/www.sozial-karriere.de
  • Login
    • Bewerber
    • Arbeitgeber
Sozial-Karriere
  • Login
  • Bewerber Registrierung Arbeitgeber Registrierung
  • Stellenangebote
    • Stellenangebote
      • Sozialarbeiter/in
      • Sozialassistent/in
      • Altenpfleger/in
      • Altenpflegehelfer/in
      • Erzieher/in
      • Lehrer/in
      • Sozialpädagoge/in
      • Pflegepädagoge/in
  • Mein Lebenslauf
  • Arbeitgeber entdecken
    • Arbeitgeber entdecken
      • Alle Arbeitgeber
      • Kliniken
      • Pflegeeinrichtungen
      • Öffentlicher Dienst
      • Unternehmen
      • Arztpraxen und MVZ
      • Soziale Dienste / Verbände
      • Öffentlicher Dienst
      • Pflegeeinrichtungen
      • Soziale Dienste / Verbände
  • Beruf und Karriere
    • Beruf und Karriere
      • Berufsfelder
      • Ausbildung & Berufe
      • Weiterbildung
      • Gehalt
      • Bewerbung
      • Lexikon
  • Magazin
  • Für Arbeitgeber

Sozial-Karriere Magazin Tarifeinigung im TV-L

Tarifeinigung im TV-L: 5,8 Prozent mehr Gehalt für Beschäftigte

Tarifeinigung im TV-L: 5,8 Prozent mehr Gehalt für Beschäftigte

Inhaltsverzeichnis

  1. Gehälter steigen um 5,8 Prozent
  2. Höhere Zulagen für Schicht-Dienste
  3. Arbeitszeit im Osten sinkt stufenweise
  4. Höhere Beträge für Auszubildende, Studenten und Praktikanten
  5. Passende Jobs

Im Tarifkonflikt um den öffentlichen Dienst der Länder (TV‑L) haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber am 14. Februar 2026 auf einen Abschluss geeinigt. Laut Berichten profitieren rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen) von höheren Gehältern und höheren Zulagen. Die Tarifeinigung im TV-L ist allerdings als Kompromiss zu verstehen, da die Einigung unterhalb der ursprünglichen gewerkschaftlichen Forderung von sieben Prozent bzw. mindestens 300 Euro mehr pro Monat liegt. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Punkte der Einigung, die eine besonders hohe Relevanz für Fachkräfte im Sozialwesen hat.

Die wichtigsten Punkte der Tarifeinigung

  • Beschäftigte, deren Gehalt im TV-L geregelt ist, erhalten in drei Stufen insgesamt 5,8 Prozent mehr monatliches Gehalt bis zum 01. Januar 2028.
  • Die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtdienste steigen auf 100 bzw. 200 Euro im Monat. In Kliniken steigt die Wechselschichtzulage auf 250 Euro monatlich.
  • Die Arbeitszeit für Beschäftigte an Unikliniken im Tarifgebiet Ost sinkt in drei Stufen auf 38,5 Wochenstunden bis zum 01. Januar 2029.
  • Auszubildende, Studenten und Praktikanten erhalten höhere Fest- und Mindestbeträge, die stufenweise steigen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gehälter steigen um 5,8 Prozent
  2. Höhere Zulagen für Schicht-Dienste
  3. Arbeitszeit im Osten sinkt stufenweise
  4. Höhere Beträge für Auszubildende, Studenten und Praktikanten
  5. Passende Jobs

Tarifeinigung im TV-L: Gehälter steigen stufenweise um 5,8 Prozent

Beschäftigte, deren Gehalt im Tarifvertrag der Länder (TV-L) geregelt ist, erhalten stufenweise mehr Geld:

  • 2,8 Prozent mehr Gehalt ab dem 01. April 2026, mindestens jedoch 100 Euro mehr pro Monat
  • Weitere 2,0 Prozent mehr Gehalt ab dem 01. März 2027
  • Weitere 1,0 Prozent mehr Gehalt ab dem 01. Januar 2028

Zusammen ergibt dies einen Anstieg des monatlichen Gehalts um 5,8 Prozent bis 2028. Für Nachwuchskräfte sind ein monatliches Plus von mindestens 150 Euro vorgesehen.

