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Der neue Gesetzesentwurf zur Pflegeassistenz
Am 6. August 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen neuen Gesetzesentwurf vorgestellt. Dieser wurde von der Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht. Das Kabinett hat diesen Entwurf bereits beschlossen. Kernstück ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Damit entsteht erstmals ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz, das die bisher 27 unterschiedlichen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzt. Außerdem erleichtert das Gesetz die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Ziel ist es, die Pflege zu modernisieren und den steigenden Personalbedarf in Deutschland langfristig abzusichern. Inhaltlich orientiert sich die neue Ausbildung an der generalistischen Pflegeausbildung, die seit 2020 gilt. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.Stellenangebote
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Pflegeassistenz Ausbildung - Kommende Änderungen
Die neue Pflegefachassistenzausbildung ist generalistisch aufgebaut und deckt alle wichtigen Versorgungsbereiche ab: Die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Langzeitpflege, sowie die stationäre Akutpflege. Sie dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, kann aber in Teilzeit verlängert oder bei vorhandener Berufserfahrung verkürzt werden. Grundsätzlich reicht ein Hauptschulabschluss für den Zugang. Doch auch ohne formalen Abschluss ist die Ausbildung möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose stellt. Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Vergütung. Zudem bleibt die Ausbildung anschlussfähig: Wer möchte, kann im Anschluss eine Ausbildung zur Pflegefachperson absolvieren – in verkürzter Form – und danach sogar ein Pflegestudium beginnen. Auch ausländische Berufsabschlüsse werden künftig leichter anerkannt, da einheitliche Verfahren mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang die bisher aufwendige Gleichwertigkeitsprüfung ersetzen.Zum Vergleich: Pflegefachassistenz Ausbildung aktuell
Aktuell gibt es einige Unterschiede in der Pflegefachassistenz Ausbildung je nach Bundesland und Einrichtung. Oft läuft die Ausbildung wie folgt ab:
- Zugang in der Regel mit Hauptschulabschluss
- Dauer: zwei bis drei Jahre
- Alternative Bezeichnungen: Pflegehelfer, Pflegefachhelfer, Pflegeassistent, Pflegefachassistent
- Schulische Ausbildung mit einzelnen Praktika
- Meist keine Vergütung, nur in Einrichtungen mit Tarifvertrag
Auswirkungen auf bereits tätige Fachkräfte
Der neue Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenz verändert die Arbeit bereits tätiger Pflegefachkräfte deutlich – und das weit über die Ausbildung hinaus. Pflegefachassistenten übernehmen künftig Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege, die bisher von Pflegefachpersonen erledigt werden, wenn diese Aufgaben weniger komplex sind. Dadurch können Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen auf anspruchsvollere Pflegeaufgaben konzentrieren. Dies macht den Personaleinsatz effizienter und verbessert zugleich die Arbeitsqualität. Der Gesetzentwurf eröffnet klare Entwicklungspfade. Pflegefachassistenten können ihre Ausbildung verkürzt abschließen, wenn sie bereits über einschlägige Berufserfahrung verfügen. So erhalten etablierte Pflegekräfte neue Möglichkeiten, sich formal weiterzuqualifizieren und ihre berufliche Laufbahn aktiv zu gestalten. Die Anschlussfähigkeit an eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachperson stärkt langfristig ihre beruflichen Chancen und den internen Aufstieg. Außerdem verbessert der Gesetzentwurf die Teamstruktur. Er setzt auf einen modernen Personalmix, in dem unterschiedliche Qualifikationsniveaus gezielt eingesetzt werden. Pflegefachkräfte übernehmen ihre anspruchsvollen Aufgaben, während Pflegefachassistenten routinemäßige Tätigkeiten übernehmen. So verhindert das Gesetz das „Gießkannenprinzip“ und sorgt dafür, dass Fachkräfte genau dort arbeiten, wo ihre Kompetenzen am meisten gebraucht werden.Stellenangebote
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Pflegeassistenz Ausbildung - Ziele und Gründe des Gesetzesentwurfes
Bereits 2020 wurde die generalistische Pflegeausbildung eingeführt, um die Pflegefachausbildung bundesweit zu vereinheitlichen. Nun soll dies auch auf Pflegehilfskräfte angewandt werden. Dafür wurden zunächst die aktuellen Probleme zusammengefasst und die folgenden Lösungsansätze im neuen Gesetzentwurf ausgearbeitet.Probleme in der bisherigen Ausbildung
Die bisherige Ausbildung in der Pflegefachassistenz stößt auf große Herausforderungen. Die Anforderungen an die gesundheitliche und pflegerische Versorgung ändern sich stetig, während gleichzeitig ein dringender Fachkräftemangel besteht. Bisher gibt es 27 unterschiedliche landesrechtliche Ausbildungen, die sich in Dauer, Inhalten, Vergütung und Finanzierung stark unterscheiden. Viele Ausbildungsplätze sind unattraktiv, da nur etwa die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung erhält und der Aufstieg zu höheren Qualifikationen nur eingeschränkt möglich ist. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Pflegekräften durch den demografischen Wandel stark an, und die bisherigen Ausbildungssysteme können diesen Bedarf nicht decken.Lösungsansätze im neuen Gesetzesentwurf
Der neue Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenz bietet klare Lösungen. Er schafft ein bundeseinheitliches Berufsprofil mit einer 18-monatigen Ausbildung, die Theorie und Praxis verbindet und auch in Teilzeit absolviert werden kann. Berufserfahrene Pflegekräfte können die Ausbildung verkürzt durchlaufen, während Quereinsteiger und ausländische Fachkräfte einen erleichterten Einstieg erhalten. Die garantierte Vergütung macht die Ausbildung attraktiver, und die praxisnahen Inhalte helfen Pflegefachassistenten, Pflegefachkräfte gezielt zu entlasten. Die Ausbildung eröffnet zudem Anschlussmöglichkeiten zur Pflegefachkraftausbildung, und bisher abgebrochene Ausbildungen lassen sich anrechnen. Das Gesetz soll die Pflegeausbildung attraktiver gestalten, den Fachkräftemangel verringern und eine bundesweit einheitliche, qualifizierte Versorgung sichern.Passende Jobs
Passende Jobs in der Pflege gibt es bei SozialKarriere. Hier gibt es Jobs als Altenpfleger, Stellenangebote als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer und Intensivpfleger-Jobs.Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit, Kabinett beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 17.09.2025)
- Bundesministerium für Gesundheit, Gesetzentwurf, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 17.09.2025)