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4,5 Prozent weniger Honorar: Die beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeuten hat eine breite Protestwelle im Berufsstand ausgelöst. Die Kürzung der Vergütung ist beschlossen und tritt am 01. April 2026 in Kraft – trotz massiven Protesten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV). Besonders brisant ist dabei, dass die Kürzungen ausschließlich Kassenpatienten betreffen. Diese befürchten nun noch längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Der folgende Beitrag erklärt, wie es zu dem Beschluss kam und welche Auswirkungen er auf Psychotherapeuten, Patienten und das Sozialwesen hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1. April 2026 werden die Honorare für Psychotherapeuten mit Kassenzulassung um 4,5 Prozent gekürzt.
- Betroffen sind ausschließlich Kassenpatienten; Privatpatienten-Honorare sind nicht tangiert.
- Trotz Anhebung der Strukturzuschläge ergibt sich im Gesamtbild ein Minus von 2,8 bis 3,5 Prozent für psychotherapeutische Praxen.
- Therapeuten, KBV und Bundeskammer laufen Sturm: Bundesweite Proteste und Klagen.
- Die Folgen für Patienten: Noch längere Wartezeiten, da mehr Therapeuten auf lukrativere Privatpatienten umsteigen dürften.
- Auch gesellschaftliche Folgekosten drohen zu steigen: Unbehandelte psychische Erkrankungen belasten Kranken-, Renten- und Grundsicherungssystem.
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Was ist passiert?
Einmal jährlich beraten sich Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Kassenärztliche Berufsvereinigung (KBV) über die Angemessenheit von Honoraren bei Psychotherapeuten. Bei mehrwöchentlichen Verhandlungen wurde von den GKV-Vertretern nun eine deutliche Kürzung der Honorare – zunächst sogar um 10 Prozent – gefordert. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 die Kürzung um 4,5 Prozent als Kompromiss offiziell beschlossen. Gleichzeitig werden die Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben. In Summe bedeutet dies für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, aber immer noch eine Senkung um circa 2,3 bis 2,8 Prozent.
Die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen begründen die Entscheidung damit, dass die Psychotherapeutenvergütung im Vergleich mit anderen Berufsgruppen mit 52 Prozent seit 2013 überproportional erhöht worden sei. Andere ärztliche Fachgruppen erhielten im Schnitt eine nur 33 Prozent höhere Vergütung. Zudem kritisieren sie, dass sich an der Versorgungslage nichts geändert habe: Die Wartezeiten für Kassenpatienten seien nicht kürzer geworden, obwohl es mehr Therapeuten gäbe.
Was bedeutet das für Psychotherapeuten?
Psychotherapeuten befürchten nun einen finanziellen Druck. Da die Branche sehr frauendominiert ist spielen auch Gender-Pay-Gap-Aspekte eine zentrale Rolle. Viele Therapeuten mit Kassenzulassung rufen nun bundesweit zu Protest auf und kündigen Klagen an. Denn das Brisante an der Kürzung ist die Tatsache, dass sie nur Kassenpatienten betrifft. Therapeuten, die nur Privatpatienten behandeln, sind von den Kürzungen nicht betroffen. Viele Kassentherapeuten werden sich nun die Frage stellen, ob sie künftig mehr oder sogar ausschließlich Privatpatienten behandeln werden. Das führt zu noch mehr Ungleichheit im Krankenkassensystem.
Rechenbeispiel
Während eine Therapiestunde mit einem Privatpatienten als Honorar bislang im Schnitt 167 Euro einbringt, bekommt ein Therapeut für dieselbe Zeit mit einem Kassenpatienten rund 119 Euro. Nun wird dieses Honorar um 4,5 Prozent sinken. Ergo erhält der Therapeut mit Kassenpatient pro Stunde im Mittel nur noch 113,65 Euro.
Finanziell reizvoller sind Gruppentherapien: Hier kann der Kassentherapeut bei einer Dreiergruppe 360 Euro pro Stunde abrechnen, bei einer Achtergruppe sogar 570 Euro. Doch lang nicht jeder Patient eignet sich für eine Gruppentherapie. Insbesondere Krankheitsbilder wie Narzissmus und schwere Traumata sprechen dagegen.
Zieht man die Praxiskosten ab, bleiben nach der Honorarkürzung für Psychotherapeuten künftig etwa 52 Euro je Arbeitsstunde. Zum Vergleich: Hausärzte oder Fachärzte mit eigener Praxis erzielen einen doppelt so hohen Überschuss pro Arbeitsstunde.
Therapeutenkammer und KBV kündigen Klagen an
Die Bundespsychotherapeutenkammer hält die Honorarkürzung für Psychotherapeuten für völlig inakzeptabel und erklärt, Psychotherapeuten würden nun durch Klagen für eine angemessene Honorierung sorgen müssen. Die KBV kritisiert zudem, dass Daten der Kostenstrukturerhebung von 2023 herangezogen und der Umsatz des Jahres 2024 als aktuelles Vergütungsniveau festgeschrieben wurde. Besonders hohe Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre seien dabei ausgeblendet worden. Man dränge deswegen auf eine Änderung bei der Berechnungssystematik.
