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Sozial-Karriere Magazin TVöD SuE

TVöD SuE 2025: Entgelttabellen im Sozial- und Erziehungsdienst

TVöD SuE 2025: Entgelttabellen im Sozial- und Erziehungsdienst

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der TVöD SuE?
  2. Entgeltgruppen
  3. Entgelttabellen Sozial- und Erziehungsdienst
  4. Weitere Regelungen
  5. Passende Jobs

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE) schafft die Grundlage für faire Arbeitsbedingungen und transparente Gehaltsstrukturen in diesem Arbeitsbereich. Er betrifft zahlreiche Beschäftigte in sozialen und erzieherischen Einrichtungen – von Erzieherinnen bis hin zu Sozialarbeitern. Doch welche Regelungen sieht der TVöD SuE konkret vor? Wer fällt unter diesen Tarifvertrag und wie gestaltet sich die Eingruppierung konkret? Dieser Text liefert die wichtigsten Informationen im Überblick.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist der TVöD SuE?
  2. Entgeltgruppen
  3. Entgelttabellen Sozial- und Erziehungsdienst
  4. Weitere Regelungen
  5. Passende Jobs

Was ist der TVöD SuE?

Der TVöD SuE (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst) regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter von Beschäftigten im sozialen und erzieherischen Bereich des öffentlichen Dienstes. Hierzu gehören etwa Erzieherinnen, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter sowie Kinderpfleger oder auch Heilerziehungspfleger.

Er findet Anwendung in kommunalen Einrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten, Horten oder sozialen Diensten. Jedoch gilt der TVöD SuE nicht für Beschäftigte bei kirchlichen Trägern, privaten Einrichtungen oder freien Trägern, die eigene arbeitsvertragliche Regelungen oder andere Tarifverträge anwenden.

Der TVöD Sozial- und Erziehungsdienst wird regelmäßig zwischen den Arbeitgeberverbänden der Länder (zum Beispiel VKA) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wie ver.di oder dem dbb verhandelt. Er umfasst im konkreten unter anderem Regelungen zu Entgeltgruppen, Stufenlaufzeiten und Zulagen sowie Arbeitszeiten und Urlaub.

Entgeltgruppen im TVöD SuE

Die Eingruppierung im TVöD SuE erfolgt auf Grundlage klar definierter Kriterien, die in den §§ 12 bis 16 des Tarifvertrags geregelt sind. Maßgeblich sind dabei insbesondere:

  • Tätigkeitsmerkmale
  • Qualifikation
  • Berufsalter
  • Berufserfahrung
  • Maß an Verantwortung
  • Arbeitsanforderungen

Auf dieser Grundlage werden Beschäftigte einer Entgeltgruppe sowie einer Entgeltstufe zugeordnet.

Die Entgeltgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst legen die Vergütung entsprechend der ausgeübten Tätigkeit und beruflichen Qualifikation fest. Sie schaffen somit eine transparente Gehaltsstrukture und sorgen für eine gerechte Vergütung auf Basis der jeweiligen Erfahrung und Voraussetzungen. Insgesamt gibt es dabei 16 Entgeltgruppen, die mit steigender Gruppe jeweils höhere Qualifikationen erfordern.

Dabei gilt stets die Gesamtbetrachtung der Tätigkeit. Kurzfristige oder vorübergehende Änderungen führen nicht automatisch zu einer neuen Eingruppierung. Wird jedoch über einen Zeitraum von mehr als einem Monat eine höherwertige Tätigkeit ausgeübt, kann das Entgelt der höheren Entgeltgruppe gezahlt werden, auch ohne formale Umgruppierung.

Je nach konkreter Tätigkeit können Beschäftigte mit derselben Berufsqualifikation auch in unterschiedlichen Gruppen eingestuft werden – beispielsweise Kinderpflegerinnen in die Entgeltgruppen S2, 3 oder 4.

Was sind Entgeltstufen im TVöD SuE?

Innerhalb jeder Entgeltgruppe gliedert sich die Vergütung in mehrere Entgeltstufen. Diese spiegeln die individuelle Berufserfahrung sowie die Betriebszugehörigkeit wider und bestimmen maßgeblich das konkrete Gehalt.

Beschäftigte steigen in der Regel mit der niedrigsten Stufe ein und erreichen mit wachsender Erfahrung höhere Stufen. Je nach Entgeltgruppe sind bis zu sechs Stufen möglich. Der Aufstieg erfolgt nach festgelegten Zeiträumen, meist zwischen einem und fünf Jahren.

Höhere Stufen bedeuten ein höheres Gehalt, unabhängig von der Entgeltgruppe. Die Entgeltstufen sorgen somit für eine faire und nachvollziehbare Entwicklung der Vergütung im Laufe des Berufslebens.

