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Sozial-Karriere Magazin Arbeitgeber Kündigung in der Probezeit

Kündigung in der Probezeit: Fristen, Rechte und Pflichten

Kündigung In Der Probezeit

Die Probezeit gilt als wichtige Orientierungsphase für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In dieser Zeit zeigt sich, ob Aufgaben, Erwartungen und Teamstruktur zueinander passen. Kommt es dennoch zu Differenzen, ist eine Kündigung in der Probezeit einfacher möglich als im regulären Arbeitsverhältnis. Der folgende Beitrag erklärt, welche Regeln für Fristen, Rechte und Sonderfälle gelten.

Das Wichtigste in Kürze

Bei Kündigungen in der Probezeit ist zu beachten:

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Tarifvertraglich kann eine kürzere Kündigungsfrist festgelegt sein.
  • Die Kündigung ist auch in der Probezeit nur schriftlich wirksam: Idealerweise als persönliche Übergabe mit Zeugen.
  • Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen eine Kündigung in der Probezeit begründen.
  • Ein Sonderschutz für Schwangere und Schwerbehinderte besteht auch bereits in der Probezeit.
  • Die Probezeit darf maximal sechs Monate dauern.

Was muss ich zur Probezeit wissen?

Diese Probezeit ist eine vereinbarte Erprobungsphase, welche maximal sechs Monate dauern darf. Sie dient beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) als Test, ob die Zusammenarbeit passt. Für Arbeitgeber bietet sie die Möglichkeit, die fachliche Eignung und soziale Integration des neuen Mitarbeiters einzuschätzen. Arbeitnehmer wiederum können prüfen, ob die Tätigkeit den eigenen Erwartungen entspricht. Kommt es in dieser Zeit zu einer Kündigung, greifen erleichterte Bedingungen und verkürzte Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag oder im Gesetz geregelt sind.

Kündigung in der Probezeit – Fristen

In der Probezeit gelten spezielle Kündigungsfristen, die von den regulären Vorgaben im Arbeitsrecht abweichen. Diese erleichtern es sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden, wenn sich herausstellt, dass die Zusammenarbeit nicht passt. Die Probezeit soll Klarheit darüber schaffen, ob die fachlichen Fähigkeiten, die persönliche Eignung und das Arbeitsumfeld zueinander passen. Für die Kündigung spielen dabei sowohl gesetzliche Grundlagen als auch vertragliche Vereinbarungen eine Rolle.

Gesetzliche Grundlagen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in Paragraph 622 Abs. 3, dass während der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen gilt. Diese Frist ist für beide Seiten bindend, unabhängig davon, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer ausgesprochen wird. Sie erlaubt eine schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass lange Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Die Probezeit darf maximal sechs Monate dauern, danach greifen automatisch die längeren gesetzlichen Kündigungsfristen.

Kürzere Kündigungsfristen

Auch Kündigungsfristen von nur wenigen Tagen sind in der Probezeit möglich, allerdings nur, wenn diese ausdrücklich durch einen Tarifvertrag geregelt ist. In nicht-tariflichen Arbeitsverträgen darf die gesetzliche Frist von zwei Wochen nicht unterschritten werden.

Möglichkeiten, in der Probezeit zu kündigen

Eine Kündigung während der Probezeit ist einfacher möglich als nach ihrem Ablauf. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jeweils eigene Beweggründe, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Entscheidend ist, dass die Kündigung formal korrekt erfolgt und der Zeitpunkt gut überlegt wird. Kündigungen müssen immer schriftlich und fristgerecht eingereicht werden.

Arbeitgeber nutzen die Probezeit, um die fachliche und persönliche Eignung neuer Mitarbeiter zu prüfen. Stellt sich heraus, dass Erwartungen nicht erfüllt werden oder das Teamgefüge leidet, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Dabei muss kein Grund genannt werden, solange keine besonderen Schutzrechte greifen. Für Unternehmen bedeutet dies eine vergleichsweise unkomplizierte Möglichkeit, sich von einem Mitarbeiter zu trennen.

Auch Arbeitnehmer haben in der Probezeit die Freiheit, das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden. Gründe können eine nicht erfüllte Stellenerwartung, Unstimmigkeiten im Arbeitsumfeld oder ein besseres Jobangebot sein. Jedoch muss auch der Arbeitnehmer keinen dieser Gründe nennen. Die Probezeit gibt somit auch Bewerbern die Chance, ohne lange Fristen oder komplizierte Nachweispflichten einen Neuanfang zu wagen.

Tipps für Bewerber nach Kündigung in der Probezeit

Eine Kündigung in der Probezeit sollte man als Lernchance sehen. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und die Gründe sachlich zu reflektieren. Im Lebenslauf genügt eine knappe, neutrale Angabe der kurzen Beschäftigung, ohne negative Details. Wer im Vorstellungsgespräch Professionalität zeigt und die Erfahrungen konstruktiv darstellt, signalisiert Offenheit und Weiterentwicklungsbereitschaft.

Rechte und Pflichten

Eine Kündigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich vorliegt. Weder eine E-Mail noch eine WhatsApp-Nachricht reichen aus. Das Schreiben muss händisch unterschrieben sein und dem Vertragspartner rechtzeitig zugehen. Empfehlenswert ist die persönliche Übergabe mit Zeugen oder der Versand per Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. So wird sichergestellt, dass die Kündigung rechtlich wirksam ist.

