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Sozial-Karriere Lexikon Schulrecht

Schulrecht: Definition, Grundlagen und Kritik

Jana Swientek
von Jana Swientek (Redakteurin ) Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025
Schulrecht

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Historische Entwicklung
  3. Grundlagen und Inhalte
  4. Einsatz
  5. Bedeutung für die Pädagogik
  6. Kritik

Das Schulrecht bildet die rechtliche Grundlage des deutschen Schulwesens. Es regelt die Beziehungen zwischen Schülern, Lehrkräften, Eltern, Schulträgern und Schulaufsichtsbehörden. In einer Zeit, in der Bildungspolitik und Chancengleichheit intensiv diskutiert werden, gewinnt das Schulrecht zunehmend an Bedeutung. Es sichert pädagogisches Handeln ab und schafft zugleich einen verbindlichen Rahmen für Bildung und Erziehung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition
  2. Historische Entwicklung
  3. Grundlagen und Inhalte
  4. Einsatz
  5. Bedeutung für die Pädagogik
  6. Kritik

Definition

Das Schulrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts und umfasst die Rechte und Pflichten aller am Schulwesen Beteiligten. Nach dem Grundgesetz fällt die Ausgestaltung des Schulrechts in die Zuständigkeit der Bundesländer. Durch Abstimmungen und Vereinbarungen in der Kultusministerkonferenz wie z.B. zur gegenseitigen Anerkennung von Schulabschlüssen, bestehen heute nur noch geringe Unterschiede zwischen den Ländern.

Eine zentrale Grundlage bildet Artikel 7 des Grundgesetzes, der Folgendes festlegt:

  1. Das gesamte Schulwesen steht unter staatlicher Aufsicht.
  2. Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach, die Teilnahme darüber entscheiden die Eltern; kein Lehrer kann zu seiner Erteilung verpflichtet werden.
  3. Private Schulen bedürfen staatlicher Genehmigung und müssen gleichwertige Bildungsstandards erfüllen; soziale Trennung ist unzulässig.
  4. Private Grundschulen sind nur zulässig, wenn ein besonderes pädagogisches Interesse besteht oder keine entsprechende öffentliche Schule vorhanden ist.
  5. Vorschulen bleiben aufgehoben.

Die weitere Ausgestaltung des Schulrechts erfolgt durch die Schulgesetze der Länder, die sich hinsichtlich der Schulorganisation zunehmend angleichen.

Historische Entwicklung des Schulrechts

Die Ursprünge des Schulrechts reichen in das 16. Jahrhundert zurück, als erste Schulordnungen in deutschen Territorien erlassen wurden (z. B. Straßburg 1589, Pfalz-Zweibrücken 1592). Im 17. Jahrhundert führten die Herrscher in Sachsen-Gotha (1642), Braunschweig-Wolfenbüttel (1647) und Württemberg (1649) die ersten Schulpflichtregelungen ein.

Preußen nahm im 18. Jahrhundert mit der Einführung der Unterrichtspflicht (1717) eine Vorreiterrolle ein. Mit dem Allgemeinen Landrecht von 1794 wurde die Schule unter staatliche Aufsicht gestellt, während die Verwaltung zunächst kirchlich blieb. Im 19. Jahrhundert übernahmen staatliche Behörden die Schulverwaltung vollständig. Erste private Schulen entstanden. 1835 führte Sachsen als letztes Land die Schulpflicht ein

In der Weimarer Republik wurden Grundschulgesetze und Regelungen zur religiösen Erziehung eingeführt. Während der NS-Zeit (ab 1938) wurde das Elternrecht stark eingeschränkt. Nach 1945 entstand im föderalen Deutschland ein Länderschulrecht, das bis heute durch Artikel 7 GG verfassungsrechtlich abgesichert ist.

Schulrecht – Grundlagen und Inhalte

Das Schulrecht regelt Aufbau, Organisation und Aufgaben des gesamten Schulwesens. Es legt die Rechte und Pflichten aller Beteiligten fest und schafft damit die rechtliche Grundlage für den Bildungsauftrag des Staates.

Zentrale Bereiche sind:

Inhalt Beschreibung
Schulträgerschaft Finanzierung öffentlicher Schulen, Genehmigung privater Schulen und Festlegung von Schulbezirken
Schulorganisation Schulformen, Schulleitung, Lehrerkonferenzen und Schulaufsicht sichern Qualität und Rechtskonformität des Schulbetriebs.
Unterrichtsrecht Lehrpläne, Leistungsbewertung und Ordnungsmaßnahmen gewährleisten Transparenz und pädagogische Verlässlichkeit.
Rechte und Pflichten der Schüler Schulpflicht, Leistungsnachweise und Zeugnisse sichern Bildungserfolg und Teilhabe.
Dienstrechte der Lehrkräfte Regelt Ausbildung, pädagogische Freiheit, Disziplinarrecht und Amtshaftung
Mitwirkungsrechte Schüler- und Elternvertretungen sowie Schulkonferenzen ermöglichen Beteiligung an schulischen Entscheidungsprozessen.