Für wen gilt der TV-L?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist einer der zentralsten Tarifverträge für Fachkräfte im Sozialwesen. Er gilt für Angestellte der Bundesländer (außer in Hessen). Darunter fallen insbesondere Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst (etwa Sozialarbeiter und Erzieher), im Bereich Bildung und Wissenschaft (etwa Lehrer und Sozialpädagogen), in der Verwaltung (etwa Sachbearbeiter und Angestellte bei Ministerien) und im Gesundheitsdienst (etwa Pflegekräfte). Auch Fachpersonen aus dem Berufsfeld Handwerk und Technik fallen oft unter den TV-L.

Tarifeinigung im TV-L: Höhere Zulagen für Schicht- und Wechselschicht-Dienste

Neben den höheren Monatsgehältern steigen auch die Zulagen für Schicht- und Wechselschicht-Dienste. Davon profitieren besonders Angestellte in Kliniken und in der Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Die Zulage für die ständige Wechselschichtarbeit steigt auf 200 Euro pro Monat. Fachkräfte, die in ständiger Arbeit mit regulären Schichtzeiten tätig sind, erhalten 100 Euro monatlich mehr an Zulage. Für nichtärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankenhäusern wird die Wechselschichtzulage sogar auf 250 Euro pro Monat angehoben. Diese Reglungen sollen ab dem 01. Juli 2026 gelten.

Tarifeinigung im TV-L: Arbeitszeit an Unikliniken im Osten sinkt stufenweise

Im Zuge der Ost-West-Angleichung sinkt die wöchentliche Arbeitszeit von Beschäftigten an Unikliniken im Tarifgebiet Ost stufenweise. Ab dem 01. Januar 2027 liegt sie bei 39,5 Wochenstunden, ab dem 01. Januar 2028 sinkt sie weiter auf 39,0 Wochenstunden und ab dem 01. Januar 2029 beträgt sie schließlich 38,5 Wochenstunden. Außerdem werden Regelungen zur ordentlichen Kündbarkeit so geändert, dass Unterschiede zwischen den Tarifgebieten Ost und West reduziert werden, welche ebenfalls ab dem 01. Januar 2027 in Kraft treten.

Tarifeinigung im TV-L: Höhere Fest- und Mindestbeträge für Auszubildende, Studenten und Praktikanten

Neben der allgemeinen Entgelterhöhung enthält das Einigungspapier ein „Paket für Nachwuchskräfte“. Auszubildende, duale Studenten und Praktikanten erhalten monatlich höhere Festbeträge. Zum 01. April 2026 erhöhen sich diese um 60 Euro pro Monat und zum 01. März 2027 um weitere 60 Euro pro Monat. Schließlich erfolgt eine weitere finale Erhöhung um 30 Euro monatlich zum 01. Januar 2028.

Gleichzeitig wird für studentische Beschäftigte ist ein Mindeststundenentgelt vereinbart. Dieses liegt bei mindestens 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und steigt auf mindestens 15,90 Euro ab dem Sommersemester 2027. Diese Regelung hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2028.

Was regelt der TV-L noch?

Neben der Bezahlung und etwaige Zulagen regelt der TV-L für viele Beschäftigte im Sozialwesen die Eingruppierung in eine Gehaltsgruppe, die typischerweise von den Gruppen S2 bis S18 reichen. Des Weiteren ist der TV-L die primäre Rechtsquelle für Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Sozialwesen, die etwa Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung und Sonderzahlungen regelt. Seine Anwendung geht also weit über die Festlegung von Gehaltstabellen hinaus.

Übrigens: Alles Wissenswerte zum TV-L erklären wir dir hier.

Passende Jobs im Sozialwesen mit TV-L

Passende Jobs im Sozialwesen, in denen für Fachkräfte der TV-L gelten kann, gibt es bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Sozialarbeiter, Stellen als Erzieher, Stellenangebote als Sozialpädagoge und viele mehr.

