
Inhaltsverzeichnis
Pflegekräfte im öffentlichen Dienst leisten täglich verantwortungsvolle und anspruchsvolle Arbeit. Damit diese Tätigkeit faire Vergütung und klare Regelungen erhält, gilt für sie ein eigener Tarifbereich im TVöD. Er legt nicht nur die Gehälter in der sogenannten P-Tabelle (für “Pflege”) fest, sondern regelt zugleich Arbeitszeiten, Urlaub, Zuschläge und Sonderzahlungen. Wer in einem kommunalen Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer vergleichbaren öffentlichen Institution arbeitet, wird nach diesen Vorgaben eingruppiert. Der folgende Artikel erklärt, wie sich das Gehalt im TVöD-P zusammensetzt, welche Entgeltgruppen es gibt und welche Regelungen im Pflegebereich gelten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der TVöD-P regelt Gehalt und Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst.
- Die Eingruppierung erfolgt nach Tätigkeit, Verantwortung und Qualifikation, die Bezahlung nach Entgeltgruppen (P5 bis P16) und Erfahrungsstufen.
- Ein Stufenaufstieg erfolgt automatisch mit zunehmender Berufserfahrung.
- 30 Urlaubstage pro Jahr plus Zusatzurlaub bei Schichtarbeit.
- Die Wochenarbeitszeit liegt 39 Stunden (West) beziehungsweise 40 Stunden (Ost).
- Es besteht Anspruch auf Jahressonderzahlung je nach Entgeltgruppe und Tarifgebiet.
- Zuschläge für Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Schichtarbeit sind möglich.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der TVöD-P?
Die P-Tabelle ist eine spezielle Entgelttabelle für Beschäftigte in der Pflege im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) von Bund und Kommunen. Sie wird häufig auch als „Pflegetabelle“ bezeichnet und gilt für Pflegekräfte in Einrichtungen des Bundes und der Kommunen. Typische Einsatzbereiche sind kommunale Kliniken, Pflegeheime, Seniorenwohnhäuser oder Bundeswehrkrankenhäuser. Maßgeblich ist dabei, dass der Arbeitgeber dem Geltungsbereich des TVöD unterliegt.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bildet die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen öffentlichen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten. Er regelt unter anderem Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Zuschläge und Kündigungsfristen. Ein zentraler Bestandteil ist die Entgeltordnung mit den dazugehörigen Tabellen. Für Pflegeberufe ist dies der eigene Teil TVöD-P.
Der P-Teil stellt sicher, dass Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte transparent und nachvollziehbar vergütet werden. Die Bezahlung orientiert sich an der jeweiligen Entgeltgruppe sowie an der individuellen Berufserfahrung, die in sogenannten Stufen abgebildet wird. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt das Tabellenentgelt automatisch an.
Einen Kurzüberblick über Relevanz, Entgeltgruppen, Entgelttabellen und weitere Regelungen des TVöD SuE gibt Dir folgendes Video:
Entgelttabellen für Angestellte in der Pflege
Die Entgelttabellen im TVöD-P regeln die Vergütung von Pflegekräften im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Sie legen transparent fest, wie hoch das monatliche Tabellenentgelt in den jeweiligen Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen ist. Das Entgelt setzt sich dabei in erster Linie aus dem Tabellenentgelt der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe zusammen.
Stufenlaufzeiten im TVöD-P
Innerhalb jeder Entgeltgruppe im TVöD-P erfolgt die Bezahlung nach Stufen. Diese Stufen bilden die einschlägige Berufserfahrung ab. Mit zunehmender Dauer der Tätigkeit steigt das Tabellenentgelt automatisch an. Die regelmäßigen Stufenlaufzeiten im TVöD-P orientieren sich am allgemeinen System des TVöD und sind wie folgt aufgebaut:
- Stufe 1 zu Stufe 2: nach einem Jahr
- Stufe 2 zu Stufe 3: nach zwei Jahren
- Stufe 3 zu Stufe 4: nach drei Jahren
- Stufe 4 zu Stufe 5: nach vier Jahren
- Stufe 5 zu Stufe 6: nach fünf Jahren
Bei einschlägiger Berufserfahrung kann jedoch direkt eine höhere Stufe festgelegt werden. Zeiten bei anderen öffentlichen oder vergleichbaren Arbeitgebern können dabei anerkannt werden. Ein Stufenaufstieg setzt voraus, dass die Leistungen den Anforderungen entsprechen. Bei dauerhaft überdurchschnittlichen Leistungen kann eine Stufenlaufzeit verkürzt werden; bei erheblichen Leistungsdefiziten ist eine Verlängerung möglich.
