
Inhaltsverzeichnis
Wer sich für eine verantwortungsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst interessiert, findet im höheren Dienst anspruchsvolle und vielseitige Karrieremöglichkeiten – etwa in der Verwaltung, im Bildungswesen oder in der Sozialhilfe. Der folgende Beitrag beleuchtet, welche Voraussetzungen für den Einstieg in den höheren Dienst erfüllt sein müssen, welche Aufgaben dazugehören und wie die Karrierechancen im sozialen und pädagogischen Umfeld aussehen.
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Höherer Dienst – Was ist das?
Der höhere Dienst ist die höchste von vier Laufbahngruppen im öffentlichen Dienst – neben dem einfachen, mittleren und gehobenen Dienst. Tätigkeiten im höheren Dienst sind besonders verantwortungsvoll und zeichnen sich durch einen hohen Grad an Fachwissen, Führungsverantwortung und Entscheidungskompetenz aus.
Beschäftigte übernehmen hier häufig Leitungs- und Steuerungsaufgaben, sind in der Entwicklung von Konzepten und Strategien tätig und arbeiten oft auf ministerieller Ebene oder in Spitzenpositionen von Behörden, Hochschulen oder Bildungseinrichtungen.
Auch in dieser Laufbahn ist eine Verbeamtung möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Voraussetzung für eine Lebenszeitverbeamtung sind neben fachlicher Qualifikation auch persönliche und gesundheitliche Eignung.
Voraussetzungen
Für den Zugang zum höheren Dienst ist in der Regel ein mit einem Master abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel ein Staatsexamen oder ein universitäres Diplom) Voraussetzung. In einigen Bereichen wird zusätzlich ein zweites Staatsexamen gefordert, etwa im Lehramt oder in der Juristerei.
Neben der akademischen Qualifikation sind praktische Erfahrungen, etwa durch Referendariate, Vorbereitungsdienste oder eine hauptberufliche Tätigkeit (zum Beispiel bereits im öffentlichen Dienst), erforderlich. Auch hier können sich die genauen Voraussetzungen je nach Bundesland, Laufbahn und Fachbereich unterscheiden und richten sich nach dem sogenannten Laufbahnrecht.
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Was zählt zum höheren Dienst?
Der höhere Dienst umfasst zahlreiche Berufsfelder mit Führungsverantwortung, strategischer Steuerung und hoher fachlicher Spezialisierung. Im sozialen und pädagogischen Bereich arbeiten beispielsweise Beamte des höheren Dienstes in der Schulaufsicht, in Ministerien oder in der Jugend- und Sozialhilfe. Auch Lehrer an Gymnasien, Berufsschulen oder Förderschulen zählen – je nach Bundesland – zum höheren Dienst, wenn sie die entsprechenden Qualifikationen mitbringen.
Konkrete Berufe im Sozialwesen, die zum höheren Dienst gehören, sind unter anderem:
- Fachleiter in Jugendämtern, die für die Leitung von Abteilungen zuständig sind und auf strategischer Ebene arbeiten.
- Leiter von sozialen Einrichtungen, wie zum Beispiel Heime oder Beratungszentren.
- Gutachter im Sozialrecht oder Experten in der Sozialplanung, die auf Landes- oder Bundesebene arbeiten und politische Entscheidungen beeinflussen.
- Fachbereichsleiter in Sozialämtern, die unter anderem für die Leitung und Organisation verantwortlich sind.
Darüber hinaus gehören Tätigkeiten in Ministerien, der Diplomatie (zum Beispiel im Auswärtigen Dienst), der Justiz (etwa als Jurist), bei der Bundeswehr als Oberstleutnant sowie im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst zum höheren Dienst. Ebenfalls Teil dieser Laufbahngruppe sind Positionen im technischen und naturwissenschaftlichen Verwaltungsdienst – etwa in Umweltämtern – sowie wissenschaftliche Tätigkeiten in staatlichen Forschungsinstituten und Hochschulen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den höheren Dienst sind im Bundesbeamtengesetz (BBG) und in der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) geregelt. Sie bestimmen Zugangsvoraussetzungen, Laufbahnbefähigungen und Regelungen zur Probezeit. Darüber hinaus existieren spezielle Verordnungen für einzelne Laufbahnen – beispielsweise für den Schuldienst, den Auswärtigen Dienst oder den Kriminaldienst. Die Gestaltung von Auswahlverfahren und Qualifizierungsmaßnahmen ist durch entsprechende Rechtsverordnungen geregelt.
