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Ein Führungszeugnis ist in vielen Lebensbereichen ein wichtiges Dokument. Es gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist, und wird in verschiedenen Situationen verlangt – etwa bei einer neuen Arbeitsstelle, für bestimmte behördliche Genehmigungen oder bei ehrenamtlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Ausstellung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz auf Grundlage des Bundeszentralregistergesetzes. Je nach Bedarf kann es online, schriftlich oder persönlich beantragt werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, was genau ein Führungszeugnis ist, wer es braucht, wie die Beantragung funktioniert, welche Kosten entstehen und welche Besonderheiten beachtet werden sollten.
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Was ist ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis, umgangssprachlich oft „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde. Sie zeigt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Angaben stammen aus dem Bundeszentralregister, in dem alle relevanten Einträge gespeichert werden. Das Führungszeugnis ist also ein Auszug aus diesem Register. Welche Informationen genau darin stehen, legt das Bundeszentralregistergesetz fest.
Führungszeugnis – Geschichte
Das Führungszeugnis wurde ursprünglich von der Polizei ausgestellt – diese Praxis endete jedoch bereits vor etwa 100 Jahren. Seine heutige Grundlage bildet das Bundeszentralregistergesetz, das 1972 in Kraft trat und seitdem die Ausgabe regelt. Seither hat es sich mehrfach gewandelt. 1998 wurden bestimmte Verurteilungen im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch dauerhaft aufgenommen, auch wenn sie sonst nicht erscheinen würden. 2010 folgte die Einführung des erweiterten Führungszeugnisses, das insbesondere für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen mehr Informationen enthält.
Durch die europäische Zusammenarbeit kam 2011 das europäische Führungszeugnis hinzu, das seit 2018 für EU-Bürger verpflichtend ist und auch Einträge aus dem Herkunftsland berücksichtigt. Ein weiteres sichtbares Update erfolgte 2019 mit einem neuen Layout, mehr Sicherheit und mehrsprachiger Beschriftung. Heute kann das Zeugnis ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden – beim Bürgeramt oder online – und existiert in verschiedenen Formen: einfach, erweitert, behördlich oder europäisch. Es ist zwar unbegrenzt gültig, wird in der Praxis aber meist nur akzeptiert, wenn es nicht älter als drei Monate ist. Insgesamt zeigt die Entwicklung, dass das Führungszeugnis regelmäßig an neue rechtliche und gesellschaftliche Anforderungen angepasst wurde.

Führungszeugnis – Formen
Wie bereits erwähnt gibt es verschiedene Arten des Führungszeugnisses, darunter das einfache, erweiterte, behördliche oder europäische, die jeweils andere Inhalte aufweisen und für verschiedene Zwecke beantragt werden können. Im Folgenden werden die verschiedenen Formen kurz beschrieben:
| Funktion | Inhalt | Antrag |
| Einfaches Führungszeugnis | ||
| Vorlage bei potentiellen Arbeitgebern | Eintragungen wegen geringfügiger Verurteilung erscheinen nicht, darunter Geldstrafen mit weniger als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von weniger als drei Monaten | Regulärer Antrag |
| Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde | ||
| Zum Beispiel Erteilung einer Fahrerlaubnis | Neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (zum Beispiel Widerruf einer Berufserlaubnis), Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit, gerichtlich angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Erstverurteilungen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen maximal drei Monate, wenn diese in Verbindung stehen mit der Ausübung eines Gewerbes | Direkt bei Antrag angeben, dass das Führungszeugnis für eine Behörde ist, wird direkt der jeweiligen Behörde zugeschickt, vorherige Einsicht durch das Amtsgericht möglich auf Anfrage |
| Erweitertes Führungszeugnis | ||
| Insbesondere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen | Keine Eintragung aus dem Jugendstrafrecht, keine Freiheitsstrafen unter drei Monaten oder Geldstrafen unter 90 Tagessätzen, sofern diese nicht mit Sexualstraftaten in Verbindung stehen | Schriftliche Aufforderung der Stelle, für das das Führungszeugnis benötigt wird |
| Europäisches Führungszeugnis | ||
| Neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere aus einem Mitgliedstaat der EU | Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates, solange dieser die Übermittlung nach seinem Recht vorsieht, Inhalte aus dem deutschen Führungszeugnis, je nachdem wofür es beantragt wurde | Frist von 20 Arbeitstagen zur Übermittlung, Registerinhalt aus dem Mitgliedsstaat nur, wenn dieser es rechtlich erlaubt |
Führungszeugnis – Für wen ist es sinnvoll?
