Inhaltsverzeichnis
Die soziale Sicherung ist ein zentrales Element des deutschen Sozialstaats. Ihr Kernstück bildet die gesetzliche Sozialversicherung. Sie schützt Menschen vor zentralen Lebensrisiken, die insbesondere im Zusammenhang mit Erwerbsarbeit entstehen, und trägt dazu bei, finanzielle Notlagen abzufedern sowie gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Der folgende Beitrag erläutert, was unter gesetzlicher Sozialversicherung zu verstehen ist, welche fünf Säulen sie umfasst und wie diese im Alltag ineinandergreifen. Eine Checkliste erklärt zudem, was Fachkräfte im Alltag beachten sollten.
Die fünf Zweige der gesetzlichen Sozialversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung bildet das Kernstück der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie ist verpflichtend organisiert und gliedert sich in fünf Versicherungszweige, die jeweils unterschiedliche Lebensrisiken absichern:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
Gemeinsam sichern sie zentrale Risiken des Erwerbs- und Lebensverlaufs ab.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die gesetzliche Sozialversicherung?
Die gesetzliche Sozialversicherung ist ein verpflichtendes Versicherungssystem für große Teile der Bevölkerung. Sie folgt dem Solidarprinzip: Versicherte mit höherem Einkommen tragen stärker zur Finanzierung bei, während sich die Leistungen am individuellen Bedarf der Bedürftigen orientieren. Finanziert wird die Sozialversicherung überwiegend über einkommensabhängige Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ziel der gesetzlichen Sozialversicherung ist es, typische Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung oder Arbeitsunfälle sozial abzusichern. Sie bildet damit das Rückgrat der sozialen Sicherung in Deutschland.
Soziale Sicherung – Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung sichert die medizinische Versorgung der Versicherten ab. Sie übernimmt Leistungen zur Prävention, zur Behandlung von Krankheiten, sowie zur Rehabilitation. Dazu zählen unter anderem Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Arznei- und Heilmittel sowie Vorsorgeuntersuchungen. Ein zentrales Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Sachleistungsprinzip. Versicherte erhalten medizinische Leistungen in der Regel direkt, ohne diese zunächst selbst bezahlen zu müssen. Die Finanzierung erfolgt über einkommensabhängige Beiträge, die solidarisch erhoben werden.
Ziel der Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen und krankheitsbedingte finanzielle Belastungen zu vermeiden. In der Praxis spielt sie eine wichtige Rolle bei längeren Erkrankungen, etwa im Zusammenspiel mit Krankengeld oder Rehabilitationsleistungen.
Soziale Sicherung – Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ergänzt die Krankenversicherung und greift bei Pflegebedürftigkeit. Sie unterstützt Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind.
Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich an Pflegegraden und können als Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder als Kombination verschiedener Leistungen erbracht werden. Ziel ist es, Pflege möglichst lange im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten. Die Pflegeversicherung ist als Teilkaskosystem ausgestaltet. Sie deckt nicht alle Kosten vollständig ab, sondern leistet einen finanziellen Zuschuss. In der Praxis ist sie eng mit anderen Unterstützungsangeboten verzahnt, etwa mit medizinischer Versorgung oder sozialer Beratung.
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Soziale Sicherung – Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung dient der Absicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Darüber hinaus erbringt sie Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Finanziert wird die Rentenversicherung im Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die aktuell eingezahlten Beiträge zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet werden. Die Höhe der späteren Rente hängt maßgeblich von der Dauer der Versicherung und dem erzielten Einkommen ab.
Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung ist es, den Lebensunterhalt im Alter oder bei dauerhafter Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu sichern. Im Erwerbsverlauf begleitet sie Versicherte kontinuierlich, etwa durch die Erfassung von Beitragszeiten oder durch Rehabilitationsleistungen.

Soziale Sicherung – Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit. Sie gewährt Arbeitslosengeld, wenn Beschäftigte ihre Arbeit verlieren und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der finanziellen Absicherung verfolgt die Arbeitslosenversicherung ein arbeitsmarktpolitisches Ziel. Sie unterstützt die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, etwa durch Beratung, Vermittlung oder Qualifizierungsmaßnahmen. In der Praxis ist sie eng mit anderen Zweigen der Sozialversicherung verbunden. So bleibt beispielsweise der Krankenversicherungsschutz während des Bezugs von Arbeitslosengeld bestehen.