Entgelttabelle TVöD-P
Die folgende Tabelle zeigt aktuell gültige Vergütung nach der P-Tabelle (Bruttomonatsgehalt):
| Entgeltgruppe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| P16 | - | 5.240,04 € | 5.415,90 € | 5.983,76 € | 6.645,71 € | 6.937,70 € |
| P 15 | - | 5.132,29 € | 5.293,23 € | 5.695,60 € | 6.177,16€ | 6.361,06 € |
| P 14 | - | 5.013,53 € | 5.170,59 € | 5.563,22 € | 6.096,68 € | 6.194,02 € |
| P 13 | - | 4.894,78 € | 5.047,94 € | 5.430,82 € | 5.707,28 € | 5.778,68 € |
| P 12 | - | 4.657,22 € | 4.802,61 € | 5.166,04 € | 5.389,29 € | 5.493,13 € |
| P 11 | - | 4.419,71 € | 4.557,30 € | 4.901,27€ | 5.129,69 € | 5.233,54 € |
| P 10 | - | 4.184,40 € | 4.312,38 € | 4.675,42 € | 4.850,63 € | 4.960,96 € |
| P 9 | - | 3.992,39 € | 4.184,40 € | 4.312,38 € | 4.558,59 € | 4.662,42 € |
| P 8 | - | 3.701,21 € | 3.862,80 € | 4075,58 € | 4.247,92 € | 4.488,98 € |
| P 7 | - | 3.510,30 € | 3.701,21 € | 3.998,33 € | 4.149,59 € | 4.305,40 € |
| P 6 | 3.012,49€ | 3.187,41 € | 3.363,47 € | 3.737,95 € | 3.833,41 € | 4.013,41 € |
| P 5 | 2.907,18€ | 3.146,33 € | 3.216,62 € | 3.334,09 € | 3.422,22 € | 3.629,25€ |
Gültig von 01.05.2026 bis 31.03.2027
Entgeltgruppen im TVöD-P
Die Entgeltgruppen im TVöD-P regeln die Eingruppierung und Vergütung von Pflegebeschäftigten bei kommunalen Arbeitgebern und beim Bund. Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe erfolgt auf Grundlage klar definierter tariflicher Tätigkeitsmerkmale. Entscheidend ist die tatsächlich auszuübende Tätigkeit – nicht allein die formale Qualifikation oder die Berufsbezeichnung.
Bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppen der P-Tabelle werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:
- Tätigkeitsmerkmale und konkrete Aufgabeninhalte
- Fachliche Anforderungen und Qualifikation
- Einschlägige Berufserfahrung
- Maß an Verantwortung, beispielsweise für Patienten oder für ein Team
- Grad der Selbstständigkeit bei der Ausübung der Tätigkeit
- Komplexität der pflegerischen Anforderungen, etwa im Intensivbereich oder in spezialisierten Fachabteilungen
Die Entgeltgruppen im TVöD-P reichen typischerweise von P5 bis P16. Niedrigere Gruppen betreffen vor allem Pflegehilfskräfte, während höhere Gruppen Fachpflegekräfte mit Spezialaufgaben, Leitungsfunktionen oder besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten umfassen. Die folgende Tabelle stellt die genauen Gruppen dar:
| Entgelt- gruppe | Tätigkeitsmerkmale |
| P 5 | Pflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit. |
| P 6 | Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. |
| P 7 | Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit. |
| P 8 | Beschäftigte der Entgeltgruppe P 7 mit besonders schwierigen Tätigkeiten. |
| P 9 | Beschäftigte der Entgeltgruppe P 7 mit abgeschlossener Fachweiterbildung und entsprechender Tätigkeit. Beschäftigte als ständige Vertreter von Gruppenleitern bzw. von Teamleitern. |
| P 10 | Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Beschäftigte als Gruppenleiter oder als Teamleiter. |
| P 11 | Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt. Beschäftigte als Gruppenleiter oder als Teamleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Gruppen oder Teams. |
| P 12 | Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt. Beschäftigte als Stationsleiter |
| P 13 | Beschäftigte als Stationsleiter mit einem höheren Maß von Verantwortlichkeit oder von großen Stationen. |
| P 14 | Beschäftigte als Bereichsleiter oder als Abteilungsleiter. |
| P 15 | Beschäftigte als Bereichsleiter oder als Abteilungsleiter, deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung ihres Aufgabengebietes sowie durch große Selbständigkeit aus der Entgeltgruppe P 14 heraushebt. |
| P 16 | Beschäftigte der Entgeltgruppe P 15, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe P 15 heraushebt. |
TVöD-P – Weitere Regelungen
Der TVöD-P regelt nicht nur die Tabellenentgelte für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst, sondern definiert zugleich die zentralen Rahmenbedingungen des gesamten Arbeitsverhältnisses. Er bestimmt beispielsweise, wie hoch Jahressonderzahlungen ausfallen, wie lange Beschäftigte arbeiten und wie viele Urlaubstage ihnen zustehen. Darüber hinaus enthält er verbindliche Vorschriften zu Schutzrechten und Zulagen.