Bundesweite Proteste
Nach Bekanntwerden Mitte März demonstrierten Tausende Betroffene bundesweit: Therapeuten, Patienten und Unterstützer machten gemeinsam auf drohende Versorgungslücken aufmerksam. Eine Petition gegen die Kürzungen sammelte innerhalb einer Woche knapp eine halbe Million Unterschriften.
Auswirkungen auf Patienten und das Sozialwesen
Die Honorarkürzung für Psychotherapeuten bringt weitreichende Folgen für das Sozialwesen: Einkommensschwache Bevölkerungsgruppen werden in der therapeutischen Behandlung strukturell benachteiligt, da sie auf Therapeuten mit Kassensitz angewiesen sind. Gleichzeitig werden die Wartezeiten auf eine Behandlung bei Kassentherapeuten noch weiter steigen, wenn Psychotherapeuten aufgrund der Kürzungen vermehrt Privatpatienten behandeln. Die Zwei-Klassen-Medizin in der Therapie verschärft sich dadurch weiter.
Auch soziale Einrichtungen selbst geraten unter Druck: Denn unbehandelte psychische Erkrankungen bei Klienten verursachen höhere Kosten in der Kranken-, Renten- und Grundsicherung. Die Ausgaben für die ambulante psychotherapeutische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung betragen im Jahr etwa 4,6 Milliarden Euro. Die Kosten für Klinikaufenthalte aufgrund psychischer Erkrankungen sind etwa 13 Mal so hoch.
Letztlich darf auch nicht der enorme Leidensdruck der Patienten, die teils monatelang auf eine therapeutische Behandlung warten müssen, vernachlässigt werden.
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Häufige Fragen
- Was wurde bei der Honorarkürzung für Psychotherapeuten beschlossen?
- Warum werden die Honorare für Psychotherapeuten gekürzt?
- Wie viel verdienen Psychotherapeuten nach der Kürzung pro Stunde?
- Was bedeutet die Honorarkürzung für Kassenpatienten?
- Wie reagieren Psychotherapeuten auf die Honorarkürzung?
- Welche gesellschaftlichen Folgen hat die Honorarkürzung für Psychotherapeuten?
- Warum trifft die Honorarkürzung Frauen besonders hart?
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 eine Kürzung der Psychotherapeutenhonorare um 4,5 Prozent beschlossen. Die Kürzung tritt zum 1. April 2026 in Kraft und betrifft ausschließlich die Vergütung für die Behandlung von Kassenpatienten.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) begründen die Kürzung damit, dass die Psychotherapeutenvergütung seit 2013 mit plus 52 Prozent überproportional gestiegen sei. Zudem seien die Wartezeiten für Kassenpatienten trotz mehr Therapeuten nicht kürzer geworden.
Nach der Kürzung erhalten Psychotherapeuten für eine Therapiestunde mit einem Kassenpatienten im Durchschnitt noch rund 113,65 Euro – gegenüber bisher rund 119 Euro. Nach Abzug der Praxiskosten verbleiben circa 52 Euro je Arbeitsstunde.
Kassenpatienten müssen mit noch längeren Wartezeiten auf einen Therapieplatz rechnen, da viele Therapeuten künftig mehr oder ausschließlich Privatpatienten behandeln könnten.
Psychotherapeuten, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnen die Kürzung entschieden ab. Es gab bundesweite Proteste, eine Petition mit knapp einer halben Million Unterschriften und es wurden Klagen angekündigt. Kritisiert wird unter anderem, dass veraltete Kostendaten aus 2023 als Berechnungsgrundlage herangezogen wurden.
Unbehandelte psychische Erkrankungen verursachen hohe Folgekosten im Gesundheits-, Renten- und Sozialsystem. Während die GKV jährlich rund 4,6 Milliarden Euro für ambulante Psychotherapie ausgibt, sind die Kosten für stationäre psychiatrische Behandlungen etwa 13-mal so hoch. Eine schlechtere ambulante Versorgung könnte diese Kosten langfristig deutlich erhöhen.
Die psychotherapeutische Branche ist stark frauendominiert. Die Kürzung der Kassenhonorare verschärft daher bestehende Gender-Pay-Gap-Problematiken im Gesundheitswesen.
- NDR, “Weniger Honorar für Psychotherapeuten: Es ist einfach absurd”, https://www.ndr.de/... (Abrufdatum: 26.03.2026)
- Tagesschau, “Weniger Honorar trotz fehlender Plätze”, https://www.tagesschau.de/... (Abrufdatum: 26.03.2026)
- Die Zeit, “Erst dringend gebraucht, dann kleingerechnet”, https://www.zeit.de/... (Abrufdatum: 26.03.2026)
- GKV Spitzenverband, “Honoraranpassung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten”, https://www.gkv-spitzenverband.de/... (Abrufdatum: 26.03.2026)