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TVöD SuE – Entgelttabellen Sozial- und Erziehungsdienst

Die aktuelle Entgelttabelle (Stand 2025) nach TVöD SuE umfasst folgende Entgeltgruppen und Verdienstmöglichkeiten gemäß S-Tabelle:

Entgeltgruppe 1 2 3 4 5 6
S 18 4.591,95 € 4.708,94 € 5.288,55 € 5.723,21 € 6.375,22 € 6.773,65 €
S 17 4.233,84 € 4.527,84 € 4.998,73 € 5.288,55 € 5.868,09 € 6.208,58 €
S 16 4.147,17 € 4.433,68 € 4.752,42 € 5.143,62 € 5.578,29 € 5.839,11 €
S 15 4.000,66 € 4.274,25 € 4.564,08 € 4.897,32 € 5.433,43 € 5.665,23 €
S 14 3.962,44 € 4.232,66 € 4.554,71 € 4.882,30 € 5.244,56 € 5.498,11 €
S 13 3.869,68 € 4.132,98 € 4.491,62 € 4.781,38 € 5.143,62 € 5.324,74 €
S 12 3.859,50 € 4.122,07 € 4.465,71 € 4.769,97 € 5.146,70 € 5.306,08 €
S 11b 3.808,48 € 4.067,31 € 4.249,15 € 4.712,82 € 5.075,04 € 5.292,38 €
S 11a 3.741,49 € 3.994,28 € 4.174,59 € 4.636,51 € 4.998,73 € 5.216,07 €
S 9 3.549,30 € 3.781,54 € 4.053,20 € 4.455,27 € 4.835,59 € 5.128,99 €
S 8b 3.481,39 € 3.708,79 € 3.980,49 € 4.380,82 € 4.759,33 € 5.049,51 €
S 8a 3.413,85 € 3.636,31 € 3.868,50 € 4.092,49 € 4.311,44 € 4.541,67 €
S 7 3.333,59 € 3.550,19 € 3.765,70 € 3.987,31 € 4.153,80 € 4.404,69 €
S 4 3.201,81 € 3.408,76 € 3.597,33 € 3.725,30 € 3.848,61 € 4.043,12 €
S 3 3.034,89 € 3.229,62 € 3.410,78 € 3.577,12 € 3.653,23 € 3.744,14 €
S 2 2.829,14 € 2.948,41 € 3.036,64 € 3.132,45 € 3.240,19 € 3.347,95 €

Gültig von 01.04.2025 bis 30.04.2026

TVöD SuE – Weitere Regelungen

Neben dem Entgelttarifvertrag beinhaltet der TVöD SuE zudem auch den Manteltarifvertrag zur Festlegung von Regelungen zu durchschnittlichen Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen.

Urlaub

Der Tarifvertrag regelt unter anderem den Anspruch der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst auf bezahlten Jahresurlaub. Die Anzahl der Urlaubstage hängt dabei unter anderem von der Berufserfahrung und der jeweiligen Tätigkeitsgruppe ab.

In der Regel liegt der Urlaubsanspruch bei 30 bis 34 Tagen pro Kalenderjahr. Darüber hinaus kann Sonderurlaub gewährt werden – etwa bei Eheschließung, Umzug, Geburt eines Kindes oder zur Pflege von Angehörigen.

Ziel der Regelungen ist es, die Erholung der Beschäftigten zu sichern und ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten. Idealerweise soll der Urlaub (sofern möglich) zusammenhängend genommen werden. Für Beschäftigte an Schulen oder vergleichbaren Einrichtungen gilt: Der Erholungsurlaub ist vorzugsweise in der unterrichtsfreien Zeit beziehungsweise während der Ferien zu nehmen.

Wochenarbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit im Sozial- und Erziehungsdienst beträgt nach TVöD SuE durchschnittlich 39 Stunden pro Woche. In Bereichen mit Wechselschichtarbeit werden die Pausen in die Arbeitszeit einbezogen, was die tägliche Belastung zusätzlich berücksichtigt.

Üblicherweise verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf fünf Arbeitstage, in bestimmten Einrichtungen kann sie jedoch auch auf sechs Tage aufgeteilt werden. Abweichungen von dieser Regelung sind möglich und richten sich nach den jeweiligen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, bestehenden tariflichen Regelungen oder betrieblichen Gegebenheiten.

Zudem besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit im Rahmen von Teilzeitmodellen zu reduzieren. So kann die Wochenarbeitszeit individuell angepasst werden, etwa zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder in besonderen Lebenssituationen.

Jahressonderzahlungen

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten nach Tarifvertrag verschiedene Jahressonderzahlungen, zum Beispiel “Weihnachtsgeld“. Dieses beträgt in der Regel einen festgelegten Prozentsatz des monatlichen Gehalts und stellt eine zusätzliche Vergütung dar. Der Arbeitgeber zahlt die Sonderzahlungen entsprechend der tarifvertraglichen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung der Dauer der Betriebszugehörigkeit und individueller Absprachen aus.

Diese zusätzliche Leistung wird jährlich mit dem Novembergehalt ausgezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Die konkrete Höhe der Zahlung richtet sich nach der Entgeltgruppe und wird anhand des durchschnittlichen Monatseinkommens von Juli bis September berechnet. Hieraus ergibt sich je Entgeltgruppe:

  • 84,51 % für S2 bis S9 (seit 2022)

  • 70,28 % für S10 bis S18

Beginnt das Arbeitsverhältnis nach dem 30. September, wird die Sonderzahlung auf Basis des ersten vollen Monats berechnet. Während der Elternzeit zählt der letzte Arbeitstag vor deren Beginn.

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Quellen
  1. Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst 2025, https://oeffentlicher-dienst.info/... (Abrufdatum: 17.07.2025)
  2. Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, Tätigkeitsmerkmale, https://www.gew.de/... (Abrufdatum: 17.07.2025)
  3. TVöD – Jahressonderzahlung, https://oeffentlicher-dienst.info/... (Abrufdatum: 17.07.2025)
Autor
Antonia Knobel
Antonia Knobel
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 10.11.2025
Themen: Alle Themengebiete, Karriere
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