
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist ein zentrales Element im deutschen Arbeitsrecht und regelt, mit welchem zeitlichen Vorlauf ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann. Sie schafft rechtliche Klarheit und schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor kurzfristigen, unvorhersehbaren Vertragsbeendigungen. Zusätzlich können tarifliche und gesetzliche Besonderheiten eine Rolle spielen, die bei einer Kündigung berücksichtigt werden müssen.
Definition und gesetzlicher Rahmen
Die gesetzliche Kündigungsfrist beschreibt den gesetzlich festgelegten Zeitraum, den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei einer Kündigung einhalten müssen. Sie ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dient der Planungssicherheit.
Gesetzlich festgeschriebene Kündigungsfristen
Normalregel (§ 622 BGB): Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängern sich auch die Fristen:
| Dauer im Unternehmen | Frist (gesetzlich) |
| Bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen, täglich kündbar |
| 7 Monate - 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| 2 Jahre | 1 Monat zum 15. oder Monatsende |
| 5 Jahre | 2 Monate zum 15. oder Monatsende |
| 8 Jahre | 3 Monate zum 15. oder Monatsende |
| 10 Jahre | 4 Monate zum 15. oder Monatsende |
| 12 Jahre | 5 Monate zum 15. oder Monatsende |
| 15 Jahre | 6 Monate zum 15. oder Monatsende |
| 20 Jahre | 7 Monate zum 15. oder Monatsende |
Wann greift die gesetzliche Kündigungsfrist?
Die gesetzliche Kündigungsfrist greift immer dann bei ordentlichen Kündigungen, wenn es keine abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gibt. Außerordentliche Kündigungen sind hiervon allerdings ausgenommen. Wichtig zu wissen: Vertragliche Abweichungen, die den Arbeitnehmer hinsichtlich der gesetzlichen Fristen benachteiligen, sind nicht rechtskräftig. Das heißt, sie sind nur dann zulässig, wenn sie dem Arbeitnehmer einen Vorteil gegenüber den gesetzlichen Fristen verschaffen!
Ordentliche oder außerordentliche Kündigung? Was ist der Unterschied?
Während eine ordentliche Kündigung die reguläre Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung festgelegter Fristen darstellt, kann eine außerordentliche Kündigung – auch fristlose Kündigung genannt – ausschließlich bei gravierenden Pflichtverletzungen und ohne Beachtung der Kündigungsfrist erfolgen. Mögliche Gründe dafür können z. B. sein: Diebstahl, Tätlichkeiten oder wiederholte Verstöße gegen die betriebliche Ordnung.
Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist
Notwendig für die Berechnung der Frist ist die Kenntnis der Beschäftigungsdauer (und vertragliche Inhalte). Basierend darauf ist die Staffelung zu prüfen.
Beispiele für den Fall, dass keine weiteren Vertragsbestandteile zur Geltung kommen:
- Kündigung am 5. Februar bei einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende: Kündigung greift zum 15. März ( für eine Kündigung zu Ende Februar hätte diese zum 31. Januar zugehen müssen
- Kündigung am 16. Februar bei einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende: Kündigung greift zum 15. März (Achtung! Nicht 4 Wochen mit einem Monat verwechseln!)
- Kündigung am 5. Februar bei einer Frist von 4 Wochen: Kündigung greift zum 2. März
Gesetzlichen Kündigungsfrist – Vorteile für Arbeitnehmer
Gesetzliche Kündigungsfristen bringen die folgenden Vorteile für den Arbeitnehmer:
- Schutz vor plötzlicher Arbeitslosigkeit mit steigender Sicherheit bei steigender Betriebszugehörigkeit
- Zeit für die Suche einer neuer Stelle
Im Sinne einer optimalen Übergabe, sind die Fristen für beide Parteien sinnvoll, denn so bleibt Zeit für Übergabe und Einarbeitung eines Nachfolgers.
Besondere Situation: Probezeit
Während der Probezeit (eine in der der Regel vertraglich festgelegte Dauer über die ersten sechs Monaten einer Beschäftigung) beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 14 Tage (§ 622 Abs. 3 BGB). Im Arbeitsvertrag kann eine kürzere Probezeit vereinbart sein.
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Besonderheiten im sozialen Bereich?
Im sozialen Bereich (z. B. Pflege, Kindertagesstätten, Behindertenhilfe) gibt es keine speziellen gesetzlichen Kündigungsfristen zusätzlich zur BGB-Regelung. Dennoch können folgende Faktoren wichtig sein:
Tarifverträge in sozialen Einrichtungen
Häufig sind Einrichtungen tarifgebunden (z. B. TVöD SuE GK). Diese Tarifverträge enthalten oft Kündigungsfristen, die von den gesetzlichen Fristen abweichen – meist länger, zum Beispiel 6 Wochen zum Quartalsende.
Schwerbehinderte Beschäftigte
Bei Menschen mit Schwerbehinderung ist vor jeder Kündigung das Einverständnis des Integrationsamts erforderlich (§ 168 SGB IX). Die Kündigungsfristen selbst bleiben jedoch unverändert.
Personalvertretung/Schwerbehindertenvertretung
Wenn ein Betriebsrat, Personalrat oder eine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist, müssen diese vor der Kündigung beteiligt werden (§ 102 BetrVG). Das beeinflusst den Fristverlauf nicht, kann aber den Kündigungsprozess verzögern.
Sozialrechtliche Meldepflichten
Nach Zugang der Kündigung muss in Sozial- und Pflegeeinrichtungen ggf. die Agentur für Arbeit informiert werden – vor allem, um eine nahtlose Betreuung sicherzustellen. Auch dies ist keine Fristverlängerung, aber relevant für die Organisation der Einrichtung.
Rechtmäßigkeit prüfen – Checkliste für Arbeitnehmer
Wer eine Kündigung erhält, sollte diese auf Rechtmäßigkeit prüfen:
- Ist die Kündigung schriftlich erfolgt (nicht per E-Mail!)?
- Ist das Kündigungsdatum korrekt angegeben?
- Wurde die richtige Frist angewendet (gesetzlich, vertraglich oder tariflich)? Liegt eine besondere Schutzbedingung vor (z. B. Mutterschutz, Schwerbehinderung)?
- Wurde ggf. der Betriebsrat beteiligt?
Rechte kennen für mehr Sicherheit
Die gesetzliche Kündigungsfrist bietet eine klare Orientierung für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und sorgt für gegenseitige Planungssicherheit. Während das BGB die grundlegenden Fristen regelt, können tarifliche Absprachen und besondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften den Kündigungsprozess beeinflussen. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann Kündigungen fair und rechtssicher gestalten. Bei Zweifeln oder bei Verdacht auf eine unrechtmäßige Kündigung ist meist Hilfe und/oder Rechtsberatung unumgänglich. Hier empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu folgenden Akteuren:
- Gewerkschaft oder Berufsverband
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Arbeitsgericht (Klage innerhalb von 3 Wochen!)
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