Ein Führungszeugnis kann in vielen Situationen wichtig sein. Oft wird es benötigt, wenn man eine neue Arbeitsstelle antritt, vor allem in Berufen mit besonderer Verantwortung. Auch für bestimmte behördliche Genehmigungen, wie zum Beispiel den Fahrgastbeförderungsschein, ist es erforderlich. Wer ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten möchte, muss ebenfalls häufig eins vorlegen, um seine persönliche Eignung nachzuweisen.
Führungszeugnis – Vorgehen
Ein Führungszeugnis kann jede Person ab 14 Jahren beantragen. Der Antrag ist bequem online über das Portal des Bundesamts für Justiz möglich. Alternativ kann man ihn persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde vor Ort stellen, zum Beispiel im Rathaus oder Bürgerbüro. Dort sollte man sich vorher erkundigen, welche Unterlagen erforderlich sind. Eine Abholung direkt beim Bundesamt für Justiz ist möglich, jedoch nicht, wenn es sich um ein europäisches Führungszeugnis handelt oder der Antrag online gestellt wurde. Zwar hat ein Führungszeugnis kein festes Ablaufdatum, doch sollte es möglichst aktuell sein. Deshalb empfiehlt es sich, den Antrag kurz vor dem geplanten Zweck zu stellen – häufig gilt ein Richtwert von drei Monaten.
Führungszeugnis – Kosten
Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro. Die Gebühr wird entweder bei der zuständigen Meldebehörde oder online bezahlt. Online ist die Zahlung ausschließlich mit Kreditkarte möglich. In bestimmten Fällen entfällt die Gebühr, zum Beispiel wenn es für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird oder die antragstellende Person mittellos ist. Dazu zählt auch der Bezug von Sozialleistungen. In beiden Fällen muss der entsprechende Nachweis erbracht werden.
Führungszeugnis – Weiteres Vorgehen
Auf Antrag können bestimmte Verurteilungen aus dem Zeugnis entfernt werden, wenn das öffentliche Interesse dem nicht entgegensteht. Dies wird in der Regel nur bewilligt, wenn der Eintrag für die betroffene Person eine unbillige Härte bedeutet, zum Beispiel weil er den Zugang zu Arbeit oder Ausbildung unverhältnismäßig erschwert. Über den Antrag entscheidet das Bundesamt für Justiz nach einer Einzelfallprüfung. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte die Gründe gut belegen und alle erforderlichen Unterlagen beifügen.
Häufige Fragen
- Was steht im Führungszeugnis?
- Wie lange bleibt ein Eintrag im Führungszeugnis?
- Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig?
- Wie sieht ein Führungszeugnis aus?
Es enthält bestimmte Einträge aus dem Bundeszentralregister, zum Beispiel rechtskräftige Verurteilungen.
Das hängt von Art und Höhe der Strafe ab, meist zwischen 3 und 20 Jahren, geregelt im Bundeszentralregistergesetz.
Es hat kein Ablaufdatum, sollte aber für den Verwendungszweck möglichst aktuell sein (Richtwert: 3 Monate).
Es ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde mit persönlichen Daten und den relevanten Einträgen.
- Bundesjustizamt, Führungsamt, https://www.bundesjustizamt.de/... (letzter Zugriff am 18.09.2025)
- Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Das Führungszeugnis, https://www.bmjv.de/... (letzter Zugriff am 18.09.2025)
- Bundesjustizamt, Häufig gestellte Fragen Führungszeugnis, https://www.bundesjustizamt.de/... (letzter Zugriff am 18.09.2025)
- Bundesjustizamt, Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis, https://www.bundesjustizamt.de/... (letzter Zugriff am 18.09.2025)
- Gesetze im Internet, BZRG § 32 Inhalt des Führungszeugnissen, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff am 18.09.2025)




