Konsequenzen für Bürgergeld-Empfänger.
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Was sind Bürgergeld-Empfänger?
Bürgergeld-Empfänger sind Menschen, die einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben und denen diese Leistung bewilligt wurde. Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die den Lebensunterhalt sichern und ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten soll. Es unterstützt Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können, und sorgt dafür, dass sie grundlegende Ausgaben wie Miete, Strom oder Lebensmittel bezahlen können.
Bürgergeld-Empfänger – Hintergrund zur Thematik
Bürgergeld ersetzt seit 2023 das frühere Arbeitslosengeld II, das oft als Hartz IV bezeichnet wurde. Seit der Einführung dieser Sozialleistung im Jahr 2005 ist die Zahl der Empfänger insgesamt gesunken. Den höchsten Wert gab es 2006 mit rund 7,2 Millionen Hartz-IV-Beziehenden. Im Jahr der Bürgergeld-Einführung 2023 erhielten 5,56 Millionen Menschen diese Unterstützung, im Jahr davor waren es 5,27 Millionen. Für 2025 liegt die Zahl bei etwa 5,48 Millionen Empfängern.
Bürgergeld-Empfänger – Formen
Verschiedene Personengruppen sind berechtigt, Bürgergeld zu beantragen. Zu den potentiellen Bürgergeld-Empfängern gehören folgende Gruppen:
| Leistungsberechtigte Person | Regelbedarf | Grundlage im SGB II |
| Alleinstehende/Alleinerziehende Volljährige mit minderjährigen Partnern | 563 Euro | § 20 Absatz 2 Satz 1 |
| Volljährige Partner | Je 506 Euro | § 20 Absatz 4 |
| Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (18 bis 24 Jahre) Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen | 451 Euro | § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 § 20 Absatz 3 und § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 |
| Kinder zwischen 14 und 17 Jahren Minderjährige mit volljährigen Partnern | 471 Euro | § 23 Nummer 1 und § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 |
| Kinder zwischen 6 und 13 Jahren | 390 Euro | § 23 Nummer 1 |
| Kinder bis 5 Jahren | 357 Euro | § 23 Nummer 1 |
Bürgergeld-Empfänger – Eigenschaften
Bürgergeld-Empfänger sind in der Regel erwerbsfähige, hilfsbedürftige Menschen, die mindestens 15 Jahre alt sind, aber noch nicht das Rentenalter erreicht haben. Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung vorliegt, die sie daran hindert, eine Arbeit aufzunehmen, und dass sie in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Hilfsbedürftig sind Personen, deren eigenes Einkommen oder das Einkommen ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Auch nicht erwerbsfähige Personen können Bürgergeld erhalten, wenn sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person zusammenleben. Voraussetzung ist zudem, dass Bürgergeld-Empfänger in Deutschland wohnen und hier ihren Lebensmittelpunkt haben.
Bürgergeld-Empfänger – Vorgehen
Um Bürgergeld zu erhalten, stellen Antragsteller beim zuständigen Jobcenter einen Antrag und reichen alle wichtigen Unterlagen wie Einkommensnachweise, Personalausweis, Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnungen ein. Bei Bedarf beraten Mitarbeiter des Jobcenters die Antragsteller vor und während des Verfahrens. Antragsteller legen alle Angaben im Antrag mit Nachweisen dar und reichen fehlende Dokumente so früh wie möglich nach. Sie melden Änderungen in ihren persönlichen oder finanziellen Verhältnissen sofort mit Belegen. Das Jobcenter prüft anschließend alle Unterlagen und erstellt einen Bescheid, der eine Bewilligung, Ablehnung, Teilbewilligung oder Änderung der Leistungshöhe enthält. Nach Erhalt prüfen die Empfänger den Bescheid sorgfältig und nehmen bei Fehlern sofort Kontakt zum Jobcenter auf.
Bürgergeld-Empfänger – Ziele
Das Bürgergeld hat das Ziel, die berufliche Eingliederung und Weiterbildung zu fördern, um die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu verbessern. Wer zum Beispiel eine fehlende Berufsausbildung nachholt oder seine Grundkompetenzen in Bereichen wie Lesen, Mathematik oder IT erweitert, kann dafür gezielte Förderungen beantragen. Zusätzlich ist es möglich, ein Weiterbildungsgeld zwischen 75 und 150 Euro zu erhalten, um den Anreiz für Qualifizierungsmaßnahmen zu erhöhen.

Bürgergeld-Empfänger – Konsequenzen
Bürgergeld-Empfänger stehen teilweise in der Kritik, weil sie nach Aussagen einiger Jobcenter-Mitarbeiter Termine beim Jobcenter versäumen oder schwer erreichbar sind. In solchen Fällen können Sanktionen verhängt werden, die zu Leistungsminderungen von 10, 20 oder 30 Prozent führen. Grundsätzlich müssen sich Leistungsbeziehende aktiv an der Jobsuche beteiligen. Beim ersten Verstoß gilt eine Kürzung für einen Monat, beim zweiten für zwei Monate und beim dritten für drei Monate. Gegen diese Entscheidungen kann Widerspruch eingelegt werden. Künftig sollen die Sanktionen verschärft werden, sodass in besonders schweren Fällen für bis zu zwei Monate sogar 100 Prozent der Leistung gestrichen werden können.
Häufige Fragen
- Wie viel Geld bekommt ein Bürgergeld-Empfänger?
- Wie viel Bürgergeld-Empfänger gibt es?
Die Höhe des Bürgergelds ist von mehreren Faktoren abhängig, darunter der Regelbedarf und Mehrbedarf. Welche Höhe gewährt wird, ist von individuellen Umständen abhängig.
Im Jahr 2025 gibt es insgesamt 5,48 Millionen Bürgergeld-Empfänger.
- Statista, Anzahl der Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) / Bürgergeld in Deutschland von 2005 bis 2025, 26.11.2025, https://de.statista.com/... (letzter Zugriff am 29.12.2025)
- Bundesagentur für Arbeit, Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen, https://www.arbeitsagentur.de/... (letzter Zugriff am 29.12.2025)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld, https://www.bmas.de/... (letzter Zugriff am 29.12.2025)
- Deutscher Gewerkschaftsbund, Bürgergeld, https://www.dgb.de/... (letzter Zugriff am 29.12.2025)




