Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/n Fachangestellte/n für Bäderbetriebe (m/w/d)
ein.
Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle (ca. 15.000 Einwohner) stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Fachangestellte/n für Bäderbetriebe (m/w/d) für das Freibad Polle und für das Hallenbad Bodenwerder ein. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39,00 Stunden/Woche).
Aufgabengebiet:
Fachliche Voraussetzungen:
Persönliche Voraussetzungen:
Arbeitszeit:
Die Arbeitszeiten orientieren sich an den Öffnungszeiten der Bäder und umfassen Wochenendarbeitszeiten. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle misst der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit flexiblen Arbeitszeiten (Gleitzeit) einen hohen Stellenwert zu. Eine familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist möglich.
Probezeit:
Die Probezeit beträgt sechs Monate.
Bezahlung:
Die Bezahlung richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Zeiten einschlägiger Berufserfahrungen können bei der Eingruppierung in die Entwicklungsstufe anerkannt werden.
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Für Rückfragen stehen Herr Meyer unter der Rufnummer 05533 / 405-14 sowie Herr Eilers unter der Rufnummer 05533 / 405-40 bei der Samtgemeindeverwaltung zur Verfügung.
Ihre Initiativbewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte an die
Samtgemeinde Bodenwerder-Polle
Münchhausenplatz 1
37619 Bodenwerder
oder alternativ im pdf-Format per E-mail an j.ende@bodenwerder-polle.de .
Bitte senden Sie nur Kopien ohne Bewerbungsmappe zu, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgt. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist ausgeschlossen.
Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle ist bestrebt, Frauen und Männern eine gleiche Stellung zu verschaffen und Unterrepräsentanzen auszugleichen.
Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.