Urlaub
Pflegekräfte im TVöD-P erhalten bei einer Fünf-Tage-Woche grundsätzlich 30 Urlaubstage pro Jahr. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz in Verbindung mit den tariflichen Regelungen des TVöD. Da viele Pflegekräfte im Schicht- oder Wechselschichtdienst arbeiten, gewährt der TVöD-P zusätzlich Ausgleichstage. Wer über einen festgelegten Zeitraum hinweg regelmäßig Schicht- oder Wechselschichtarbeit leistet, erhält Zusatzurlaub.
Wochenarbeitszeit
Auch die regelmäßige Wochenarbeitszeit legt der TVöD verbindlich fest. Allerdings unterscheidet er zwischen Ost- und Westdeutschland:
- Im Tarifgebiet West arbeiten Beschäftigte 39 Stunden pro Woche.
- Im Tarifgebiet Ost beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche.
Pausenzeiten zählen dabei nicht zur Arbeitszeit.
Gleichzeitig ermöglicht der TVöD-P flexible Arbeitsmodelle. Viele Pflegekräfte entscheiden sich bewusst für eine Teilzeitbeschäftigung, um Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. In diesem Fall reduziert sich die Wochenarbeitszeit entsprechend dem individuell vereinbarten Stundenumfang.
Jahressonderzahlungen
Wer am 1. Dezember eines Jahres in einem Arbeitsverhältnis nach TVöD steht, erhält eine tariflich geregelte Jahressonderzahlung. Die konkrete Höhe hängt sowohl von der Entgeltgruppe als auch vom Tarifgebiet ab.
Im Tarifgebiet West erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen P5 bis P8 rund 79 Prozent ihres durchschnittlichen Tabellenentgelts aus den Monaten Juli bis September. Pflegekräfte in den höheren Entgeltgruppen P9 bis P16 bekommen etwa 70 Prozent dieses Durchschnittsbetrags.
Im Tarifgebiet Ost fällt die Sonderzahlung in der Regel höher aus. Dort entspricht sie grundsätzlich 100 Prozent des durchschnittlichen Tabellenentgelts der Monate Juli bis September und kommt damit einem zusätzlichen Monatsgehalt gleich.
Zulagen und weitere Leistungen
Zusätzlich zum Grundentgelt profitieren Pflegekräfte im TVöD-P von verschiedenen Zuschlägen für besondere Arbeitszeiten und Aufgaben. Dazu gehören unter anderem:
- Nachtzuschlag: 20 Prozent des Stundenlohns für Arbeit zwischen 20:00 und 6:00 Uhr
- Sonntagszuschlag: 25 Prozent des Stundenlohns
- Feiertagszuschlag: 135 Prozent des Stundenlohns (je nach Bundesland können einzelne Feiertage abweichen)
- Schichtzulagen: abhängig von der Einrichtung
Darüber hinaus können Arbeitgeber leistungsorientierte Entgeltbestandteile gewähren, wie Prämien für besondere Einsätze, besondere Verantwortungsbereiche oder Qualitätssicherung. Die konkrete Höhe und Vergabe dieser Prämien legt jede Einrichtung eigenständig innerhalb der tariflichen Vorgaben fest.
Passende Jobs im Sozialwesen
Passende Jobs gibt es bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Altenpfleger, Stellenangebote als Heilerziehungspfleger, Sozialarbeiter-Jobs und viele mehr.
Häufige Fragen
- Was ist der TVöD-P?
- Wie hoch sind Sonderzahlungen im TVöD-P?
- Wann steigt man im TVöD-P eine Stufe höher?
- Welche Zulagen gibt es im TVöD-P in Deutschland?
TVöD-P ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst speziell für Pflegekräfte. Er regelt Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaub und Zusatzleistungen in Pflegeeinrichtungen des Bundes und der Kommunen.
Die Jahressonderzahlung richtet sich nach Entgeltgruppe und Tarifgebiet: im Westen 70 bis 79 Prozent des Durchschnittslohns, im Osten bis 100 Prozent. Sie entspricht damit teilweise einem zusätzlichen Monatsgehalt.
Der Stufenaufstieg erfolgt mit zunehmender Berufserfahrung: typischerweise nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren, abhängig von der jeweiligen Stufe. Leistungen und Berufserfahrung können die Laufzeiten beeinflussen.
Zuschläge gibt es für Nacht-, Wochenend-, Feiertags- und Schichtarbeit. Zusätzlich können leistungsbezogene Prämien oder besondere Verantwortungszulagen gezahlt werden.
- Öffentlicher-Dienst.info, “TVöD-P Entgelttabelle 2025”, https://oeffentlicher-dienst.info/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Öffentlicher-Dienst.info, “TVöD-P Entgelttabelle 2026”, https://oeffentlicher-dienst.info/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Kommunalforum, “P-Tabelle TVöD (Pflege) 2025-2026”, https://www.kommunalforum.de/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)
- Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, “TVöD”, https://www.vka.de/... (letzter Zugriff am 24.03.2026)