Neben der Schriftform spielen auch formale Abläufe eine Rolle. Arbeitgeber sollten beispielsweise darauf achten, ob der Betriebsrat, falls vorhanden, rechtzeitig informiert werden muss. Arbeitnehmer wiederum sollten das Kündigungsschreiben so einreichen, dass die Frist eindeutig gewahrt bleibt. Kommt das Schreiben zu spät an, verschiebt sich der Beendigungszeitpunkt automatisch nach hinten. Auch Resturlaubstage oder offene Überstunden können den Ablauf beeinflussen, da sie entweder ausgezahlt oder noch genommen werden müssen.

Werden diese Punkte nicht beachtet, kann die Kündigung unwirksam sein, unabhängig davon, ob sie von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kommt.

Kündigung in der Probezeit – Sonderfälle

Trotz der vereinfachten Regeln gilt auch in der Probezeit ein besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen. Schwangere Mitarbeiterinnen dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde gekündigt werden. Schwerbehinderte genießen ebenfalls zusätzlichen Schutz, da hier das Integrationsamt beteiligt werden muss. Für Auszubildende gilt, dass nach Ablauf der Probezeit eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, während der Probezeit aber möglich bleibt. Diese Sonderregelungen sollen Benachteiligungen verhindern und rechtliche Sicherheit schaffen.

Kündigung in der Probezeit – Vor- und Nachteile

Eine Kündigung in der Probezeit bringt sowohl Chancen als auch Nachteile mit sich. Auf Arbeitgeberseite ermöglicht sie, sich von Mitarbeitern zu trennen, wenn Qualifikation oder Teamfähigkeit nicht überzeugen. So entstehen keine langfristigen Verpflichtungen und das Risiko einer Fehlbesetzung wird reduziert. Für Arbeitnehmer eröffnet die Probezeit ebenfalls Spielraum: Wer merkt, dass die Aufgaben nicht den Erwartungen entsprechen oder das Betriebsklima nicht passt, kann das Arbeitsverhältnis unkompliziert beenden und sich neu orientieren.

Allerdings geht eine Kündigung in der Probezeit auch mit Unsicherheiten einher. Arbeitnehmer verlieren schnell ihre neue Stelle und stehen im schlimmsten Fall wieder ohne Job da. Für Arbeitgeber bedeutet eine Kündigung, dass das Auswahlverfahren von vorne beginnt und zusätzliche Kosten entstehen. Insgesamt zeigt sich, dass die Probezeit eine wichtige Absicherungsphase für beide Seiten ist, jedoch mit dem Risiko kurzfristiger Brüche im Arbeitsverhältnis.

Häufige Fragen

  1. Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit in Deutschland?
  2. In Deutschland gilt während der Probezeit eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen (nach § 622 Abs. 3 BGB). Diese Frist gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Tarifverträge können allerdings kürzere Fristen vorsehen.

  3. Wie lange darf die Probezeit in Deutschland dauern?
  4. Die Probezeit darf in Deutschland maximal sechs Monate betragen. Danach greifen automatisch die längeren gesetzlichen Kündigungsfristen des regulären Arbeitsverhältnisses.

  5. Muss eine Kündigung in der Probezeit begründet werden?
  6. Nein. In Deutschland müssen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer die Kündigung während der Probezeit begründen – solange kein besonderer Kündigungsschutz greift.

  7. Welche Form muss eine Kündigung in der Probezeit haben?
  8. Die Kündigung muss in Deutschland zwingend schriftlich und handschriftlich unterschrieben erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist rechtlich unwirksam. Empfohlen wird die persönliche Übergabe mit Zeugen.

  9. Gibt es in der Probezeit einen besonderen Kündigungsschutz?
  10. Ja. Auch in der Probezeit genießen bestimmte Personengruppen in Deutschland besonderen Schutz: Schwangere dürfen etwa nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gekündigt werden, Schwerbehinderte nur mit Beteiligung des Integrationsamts.

  11. Kann der Arbeitgeber in der Probezeit fristlos kündigen?
  12. Eine fristlose Kündigung ist auch in der Probezeit möglich. Allerdings muss hierbei eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegen – etwa der Diebstahl von Arbeitsmaterial oder Arbeitszeitbetrug.

  13. Was passiert nach einer Kündigung in der Probezeit mit dem Resturlaub?
  14. Offene Urlaubstage und Überstunden müssen auch nach einer Kündigung in der Probezeit entweder noch genommen oder ausgezahlt werden.

  15. Wie sollte man eine Probezeit-Kündigung im Lebenslauf angeben?
  16. Kurze Beschäftigungen nach einer Probezeit-Kündigung sollten neutral und knapp im Lebenslauf aufgeführt werden. Im Vorstellungsgespräch empfiehlt es sich, die Erfahrung sachlich und konstruktiv darzustellen.

Quellen
  1. Infoniqa, „Kündigung Probezeit“, https://www.infoniqa.com/... (Abrufdatum: 25.03.2026).
  2. Haufe, „Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können“, https://www.haufe.de/... (Abrufdatum: 25.03.2026).
  3. Allianz, „Kündigung in der Probezeit“, https://www.allianz.de/... (Abrufdatum: 25.03.2026).
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel

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Autor
Antonia Knobel
Antonia Knobel
Autorin
Veröffentlicht am: 26.03.2026

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