Soziale Sicherung – Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Versicherte bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Anders als die anderen Säulen wird sie ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert. Ihre Aufgaben gehen über die reine Kostenübernahme hinaus. Die Unfallversicherung verfolgt die Ziele Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Sie soll Arbeitsunfälle verhindern, die Gesundheit der Betroffenen wiederherstellen und bei dauerhaften Schäden finanzielle Leistungen gewähren. In der Praxis übernimmt die Unfallversicherung häufig die Steuerung von Rehabilitationsmaßnahmen und grenzt sich dabei klar von der Krankenversicherung ab.
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Wie greifen die Säulen der sozialen Sicherung ineinander?
Im Alltag wirken die fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung nicht isoliert, sondern ergänzen sich. So kann eine längere Erkrankung zunächst Leistungen der Krankenversicherung auslösen, anschließend Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung und im Falle einer Erwerbsminderung eine Rente. Auch Übergänge zwischen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und erneuter Erwerbstätigkeit erfordern ein reibungsloses Zusammenspiel der Systeme. Für Versicherte ist dabei entscheidend, dass Leistungen nahtlos greifen und Zuständigkeiten klar geregelt sind.
Checkliste: Das gilt es für Fachkräfte zu beachten
Die Arbeit mit den verschiedenen Säulen der sozialen Sicherung ist im Berufsalltag häufig von komplexen Zuständigkeiten und ineinandergreifenden Leistungsansprüchen geprägt. Um Leistungen korrekt einzuordnen, Übergänge zwischen den Systemen reibungslos zu gestalten und Ratsuchende verlässlich zu begleiten, sollten Fachkräfte zentrale organisatorische und rechtliche Aspekte stets im Blick behalten. Hierzu zählt unter anderem:
- Zuständigkeiten und Leistungsbereiche klar unterscheiden
- Vorrangige Leistungen stets prüfen
- Antragsfristen und Nachweispflichten im Blick behalten
- Klientinnen und Klienten verständlich über Rechte und Pflichten informieren
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit aktiv nutzen
Passende Jobs im Bereich der Sozialversicherung
Passende Jobs in der sozialen Sicherung gibt es bei Sozial-Karriere. Hier gibt es Jobs als Sozialversicherungsfachangestellter, Stellen als Sozialarbeiter, Jobs als Sozialbetreuer und viele mehr.
Häufige Fragen
- Wer hat Anspruch auf soziale Sicherung?
- Welche Ziele verfolgt soziale Sicherung?
- Wo ist soziale Sicherung verankert?
Personen, die einen oder mehrere Menschen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 in deren Zuhause betreuen, können Leistungen zur sozialen Absicherung erhalten, sofern sie diese Pflege nicht beruflich ausüben. Voraussetzung ist, dass der zeitliche Einsatz mindestens zehn Stunden pro Woche umfasst und sich regelmäßig auf wenigstens zwei Tage pro Woche verteilt.
Soziale Sicherung verfolgt das Ziel, Armut wirksam zu reduzieren und existenzielle Notlagen wie Hunger zu verhindern. Gleichzeitig trägt sie zur gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft bei. Sie schafft faire Chancen schafft, unabhängig von Herkunft oder Lebenslage. Zudem stärkt sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch die wirtschaftliche Stabilität. Denn Wachstum begünstigt und Gesellschaften widerstandsfähiger gegenüber wirtschaftlichen Krisen macht.
In Deutschland ist soziale Sicherheit durch das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz verankert, das die Menschenwürde schützt und die Versorgung der Bürger sichert.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), “Sozialversicherung”, https://www.bmas.de/... (Abrufdatum: 29.12.2025)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG), “Pflege – Informationen zur Pflegeversicherung”, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/... (Abrufdatum: 29.12.2025)
- Deutsche Rentenversicherung, “Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung”, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/... (Abrufdatum: 29.12.2025)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, “Die gesetzliche Unfallversicherung”, https://www.dguv.de/... (Abrufdatum: 29.12.2025)
- “Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderung”, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 29.12.2025)
- “Sozialgesetzbuch IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung”, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 29.12.2025)
- “Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung”, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 29.12.2025)
- “Sozialgesetzbuch VI – Gesetzliche Rentenversicherung”, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 29.12.2025)
- “Sozialgesetzbuch VII – Gesetzliche Unfallversicherung”, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 29.12.2025)
- “Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung”, https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abrufdatum: 29.12.2025)





