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Wer in der ambulanten Pflege als Betreuungskraft, Pflegehilfskraft oder Pflegefachperson arbeitet, kennt das Thema: Seit 2024 gab es deutlich strengere Anforderungen, wer pflegerische Betreuungsmaßnahmen in der Häuslichkeit erbringen darf. Zum 1. Juli 2026 ist nun eine überarbeitete Fassung der „Maßstäbe und Grundsätze“ (MuG) in Kraft getreten – und damit endet die Pflicht, für eine ambulante Pflegetätigkeit zwingend eine formelle Qualifikation nach § 53b SGB XI nachzuweisen. Alles Wichtige rund um diese Neuerung und was dies konkret für Deinen Berufsalltag bedeutet, beleuchtet der folgende Beitrag.
Bin ich für die ambulante Pflege geeignet?
Seit dem 1. Juli 2026 gilt für pflegerische Betreuungsmaßnahmen in ambulanten Pflegediensten: Du gilt als geeignet, wenn Du entweder
- formell qualifiziert bist (zum Beispiel Abschluss als Pflegefachperson oder Pflegeassistenz)
- oder wenn Du materiell qualifiziert bist (Kompetenzen durch praktische / theoretische Erfahrung, Anleitung, Schulungen oder Fortbildungen).
Die verantwortliche Pflegefachkraft soll dabei festlegen, für welchen Personenkreis eine materielle Qualifikation ausreicht. Falls sie noch nicht ausreicht, muss sie über Schulungen aufgebaut und nachweisbar dokumentiert werden.
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Materielle Qualifikation als neuer Schlüssel in der ambulanten Betreuung
In der überarbeiteten MuG-Fassung wird die materielle Qualifikation folgendermaßen begründet: Statt eines zwingenden Pflichtabschlusses genügen auch Fähigkeiten, die Du durch praktische Einsätze oder theoretisches Know-how erworben hat, beispielsweise durch Einarbeitungen, Praxisanleitungen, Berufserfahrung, Schulungen oder Fort- und Weiterbildungen. Damit öffnet sich in der ambulanten Pflege eine Tür für viele Quereinsteiger oder Berufstätige in der stationären Pflege. Denn diese müssen seit dem 01.07.2026 nun nicht mehr zwingend über eine bislang bestehende Pflichtqualifikation verfügen.
Was galt noch bis zum 30.06.2026?
Die zuletzt gültige MuG-Fassung, welche seit dem 01.02.2024 in Kraft war, regelte deutlich strenger. Mitarbeiter, die Betreuungsmaßnahmen erbrachten, mussten eine Qualifikation entsprechend den Richtlinien nach § 53b SGB XI haben. Genau diese Notwendigkeit der Qualifikation ist nun aufgehoben.
Bedeutung für Fachkräfte im ambulanten Pflegedienst
Für Fachkräfte, die bereits in der ambulanten Pflege tätig sind, ist entscheidend, wie der aktuelle Status geregelt ist, bevor die neue Regelung greift. Diese Fachpersonen sollten sich Schulungen, Einarbeitung, Praxisanleitung und Aufgabenbereiche schriftlich bestätigen lassen, etwa durch interne Nachweise oder Zertifikate. Zudem sollten sie abklären, ob ihre Tätigkeit als pflegerische Betreuungsmaßnahme nach § 36 SGB XI gilt. Denn falls ja, müssen sie die bislang geltenden Pflichtqualifikationen erfüllen. Erst ab dem 01. Juli 2026 fallen diese als Voraussetzung weg.
Bedeutung für Wechselwillige in die ambulante Pflege
Mit dem Wegfall der Pflichtqualifikation wird für Bewerber und Wechselwillige in die ambulante Pflege vor allem entscheidend sein, im Bewerbungsgespräch nach einem genauen Einarbeitungskonzept und nach internen Schulungen zu fragen. Zudem solltest Du Dich absichern, wer Deine Qualifikation fachlich bewertet und wie Nachweise geführt werden. Denn falls die materielle Qualifikation dann nicht ausreicht, musst Du sie über Schulungen vertiefen. Erst dann ist eine Tätigkeit in der ambulanten Pflege möglich.
Das Anstreben einer formellen Qualifikation nach § 53b-Betreuungskräfte-Richtlinien ist übrigens nach wie vor erstrebenswert, denn mit dieser qualifizierst Du sich auch für Tätigkeiten, für die eine materielle Eignung nicht ausreicht bzw. wenn diese nicht ausreichend vorhanden ist.
Checkliste für die Bewerbung in der ambulanten Pflege
Bewerber sollten diese Fragen im Vorstellungsgespräch stellen, wenn sie sich für eine Tätigkeit in der ambulanten Pflege bewerben
- Welche Tätigkeiten sind konkret vorgesehen (Betreuung, Haushalt, Aktivierung, Begleitung, Dokumentation)?
- Sind das pflegerische Betreuungsmaßnahmen nach §36 SGB XI – oder andere Leistungen?
- Gibt es ein Einarbeitungskonzept (Dauer, Inhalte, Anleitung)?
- Welche Schulungen werden angeboten? Und bekommst Du Nachweise dafür?
- Wer entscheidet über die Einsatzfähigkeit?
Passende Jobs in der ambulanten Pflege
Passende Jobs in der ambulanten Pflege findest Du bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Stellenangebote als Altenpfleger, Stellen als Kinderpfleger, Jobs als Haus- und Familienpfleger und viele mehr.
Häufige Fragen
- Muss man für eine Tätigkeit in der ambulanten Pflege ab Juli 2026 keine Qualifikation mehr haben?
- Was ist der Unterschied zwischen formeller und materieller Qualifikation?
Ab 01.07.2026 reicht neben formalen Abschlüssen auch eine materielle Qualifikation – also nachweisbare Kompetenzen durch Erfahrung, Anleitung und Schulungen. Das bedeutet, dass dennoch eine Qualifikation vorhanden sein muss. Diese muss lediglich nicht mehr auf einem konkreten Paragraph im Sozialgesetzbuch beruhen.
Formelle Qualifikationen umfassen konkrete Abschlüsse, hier etwa den Abschluss als Pflegefachperson oder eine Qualifikation nach § 53b SGB XI. Materielle Qualifikationen umfassen Kompetenzen aus Praxis und Theorie – auch ohne konkreten vorangehenden Abschluss – die bei Bedarf durch Schulung aufgebaut werden.
- Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege, “Änderungen der Maßstäbe und Grundsätze in der ambulanten Pflege mit Inkrafttreten zum 01.07.2026”, https://gs-qsa-pflege.de/... (Abrufdatum: 02.07.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit, “Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in der ambulanten Pflege”, https://gs-qsa-pflege.de/... (Abrufdatum: 02.07.2026)
- BPA, bpa-Arbeitshilfe zur Qualifikation von Betreuungskräften in ambulanten Pflegediensten, https://www.bpa.de/... (Abrufdatum: 02.07.2026)