Häufige Fragen

  1. Wie sieht der stufenweise Gehaltsanstieg konkret aus?
  2. Die monatlichen Tabellenentgelte steigen in drei Schritten: 2,8 Prozent mehr ab 01. April 2026 (mindestens 100 Euro), weitere 2,0 Prozent mehr ab 01. März 2027 und weitere 1,0 Prozent mehr ab 1. Januar 2028.

  3. Wie lange läuft der Abschluss?
  4. Im Einigungspapier ist eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2028 vorgesehen.

  5. Muss ich etwas beantragen – oder läuft das automatisch über die Abrechnung?
  6. Für aktuell Beschäftigte werden TV‑L‑Anpassungen in der Praxis über die Entgeltabrechnung umgesetzt. Sie müssen nichts weiter tun.

  7. Gelten die Änderungen auch für Beamte der Länder?
  8. Die Tarifeinigung betrifft zunächst nur Tarifbeschäftigte im Angestelltenverhältnis. Ob und wie die Länder das Ergebnis auf Beamten übertragen, ist aktuell nicht geklärt.

Mehr zum Thema

TV L
TV-L: Überblick und Entgelttabellen
03.06.2026
Weiterlesen
TVöD SuE 2026: Entgelt im Sozial- und Erziehungsdienst
26.05.2026
Weiterlesen
TVöD VKA
TVöD-VKA: Entgelttabellen für kommunale Angestellte 2026
26.05.2026
Weiterlesen
Quellen
  1. TV-L, “Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder”, https://www.tdl-online.de/... (Abrufdatum: 16.02.2026)
  2. Die Zeit, “Tarifparteien einigen sich auf mehr Geld für Länderbeschäftigte”, https://www.zeit.de/... (Abrufdatum: 16.02.2026)
  3. ZDF heute, “5,8 Prozent mehr Geld für Länderbeschäftigte”, https://www.zdfheute.de/... (Abrufdatum: 16.02.2026)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Frederic Schwarz
Frederic Schwarz
Leitender Redakteur
Veröffentlicht am: 16.02.2026

Themen

  • Gehalt
  • Weniger anzeigen
Mehr anzeigen
< Vorheriger Artikel Nächster Artikel >

Neueste Stellenangebote

Neueste Stellenangebote

Zentrum Schlossmatt Region Burgdorf
Fachpersonen für die Pflege
Burgdorf
Lebenszentrum Königsborn gGmbH
Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, Erzieher (m/w/d)
Unna
SRH Fachkrankenhaus Neresheim GmbH
Physiotherapeut w/m/d
Neresheim
Alle Jobs ansehen >>

First Ad

Registrierung Newsletter

Newsletter abonnieren

Mit dem Sozial-Karriere Newsletter aktuelle Infos zu Pädagogik und Sozialwesen erhalten.

Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen

Second Ad

Jobs nach Berufsgruppe

Jobs nach Berufsgruppe

  • Soziales (652)
  • Pädagogik (515)
  • Erziehung (503)
  • Therapie (138)
  • Altenpflege (101)
  • Verwaltung (53)

Jobs per Mail erhalten

Jobs per Mail erhalten

Erhalte die neuesten Jobs für jede Suchanfrage kostenlos per E-Mail.

Jetzt aktivieren

Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung. Abmeldung jederzeit möglich.

 
footer_logo
  • +49 621 180 64 150
  • kontakt@sozial-karriere.de
Arbeitgeber
  • Warum Sozial-Karriere?
  • Stelle schalten
  • Preise
  • Mediadaten
Direktsuche Soziales
  • Sozialarbeiter/in Jobs
  • Sozialassistent/in Jobs
  • Altenpfleger/in Jobs
  • Altenpflegehelfer/in Jobs
Direktsuche Pädagogik
  • Erzieher/in Jobs
  • Lehrer/in Jobs
  • Sozialpädagoge/in Jobs
  • Pflegepädagoge/in Jobs

© 2026 Sozial-Karriere
  • Impressum
  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • Gender-Hinweis
JETZT den Sozial-Karriere Newsletter abonnieren

Erhalte alle 14 Tage

  • Aktuelle Karriere-Informationen
  • Neueste Jobangebote
  • News aus Pädagogik, Soziales & Erziehung
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben
Es gelten unsere AGB und Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse bestätigen