Schulrecht – Einsatz und Anwendungsgebiet

Schulrecht ist insbesondere für Lehrkräfte, Schulleitungen und pädagogische Fachkräfte von zentraler Bedeutung, aber auch für Lehramtsstudierende und Schulaufsichtsbeamte. Es vermittelt das notwendige Wissen, um Entscheidungen im schulischen Alltag rechtssicher und professionell zu treffen. Durch die Kenntnis schulrechtlicher Vorgaben können Lehrkräfte ihre pädagogische Arbeit auf einer stabilen rechtlichen Grundlage ausüben, Konflikte sachlich lösen und ihre Verantwortung gegenüber Schülern, Eltern und der Schulverwaltung kompetent wahrnehmen.

Bedeutung für die Pädagogik

Schulrecht ist kein juristisches Zusatzwissen, sondern ein wesentlicher Bestandteil pädagogischer Professionalität. Lehrkräfte agieren innerhalb rechtlich vorgegebener Rahmenbedingungen. Daher ist ein solides Verständnis schulrechtlicher Normen Voraussetzung für verantwortliches pädagogisches Handeln.

Es vermittelt Handlungssicherheit im Umgang mit Konflikten, Leistungsbewertung und Mitbestimmung. Damit wird eine reflektierte, faire und rechtssichere Unterrichtsführung ermöglicht. So trägt Schulrecht zur Professionalisierung des Lehrerberufs und zur Qualität schulischer Bildung bei.

Schulrecht – Kritik

Das deutsche Schulrecht steht in mehrfacher Hinsicht in der Kritik. Besonders die frühe Aufteilung der Schüler in unterschiedliche Schulformen gilt als problematisch, da sie soziale Ungleichheiten verstärken und Chancengleichheit einschränken kann. Um mehr Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, fordern Fachleute ein längeres gemeinsames Lernen, das allen Kindern vergleichbare Startbedingungen ermöglicht.

Zudem wird die starke Bürokratisierung des Schulwesens bemängelt: Mehrstufige Verwaltungsstrukturen – von der Schulleitung über Schulämter bis zu den Kultusministerien – sichern zwar Ordnung und Rechtssicherheit, führen jedoch häufig zu Trägheit und geringer Flexibilität.

Auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten gelten als unzureichend. Trotz formaler Beteiligungsrechte wird eine echte Einflussnahme von Schülervertretungen selten erreicht.

Häufige Fragen

  1. Welches Rechtsgebiet hat das Schulrecht?
  2. Schulrecht ist ein Teilgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts innerhalb des Öffentlichen Rechts. Es legt fest, wie das Schulwesen organisiert ist und welche Rechte und Pflichten Staat, Lehrkräfte, Schüler und Eltern haben.

  3. Was gehört zum Schulrecht?
  4. Das Schulrecht beinhaltet Rechte und Pflichten aller am Schulwesen Beteiligten. Zentrale Bereiche sind Schulträgerschaft, Schulorganisation, Unterrichtsrecht, Rechte und Pflichten der Schüler, Dienstrecht der Lehrkräfte und Mitwirkungsrechte.

  5. Hat jedes Bundesland sein eigenes Schulrecht?
  6. Ja, die Ausgestaltung des Schulrechtes ist Ländersache. Jedes Bundesland besitzt eigene Schulgesetze. Durch Abstimmungen in der Kultusministerkonferenz bestehen jedoch heute nur noch geringe Unterschiede in Organisation und Regelungsinhalten.

Autor
Jana Swientek

Jana Swientek

Redakteurin

Jana Swientek (vormals Görgen) ist fester Bestandteil des redaktionellen Teams von Sozial-Karriere. Sie verfügt über mehrere Jahre Erfahrung in den Bereichen Online- und Social-Media-Marketing sowie in den Bereichen Journalismus, Content Management und Redaktion. Zu ihren Spezialgebieten zählen neben erläuternden Beiträgen zu allen Facetten des Sozialwesens in Deutschland.

Quellen
  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, https://www.gesetze-im-internet.de/... (letzter Zugriff am 30.10.2025)
  2. Bundeszentrale für politische Bildung, Bildungsrecht – wie die Verfassung unser Schulwesen (mit-)gestaltet, https://www.bpb.de/... (letzter Zugriff am 30.10.2025)
  3. Deutsche Gesellschaft für Schulrecht, Historisches, https://www.dgsr-ev.de/... (letzter Zugriff am 30.10.2025)

 

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