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Wer sich für eine sichere, sinnstiftende Tätigkeit im öffentlichen Dienst interessiert, findet im mittleren Dienst vielfältige berufliche Möglichkeiten – ob in der Verwaltung, im sozialen Bereich oder bei Polizei und Zoll. Der folgende Beitrag beleuchtet, in welchen Bereichen und Berufen im sozialen Umfeld eine Tätigkeit im mittleren Dienst möglich ist und welche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.
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Mittlerer Dienst – Was ist das?
Der mittlere Dienst ist eine von vier Laufbahngruppen im öffentlichen Dienst. Diese vier Gruppen sind der einfache, mittlere, gehobene und höhere Dienst. Der mittlere Dienst umfasst grundsätzlich verwaltende und sachbearbeitende Aufgaben und ermöglicht hierdurch vielfältige Tätigkeiten in Bereichen wie beispielsweise der allgemeinen Verwaltung, der Justiz oder der Sozialverwaltung. Dadurch bietet diese Laufbahngruppe vielerlei Einsatzmöglichkeiten und ist zugleich sehr praxisnah.
Abhängig vom jeweiligen Aufgabenbereich, gibt es innerhalb der Laufbahngruppe verschiedene Möglichkeiten an Laufbahnen. Arbeitnehmer können dabei verbeamtet oder tariflich angestellt sein. Das heißt eine Verbeamtung ist möglich, aber nicht automatisch vorgesehen. Zur Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beim Bund müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen
Für den Einstieg in den mittleren Dienst gelten bestimmte Mindestvoraussetzungen. Grundvoraussetzung ist in der Regel ein Realschulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand, etwa ein mittlerer Bildungsabschluss. Zusätzlich ist entweder ein Vorbereitungsdienst zu absolvieren – also eine spezielle Ausbildungs- und Bewährungszeit für den öffentlichen Dienst – oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Kombination mit einer hauptberuflichen Tätigkeit erforderlich.
Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Bewerber sowohl über eine solide Allgemeinbildung als auch über erste berufliche Erfahrungen verfügen. Die genaue Ausgestaltung kann je nach Bundesland, Fachbereich und Laufbahn leicht variieren, richtet sich jedoch grundsätzlich nach dem Laufbahnrecht.
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Was zählt zum mittleren Dienst?
Der mittlere Dienst bietet vielfältige Berufsmöglichkeiten – auch im sozialen Bereich. So arbeiten etwa Verwaltungsfachangestellte in Jugendämtern, Sozialbehörden oder bei Rentenversicherungsträgern und unterstützen unter anderem Menschen in schwierigen Lebenslagen.
Auch Sozialversicherungsfachangestellte oder Mitarbeitende bei der Bundesagentur für Arbeit gehören dazu. Sie beraten Bürger, bearbeiten Anträge und helfen bei der Durchsetzung von Sozialleistungen. Darüber hinaus zählen etwa auch Polizei, Zoll, Justizvollzug und Bundeswehr in die mittlere Laufbahngruppe.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den mittleren Dienst sind im Bundesbeamtengesetz festgelegt. Die Bundeslaufbahnverordnung konkretisiert diese Regelungen und trifft allgemeine Bestimmungen für alle Laufbahnen. Spezielle Laufbahnverordnungen, wie die Kriminallaufbahnverordnung, regeln Besonderheiten. Die Gestaltung von Vorbereitungsdiensten und Prüfungen ist ebenfalls durch Rechtsverordnungen geregelt.
Mittlerer Dienst – Karriere
Beamte müssen zunächst eine dreijährige Probezeit absolvieren. Mögliche spätere Beförderungen richten sich dann nach dem Leistungsprinzip und erfolgen basierend auf der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der jeweiligen Person. Ein Wechsel auf einen höher bewerteten Dienstposten sowie eine Erprobung in diesem sind hierfür ebenfalls häufig erforderlich. Voraussetzung für eine Beförderung ist zudem, dass eine höher bewertete Planstelle verfügbar ist.
Dienstliche Beurteilungen, die mindestens alle drei Jahre erstellt werden, bilden hierbei die Grundlage für Personalentscheidungen und Maßnahmen der Personalentwicklung. Gut beurteilte Beamte haben die Möglichkeit, in die nächsthöhere Laufbahngruppe aufzusteigen, was jedoch ein Auswahlverfahren und das Bestehen eines Aufstiegsverfahrens voraussetzt.
Um in den gehobenen Dienst aufzusteigen, müssen Anwärter zum Beispiel folgende Aufstiegsqualifizierung durchlaufen:
- Vorbereitungsdienst oder
- Studiengang an einer Hochschule sowie berufspraktische Einführung oder
- Fachspezifische Qualifizierung (theoretische Ausbildung mit praktikscher Einführung)
Mittlerer Dienst – Gehalt
Beamte im mittleren Dienst werden gemäß der Besoldungsordnung A in die Besoldungsgruppen A6 bis A9 eingruppiert. Das monatliche Grundgehalt für die Besoldungsgruppe A6 liegt seit März 2024 für Bundesbeamte zwischen 2.833 und 3.416 Euro, abhängig von Erfahrungsstufen und Dienstjahren.
Wie sich das Gehalt je nach Gruppe entwickelt, zeigt außerdem die nachfolgende Tabelle. Mit zunehmender Dienstzeit und Leistung können Beamte in höhere Stufen oder Besoldungsgruppen aufsteigen, was zu einer Erhöhung des Grundgehalts führt.
Besoldungsgruppe | Einstiegsgehalt | Höchste Stufe |
A6 | 2.833, 40 € | 3.416,11 € |
A7 | 2.963,97 | 3.684,10 € |
A8 | 3.123,39 | 3.982,32 € |
A9 | 3.354,26 | 4.283,30 € |
Gültig von 01.03.2024 bis 31.03.2025
Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Beamte Zulagen, wie Familienzuschläge oder Erschwerniszulagen, die das monatliche Einkommen erhöhen können. Für die Länder bestehen eigene Besoldungstabellen.
Passende Jobs im sozialen Bereich
Passende Jobs im sozialen Bereich findet man bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Verwaltungsangestellter, Stellen als Lehrer und Jobs beim Jugendamt.
- Beamte Bund 2024, https://oeffentlicher-dienst.info/... (Abrufdatum: 11.06.2025)
- Laufbahnrecht, https://www.bmi.bund.de/... (Abrufdatum: 11.06.2025)