Höherer Dienst – Karriere
Beamte im höheren Dienst müssen zu Beginn ihrer Laufbahn in der Regel eine dreijährige Probezeit absolvieren. Die berufliche Entwicklung richtet sich dabei nach dem Leistungsprinzip. Beförderungen erfolgen auf Grundlage von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. In der Praxis ist häufig ein Wechsel auf einen höher bewerteten Dienstposten sowie eine erfolgreiche Erprobung auf diesem Posten notwendig. Beamte werden auf Planstellen geführt. Eine Beförderung ist nur möglich, wenn eine höher bewertete Planstelle vorhanden ist. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass es sich beim höheren Dienst bereits um die höchste Laufbahngruppe handelt, in die man allgemein aufsteigen kann. Ein Aufstieg in eine höhere Laufbahn ist dadurch nicht möglich.
Um die Leistung der Beamten objektiv einschätzen zu können, werden dienstliche Beurteilungen nach einheitlichen Richtlinien erstellt. Diese Beurteilungen erfolgen mindestens alle drei Jahre oder anlassbezogen und dienen als zentrale Grundlage für Personalentscheidungen sowie für Maßnahmen der Personalentwicklung. Die berufliche Qualifikation wird durch gezielte Fortbildungsangebote kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu stehen sowohl behördeninterne als auch externe Fortbildungseinrichtungen zur Verfügung.
Höherer Dienst – Gehalt
Das Gehalt von Bundesbeamten im höheren Dienst ist der Besoldungsordnung A zugeordnet. Die Einstiegsebene liegt bei der Übergangsgruppe A13. Eine Eingruppierung ist bis zur Besoldungsgruppe A16 möglich. Je Gruppe sind acht Stufen möglich. Für den höheren Dienst ergibt sich hierdurch folgende Verdienstspanne:
| Besoldungsgruppe | Einstiegsgehalt | Höchste Stufe |
| A13 | 5.197,69 € | 6.620,73 € |
| A14 | 5.339,11 € | 7.182,11 € |
| A15 | 6.477.85 € | 8.081,71 € |
| A16 | 7.123,78 € | 8.978,48 € |
Im Unterschied zu den Bundesbeamten kann der Verdienst von Landesbeamten abweichen, da für die Bundesländer eigene Besoldungstabellen gelten.
In besonderen Positionen des höheren Dienstes, zum Beispiel als Ministerialdirigent oder Präsident einer Bundesbehörde, greift die Besoldungsordnung B mit teils deutlich höheren Bezügen. Zusätzliche Zulagen – etwa Familienzuschläge oder Leistungsprämien – können das Gehalt weiter steigern.
Passende Jobs im Pädagogik-Bereich
Passende Jobs im Pädagogik-Bereich findet man bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Lehrer, Stellen als Erzieher und Jobs im Jugendamt.
- Academics.de, „Besoldung Beamte: Gehalt“, 01.03.2024, https://www.academics.de/ratgeber/besoldung-beamte-gehalt#subnav_besoldungstabelle_a (letzter Zugriff am 04.09.2025).
- Academics.de, „Öffentlicher Dienst Berufe“, https://www.academics.de/ratgeber/oeffentlicher-dienst-berufe#subnav_technik_wissenschaft_und_forschung (letzter Zugriff am 04.09.2025).
- BMI, „Laufbahnrecht“, https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/laufbahnrecht/laufbahnrecht-node.html (letzter Zugriff am 03.09.2025).
- Dbb, „Besoldungstabellen“, https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/besoldungstabellen.html (letzter Zugriff am 30.04.2025).
- Karriere.bund.de, „Juristinnen / Juristen (m/w/d)“, https://karriere.bund.de/arbeiten-bei-uns/stellenangebote/juristinnen-juristen-m-w-d/24269132 (letzter Zugriff am 04.09.2025).
- Öffentlicher-dienst.info, „Besoldungstabelle Bund 2025“, https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2025&matrix=1 (letzter Zugriff am 04.09.2025).
- Service.bund.de, „Stellenangebote (Interamt)“, 04.09.2025, https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/interamt/2025/08/1346831.html (letzter Zugriff am 04.09.2025).
- Studienwahl.de, „Übersicht: Die 4 Beamtenlaufbahnen“, https://studienwahl.de/themen-des-monats/studieren-im-oeffentlichen-dienst/uebersicht-studieren-im-oeffentlichen-dienst (letzter Zugriff am 30.04.2025).
- Umweltministerium Baden-Württemberg, „Begründung zur Laufbahnverordnung UM“, https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Service/Stellenangebote/LVO-UM/Laufbahnverordnung_UM_Begruendung.pdf (letzter Zugriff am 04.09.2025).
- Umweltministerium Baden-Württemberg, „Laufbahnverordnung (LVO-UM)“, 27.09.2024, https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/stellen-ausbildung/laufbahnverordnung-lvo-um (letzter Zugriff am 04.09.2025).








